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Gössi Petra · Nationalrat · 2020-09-21

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Ich werde bei dieser Vorlage nur einmal sprechen und die Erklärungen zu den Minderheiten in der Eintretensdebatte abgeben.

Die FDP-Liberale Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und in der Detailberatung den Mehrheiten folgen. Wir fordern schon seit Längerem, dass die öffentliche Verwaltung die Digitalisierung nutzt, um Verfahren zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern. Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich bietet nun genau diese Chance. Deshalb befürworten wir auch das Eintreten auf diese Vorlage. Wir begrüssen zudem, dass der Bundesrat die [PAGE 1705] Motion Schmid Martin 17.3371, "Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen", mit dieser Gesetzesvorlage umsetzt. Eine Chance der Digitalisierung ist es, die administrativen Aufwände sowohl für die Verwaltung wie auch für die natürlichen und die juristischen Personen zu reduzieren. Diese Chance müssen wir in allen Bereichen packen. Dazu gehört eben auch, dass das elektronische Einreichen von[NB]Steuererklärungen gesamthaft in allen Schritten möglich ist.

Die Digitalisierung hält im Leben von uns allen immer mehr Einzug. Wir sind deshalb überzeugt, dass die grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung aufgrund von richtigen Anreizen und dem generellen Digitalisierungstrend freiwillig elektronisch einreichen wird. Deshalb ist es aus unserer Sicht fraglich, ob es hier eine gesetzliche Verpflichtung braucht. Sollte ein Obligatorium wider Erwarten eines Tages tatsächlich doch noch notwendig sein, könnte dies immer noch zu gegebener Zeit beschlossen werden. Selbstverständlich bräuchte es dann entsprechende Übergangsfristen. Deshalb wird die FDP-Liberale Fraktion überall der Mehrheit folgen, wo es darum geht, dass der Bundesrat die elektronische Durchführung von Verfahren nicht für obligatorisch erklären darf.

Die Grundvoraussetzung dafür, dass die Menschen das elektronische Verfahren überhaupt nutzen können, ist aber, dass die Kantone nicht nur unverbindlich die Möglichkeit haben, das elektronische Verfahren anzubieten, sondern dass sie ihren Steuerpflichtigen neben dem schriftlichen Verfahren auch ein rein elektronisches Verfahren anbieten müssen. Nur so können diejenigen, die ihre Steuererklärung digital unterzeichnen möchten und sich die Dokumente von den Steuerbehörden elektronisch zustellen lassen wollen, dies auch tun.

In der Leitlinie der KdK zur digitalen Verwaltung setzen sich die Kantone die übergeordneten Ziele "Digital First für Bevölkerung und Wirtschaft" sowie "Durchgängige Digitalisierung der Verwaltung". Das zeigt, dass sie die Digitalisierung nun vorwärtstreiben wollen. Daher ist es aus unserer Sicht auch legitim, sie nun dazu zu verpflichten. Deshalb folgen wir überall dort den Mehrheitsentscheiden der Kommission, wo es darum geht, dass die Kantone elektronische Verfahren vorsehen müssen.

Wenig Verständnis haben wir dafür, dass der Bundesrat die Pflicht, einheitliche Steuerformulare für die ganze Schweiz anzubieten, aufheben will. Vielmehr gilt es nämlich, die Vereinheitlichung der Formulare weiter voranzutreiben. Das ermöglicht ein vereinfachtes Ausfüllen der Steuererklärung und eine wesentliche Verringerung des administrativen Aufwands. Wir sind deshalb der Ansicht, dass Artikel 71 Absatz 3 beibehalten und den modernen Gegebenheiten angepasst werden soll, indem er mit einem Zusatz betreffend die Datenformate ergänzt wird. Deshalb unterstützen wir auch hier die Mehrheit.

Zusammenfassend wird die FDP-Liberale Fraktion für Eintreten votieren, bei allen Anträgen der Mehrheit folgen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung annehmen.