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AB 269022

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-21

Wortprotokoll

Subventionen des Bundes werden gemäss Artikel 5 des Subventionsgesetzes periodisch, mindestens alle sechs Jahre, überprüft. Das heisst, dass jedes Jahr ein bis zwei Departemente ihre Subventionen auf die Konformität mit dem Subventionsgesetz überprüfen. Im Rahmen dieser Prüfung müssen unter anderem Fragen zur Effizienz, zur Effektivität und zu möglichen Fehlanreizen der Subventionen beantwortet werden. Wenn Handlungsbedarf besteht, definiert der Bundesrat die nötigen Gegenmassnahmen. Über das Ergebnis der Prüfung wird jeweils in der Staatsrechnung Bericht erstattet. Drei Jahre später wird der Stand der Umsetzung der Massnahmen überprüft. Auch über das Controlling wird in der Staatsrechnung Bericht erstattet.