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Thurnherr Walter · 2020-09-17

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ich glaube, Ihre Kommission beantragt jetzt, keine prozentualen Grenzen für die Härtefalldefinition vorzugeben. Wie ich vorhin zu sagen versucht habe: Es sind sich alle einig, wir wollen hier nur Härtefälle entschädigen oder ihnen mit A-Fonds-perdu-Beiträgen oder mit Darlehen helfen. Aber der Grundsatz soll sein: Die Kantone sollen hinschauen. Es wird je nachdem ein anderes Unternehmen sein. Sie haben schon recht, manchmal ist es ein anderer Umsatz, der entscheidend ist. Es ist vielleicht auch falsch, wenn man nur den Umsatz anschaut. Es müssen andere Kriterien sein. Der Ständerat hat beschlossen, dass man die Gesamtvermögenssituation des Unternehmens anschauen soll. Aber letztlich geht es darum: Der Kanton soll in seiner Region bezeichnen, welches die Härtefälle sind. Der Bund soll sich daran beteiligen, und dann soll man einen Beitrag - es ist jetzt so ausgedacht - hälftig sprechen können. Daran muss man noch etwas feilen, dazu haben Sie noch im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verordnung Gelegenheit.