Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-09-19
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Ich muss mich zunächst dafür entschuldigen, dass ich als Kommissionsmitglied Sie mit einem Einzelantrag belästige. Die Frage, die ich zur Diskussion stellen möchte, wurde zwar in der Kommission auch angetippt, aber im Zeitdruck, unter dem wir unsere Arbeit abschliessen mussten, ist es mir dann entgangen, das Thema nochmals aufzugreifen. Zudem war ja bis zur letzten Minute nicht klar, ob die Wohneigentumsförderung auch in dieser Session behandelt würde oder nicht, was zwischenzeitlich entschieden worden ist. Deswegen muss ich Sie mit einem Einzelantrag bemühen.
Es geht um die Frage, in welcher Kombination die drei verschiedenen Steuervorlagen - Familienbesteuerung, Stempelsteuer und Eigenmietwertbesteuerung -, welche wir alle im Laufe dieser Session behandeln, dem Referendum unterstellt werden sollen. Der Nationalrat hat das folgende Vorgehen beschlossen: Familienbesteuerungs- und Stempelsteuervorlage sollen gekoppelt und als eine einzige Vorlage dem Referendum unterstellt werden. Demgegenüber soll die Eigenmietwertbesteuerung eine separate Vorlage bilden und separat dem Referendum unterstellt sein.
Dieses Vorgehen stört mich; ich kann darin keine Logik erkennen. Ich weiss deshalb auch nicht, wie man dies stichhaltig erklären soll. Warum sollten die Familien- und die Eigenmietwertbesteuerung separat zur Abstimmung gelangen, obwohl sie im gleichen Gesetz geregelt werden, nämlich beide im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, gleichzeitig aber die neue Regelung bei der Umsatzabgabe und die Familienbesteuerung untrennbar gekoppelt werden, obwohl es sich hier um zwei verschiedene Gesetze handelt? Ich glaube nicht, dass damit den Bürgerinnen und Bürgern eine wirklich freie Meinungsbildung erlaubt wird.
Zwar ist mir klar, dass das verfassungsmässige Gebot der Einheit der Materie nur auf Verfassungsstufe gilt und auf Gesetzesstufe nicht zwingend zur Anwendung kommen muss. Aber es ist ein Gebot der Fairness, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine möglichst grosse Freiheit bei ihrer Meinungsbildung zu ermöglichen. Warum soll jemand die Revision der Stempelsteuer annehmen müssen, wenn sie oder er eigentlich nur die Änderung bei der Familienbesteuerung haben will oder umgekehrt?
Übrigens gilt dies natürlich auch für Sie in diesem Saal: Wenn zwei Vorlagen zu einem einzigen Abstimmungspaket zusammengeschnürt werden, dann können auch Sie in der Gesamtabstimmung nur das ganze Paket annehmen oder ablehnen. Eine differenzierte Stimmabgabe entfällt, und auch eine Stimmenthaltung kann nicht richtig interpretiert werden. Aus diesem Grunde beantrage ich Ihnen, im Hinblick auf das Referendum die drei Vorlagen zu trennen. Jede Gruppierung kann dann den Erlass bekämpfen, den sie bekämpfen will, und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird eine differenzierte Stellungnahme ermöglicht.
Sollten Sie diesem Antrag nicht folgen können, so beantrage ich Ihnen eventualiter, wenigstens alle drei Vorlagen zu einem Gesamtpaket zu schnüren und als eine einzige Vorlage dem Referendum zu unterstellen. Das wäre mit dem Argument vertretbar, die gemeinsame Klammer seien die dadurch verursachten Ausfälle für den Bundeshaushalt und die Stimmberechtigten hätten bei einem allfälligen Referendum zu entscheiden, ob sie diese in Kauf nehmen wollten oder nicht. Das wäre eine Lösung, der man zumindest eine gewisse Logik und Konsequenz nicht absprechen könnte.
Aus meiner Sicht wäre aber die getrennte Referendumsabstimmung zu jeder einzelnen Vorlage mit Abstand die sauberste Lösung und diejenige, die die wirklich freie Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ermöglichen würde. Sicher ist, dass das, was jetzt als Vorschlag auf dem Tisch liegt - nämlich zwei Bereiche aus dem [PAGE 673] gleichen Gesetz separat dem Referendum zu unterstellen, gleichzeitig aber zwei Bereiche aus verschiedenen Gesetzen für das Referendum aneinander zu koppeln -, schwierig zu erklären ist. Es scheint mir eine willkürliche Entscheidung zu sein.
Ich bitte Sie daher, meinem Hauptantrag zu folgen oder, im Ablehnungsfall, zumindest den Eventualantrag anzunehmen.