Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2002-09-19
Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Als Mitglied der Mehrheit der WAK habe ich nun doch den Eindruck, ich müsste noch einmal begründen, wie die deutliche Mehrheit zu ihrem Entscheid gekommen ist. Es schien mir jetzt in dieser Debatte einiges durcheinander gebracht worden zu sein.
Der erste Punkt ist der: Als vor einem Jahr die Ausdehnung des Begriffs Effektenhändler auf die einheimischen Pensionskassen beschlossen wurde, wurde keine neue Steuer [PAGE 666] eingeführt; das zu meinen ist ein Irrtum. Vorher war es so, dass in- wie ausländische Pensionskassen diesen Stempel bezahlen mussten. Dann kamen wir unter Druck, für den ausländischen Handel - vor allem wegen der Virt-x -, für ausländische Effektenhändler die Stempelsteuer abzuschaffen. Die Frage war: Müssen wir das auch für die inländischen tun? Es wäre so gewesen, dass die Pensionskassen, soweit sie ihre Geschäfte ins Ausland verlegt hätten, auch befreit worden wären. Das verhinderten wir damals und sagten: Nein, das sind Einrichtungen schweizerischen Rechtes, die sehr viele Rechtssicherheiten geniessen, die eine Zwangsmitgliedschaft aller Schweizerinnen und Schweizer auf dem Markt vorfinden, was für die ausländischen ja nicht gilt, und deshalb ist es zumutbar für sie, die Stempelsteuer zu behalten. Der technische Weg, wie wir das machten, war die Lösung, die damals die Verwaltung vorschlug: Um nichts bei den Pensionskassen zu ändern, war es die Lösung, sie zu Effektenhändlern zu erklären - also keine neue Steuer, sondern der Versuch, unsere eigenen, vom eigenen Rechtssystem stark profitierenden Pensionskassen weiterhin zu verpflichten, auf ihrem Wertschriftenhandel die Stempelsteuer zu entrichten.
Eugen David wies damals in der Kommission vor allem darauf hin, dass zwar dadurch in einem gewissen Sinn eine Rechtsungleichheit entstehen könnte, mindestens eine scheinbare: die ausländischen Pensionskassen sind nicht unterstellt, die inländischen sind es. Aber es gibt auch die umgekehrte Rechtsungleichheit: Die inländischen Pensionskassen haben das Wissen, dass alle Schweizerinnen und Schweizer gemäss BVG bei irgendeinem von ihnen versichert sein müssen; das haben die ausländischen nicht. Dieses Gleichgewicht schien uns so in Ordnung zu sein. Uns schien es zumutbar, trotz des Drucks des Börsenplatzes London nicht auch die eigenen Pensionskassen vom Stempel zu befreien.
Ein zweiter Punkt: Der Effekt - wie teuer die Stempelabgabe ist - hängt nicht nur von der Höhe der Stempelsteuer ab, sondern vom Umsatz, den die Pensionskassen machen. Eine Pensionskasse, die konservativ anlegt, Wertschriften kauft und sie liegen lässt - bei Obligationen, bis sie zurückbezahlt werden, bei Aktien nach dem Prinzip, dass man einen langen Anlagehorizont haben soll, vielleicht 5 oder 10 Jahre -, zahlt genau einmal die Abgabe, nämlich dann, wenn sie kauft, und allenfalls am Ende, bei den Aktien, wenn sie sie wieder verkauft. Wirklich bezahlen tun die, die spekulieren, um es grob zu sagen, die versuchen, maximale Renditen herauszuwirtschaften, die sich also bemühen, viel zu handeln, nicht gerade Day Trading - ich nehme nicht an, dass das die Pensionskassen getan haben -, aber die doch versuchen, durch aktives Bewirtschaften ihre Gewinne zu steigern.
