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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2020-09-21

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-21

Wortprotokoll

Es geht hier um einen eher formellen Akt, der aber dennoch wichtig ist. Das Bundesgesetz von 1992 über den Datenschutz verlangt, dass die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten durch Bundesorgane ausdrücklich in einem Gesetz vorgesehen wird. Der Bundesrat beauftragte vor notabene neun Jahren das EDA, diese gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Ihnen vorliegende Botschaft erwähnt auf Seite 1353, dass man 2011 das Fehlen der gesetzlichen Grundlage anlässlich der Ämterkonsultation zur Verordnung über das Informationssystem EDAssist plus bemerkte. 2012 bis 2015 wurden gemäss Botschaft die gesamten Aktivitäten des EDA akribisch überprüft. Der Bundesrat beschloss dann 2015, eine Gesamtrevision des Gesetzes durchzuführen, was denn auch geschah.

Mittlerweile haben wir 2020, und bezüglich der Geschichte dieser Vorlage stellen sich zwei Fragen: Warum dauerte es [PAGE 1712] so lange? Und warum, wenn es denn schon so lange dauerte, hat man jetzt nicht auch noch die Endberatung des Datenschutzgesetzes abgewartet, das ja voraussichtlich diese Woche in die Schlussabstimmung kommt?

Warum es so lange dauerte, erklärt die Botschaft nicht. In der Kommission wurde seitens der Verwaltung einfach gesagt, dass die lange Verweilzeit dem Gesetz eigentlich nur gutgetan habe, dass es jetzt dafür ausgereift sei. Man kann diese Teleologie im Nachhinein so zur Kenntnis nehmen, ändern kann man sie nicht. Der Grund, aus dem man nicht die Endfassung des Datenschutzgesetzes abwarten wollte, bis man diese Vorlage in die Räte schickte, ist aber durchaus plausibel: Man konnte Anfang Jahr noch nicht abschätzen, ob ein - und allenfalls welches - Datenschutzgesetz beschlossen würde. Aber man hat schon im Austausch mit dem Datenschutzbeauftragten sichergestellt, dass diese Vorlage diesbezüglich auf sicherem Boden steht.

Zu den Grundzügen der Vorlage: Der Entwurf soll das Bundesgesetz aus dem Jahr 2000 über die Bearbeitung von Personendaten im EDA ablösen, um damit den in diesem Bereich völlig neuen technologischen Herausforderungen und Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Bewährte Regeln und Grundsätze wurden beibehalten. Der Entwurf schlägt auch keine neuen Datenbearbeitungen vor und gibt dem EDA auch keine neuen Kompetenzen. Der Entwurf bildet einen klareren Rechtsrahmen, der mit den Erfordernissen der heutigen Zeit kompatibel ist, und er erlaubt dem EDA, seine Aufgaben effizient und auf sicherer rechtlicher Basis wahrzunehmen.

Für gewisse Aufgaben des EDA, die die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten erfordern, bestehen nämlich bereits gesetzliche Grundlagen. Andere Tätigkeiten sind aber noch nicht in einem formellen Gesetz, sondern nur in einer Verordnung geregelt. Deshalb hat man nun ein Gesetz erarbeitet für sämtliche Bearbeitungen besonders schützenswerter Personendaten, die im EDA anfallen. Das ist sinnvoll, nur schon aus Gründen der Transparenz, der besseren Lesbarkeit und der Einheitlichkeit. Auch das vorliegende Gesetz hält dort, wo es nötig ist, Ausnahmen fest. Sie sind beispielsweise in der Botschaft auf Seite 1357 f. erklärt und ausgeführt.

Ihre Staatspolitische Kommission hat diese Vorlage an ihrer Sitzung vom 13./14. August dieses Jahres beraten und die Erklärungen seitens der Verwaltung zu Detailfragen zur Kenntnis genommen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, auf diese Vorlage einzutreten und ihr in der vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen.