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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-19

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19

Wortprotokoll

Ich möchte ganz kurz etwas zu den Ausführungen von Kollege David sagen. Meines Erachtens trifft es nicht zu, was er über die Vorlagen des Bundesrates gesagt hat. Gemäss Botschaft hat der Bundesrat drei separate Vorlagen - Teile 1, 2 und 3 - vorgelegt, jede mit einer eigenen Inkrafttretens- und Referendumsbestimmung. Der Bundesrat hat die Sache rechtlich sauber getrennt: Wir haben drei Vorlagen, und gegen jede könnte einzeln das Referendum ergriffen werden. So weit zur rechtlichen Betrachtungsweise.

Wenn ich die Tabelle "Finanzielle Auswirkungen des Steuerpaketes 2001" zur Hand nehme, die Ihnen allen zugestellt worden ist, geht es um die Frage, ob neben die rechtliche Betrachtungsweise, die im Hauptantrag Spoerry aufgenommen ist, eine wirtschaftliche treten sollte, und zwar in dem Sinne, dass wir eine Gesamtbetrachtung vornehmen möchten, insbesondere im Hinblick auf die Ausfälle für die Bundeskasse. Das gälte auch als weitere Begründung für den Eventualantrag Spoerry, der die drei Vorlagen zusammen dem Referendum unterstellen will. Hier würde eine wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Vordergrund geschoben, indem man den Blick auf das Ganze lenkte, besonders im Hinblick auf die Ausfälle, die für den Bund und die Kantone entstehen. Das wären die Grundlagen des Haupt- bzw. des Eventualantrages Spoerry.

Noch ein kurzes Wort zur Vorlage 3: Für den Fall, dass bei dieser Vorlage das Referendum ergriffen und angenommen würde - ob gekoppelt oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle -, möchte ich auf den folgenden Umstand hinweisen: Das Dringlichkeitsrecht, das bis längstens 2005 vorgesehen ist, bliebe an sich bestehen; aber es müsste darüber entschieden werden, ob man nach dem Wegfall des Dringlichkeitsrechtes in den Zustand zurückfällt, wie er vor 1999 gegolten hat, oder ob dann mit Dringlichkeitsrecht wiederum eine Korrektur gegenüber dem früheren Rechtszustand geschaffen werden soll. Bei Vorlage 3 ergeben sich doch etwelche Fragen im Zusammenhang mit einem Referendum, die wir nicht jetzt beantworten müssen.

Zuwarten: Ich habe als Berichterstatter nichts dagegen, wenn wir die Entscheidung aussetzen. Den Voten, die im Rat gefallen sind, entnehme ich in willkürlicher Interpretation, die Sie dem Berichterstatter erlauben mögen, dass die Koppelung der Vorlagen 1 und 3 eher als aussergewöhnlich angesehen wird, dass man also eher auf den Haupt- oder den Eventualantrag Spoerry einschwenken möchte. Ich würde dafür besorgt sein, dass in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten die Varianten rechtlich ausgestaltet und auf der Fahne ausformuliert werden.

Ich bin mit einem Aussetzen des Entscheides einverstanden.