Ich habe ein gewisses Verständnis, dass man ihnen das Recht, das zu tun, eigentlich lassen möchte. Vor einigen Jahren schien jedermann zu glauben, durch geschicktes Bewirtschaften von Aktien könne man fast unendlich hohe Renten oder Renditen erwirtschaften. Heute hat sich die Situation dramatisch geändert. Ich denke, erstens haben viele Pensionskassen ihren Aktienanteil wieder reduziert, weil sie durch Schaden klug geworden sind, und zweitens werden sie sich hüten, heute in einem Markt, wie er jetzt ist, allzu viel Trading zu machen, sondern sie werden wieder zur konservativen - gut schweizerischen, sage ich jetzt mal - Anlagepolitik zurückfinden und das Geld anlegen, aber nicht damit quasi noch Geld machen wollen. Sie werden versuchen, einen durchschnittlich guten Zinssatz zu erreichen.
Diese Anleger, die Pensionskassen, haben es also auch in der Hand, wie viel Stempelsteuer sie bezahlen. Wenn sie ruhig und nicht spekulativ ihre Anlagen tätigen, zahlen sie fast nichts.
Ein dritter Punkt: Der Stempel selber ist natürlich nicht hoch. Es geht tatsächlich um Promille des Anlagevermögens bei einem normalen Handel mit Wertschriften. Nun ist natürlich das Anlagevermögen sehr hoch, weil es eben Zwangssparen ist und jedermann sparen muss. Das sind Hunderte von Milliarden von Franken, und da entsprechen dann auch Promille letztendlich grossen Zahlen, aber man muss sie ins Verhältnis zu den übrigen Kosten der Verwaltung dieses Vermögens setzen, und da ist es dann in Gottes Namen am Ende doch sehr wenig.
Ein vierter, der wichtigste Punkt: Herr Büttiker hat die drei Gründe aufgezählt, warum man nun hier neu diese Steuer, die die Pensionskassen immer bezahlt haben, abschaffen müsse. Den einzigen Grund, der für mich wirklich zentral ist, hat er vergessen oder absichtlich nicht ausgeführt. Es ist der finanzielle Grund mit Bezug auf die Bundeskasse. Der Grund, warum wir diesen dringlichen Bundesbeschluss vor einem Jahr so gefasst haben, wie er jetzt gültig ist, und nicht anders, war ganz klar der, dass wir kein grosses Loch in die Bundeskasse reissen wollten. Heute haben wir die Schuldenbremse. Die Situation hat sich also noch verschärft, und ich meine eigentlich, dass jedermann, der nun behauptet, man müsse aus sozialen, wirtschaftlichen und anderen Gründen auf Einnahmen verzichten, eigentlich verpflichtet wäre zu sagen, wo er denn das Geld hernehmen will bzw. wem er es sonst wegnehmen will. Es wird nicht so sein, dass wir das einfach bewilligen können, und dann sind diese 150 oder 200 Millionen Franken einfach nicht mehr da, sondern wir werden sie irgendwo anders einnehmen oder irgendeine andere Ausgabe kürzen müssen. Wenn ich abwäge, wo ich ein Geschenk machen oder Geld verteilen möchte, dann kommen für mich die Stempelsteuern der Pensionskassen nicht an erster Stelle und auch nicht an zweiter oder dritter, sondern weit, weit hinten, und zwar aus den Gründen, die ich vorhin genannt habe.
Sie sanieren in diesem Land keine einzige Pensionskasse, weil sie vielleicht etwa 0,7 Promille weniger Stempelgebühren hat. Die Pensionskassen sind aus völlig anderen Gründen in Schwierigkeiten geraten und nicht wegen der Stempelsteuer. Wenn wir ihnen jetzt dieses Zückerchen geben - und das wäre es -, dann hätten wir ihnen zwar eine Freude gemacht, denn weniger Steuern zu bezahlen ist immer schön, aber wir würden ein Loch in die Staatskasse reissen, ohne das Problem der Pensionskassen auch nur im Ansatz in irgendeiner Weise zu lösen.
Deshalb hat sich die deutliche Mehrheit der Kommission dafür entschieden, den dringlichen Bundesbeschluss so weiterzuführen, wie er klugerweise vor ungefähr einem Jahr gefasst worden ist, und ich bitte Sie, dabei zu bleiben.