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Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-22

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-22

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier in der Differenzbereinigung der BFI-Botschaft. Der Nationalrat hat diese am 8. und 16. September beraten. Wir haben die Vorlage zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 als Erstrat in der Sommersession verabschiedet. Der Nationalrat hat mit seinen Beschlüssen insgesamt vier Differenzen geschaffen. Sie betreffen die Bundesbeschlüsse 1 zur Berufsbildung, 2 zur Weiterbildung, 4 zum ETH-Bereich sowie den Bundesbeschluss 10 zu den Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung.

Zur finanziellen Ausgangslage: Der Bundesrat beantragt in seiner ursprünglichen Vorlage Kredite im Umfang von insgesamt rund 28 Milliarden Franken. Der Ständerat hat mit seinen Beschlüssen Aufstockungen im Umfang von 119 Millionen Franken vorgenommen, der Nationalrat hat nun das Gesamtvolumen nochmals um zusätzliche 53 Millionen Franken aufgestockt.

So viel zur Ausgangslage vor der Differenzbereinigung, und damit bitte ich Sie, mit der Differenzbereinigung zu beginnen.

Zum Bundesbeschluss 1 zur Berufsbildung: Hier geht es um den Zahlungsrahmen für die Berufsbildung in den nächsten vier Jahren. Darin enthalten sind Pauschalbeiträge an die Kantone im Umfang von etwa 2,9 Milliarden Franken. Ebenso gibt es Beiträge an Berufsprüfungen oder höhere Fachprüfungen im Umfang von 134,6 Millionen Franken und so weiter. Bei diesem Verpflichtungskredit in Artikel 2 geht es nun um die Berufsbildung. Wir sind bei Artikel 2 Absatz 1. Der Nationalrat hat den Verpflichtungskredit für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung sowie für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse gegenüber dem Bundesrat von 234,2 Millionen Franken um 20,4 Millionen Franken auf 254,6 Millionen Franken aufgestockt. Der Entscheid fiel mit 136 zu 58 Stimmen ohne Enthaltung relativ deutlich aus. Die WBK des Ständerates beantragt Ihnen mit einer Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die berufsorientierte Weiterbildung zu stärken. Ausschlaggebend war unter anderem die Tatsache, dass die Mittel den Kursteilnehmenden zugutekämen.

Es hat sich dann die Diskussion etwas vermischt mit der zweiten Differenz. Ich schlage aber vor, dass wir die Differenzen einzeln behandeln, denn es gibt gewisse Unterschiede zwischen den beiden Krediten. Bei der ersten Differenz geht es nach dem Willen des Nationalrates um die[NB]berufsorientierte Weiterbildung. Formal-rechtlich ist das zwar nicht verbindlich, weil es ein Gesamtkredit für die Projektförderung ist. Die berufsorientierte Weiterbildung gehört hier aber dazu. Insofern ist das die Umsetzung des Willens des Parlamentes.

Diese Mittel werden für konkrete Projekte eingesetzt, also letztlich für die Kursteilnehmer. Staatssekretärin Hirayama hat in diesem Zusammenhang auf das Programm verwiesen, das im Bereich Grundkompetenzen am Arbeitsplatz läuft. Wenn es nicht genügend qualifizierte Projekte oder nicht genügend Kursteilnehmende gibt, dann bleiben die Mittel in der Bundeskasse. Es gäbe dann Kreditreste, mit denen das Jahresergebnis, also die Staatsrechnung, verbessert würde. Die Mittel fliessen also nicht automatisch, der Kredit würde damit auch nicht automatisch ausgeschöpft. Kredite, die in der Bundeskasse geblieben sind, hat es ja in der Vergangenheit immer wieder gegeben.

Ich bitte Sie also, diesen Überlegungen und Argumentationen zu folgen, hier entsprechend einzugreifen und die Aufstockung um 20 Millionen Franken vorzunehmen, um eben "Fit for Jobs" und andere Projekte über dieses Finanzgefäss zu fördern. Es wird ja auch über die Arbeitslosenversicherung gefördert. Die Minderheit Stark plädiert hingegen dafür, bei der Version von Bundesrat und Ständerat und insofern beim tieferen Verpflichtungskredit zu bleiben. Die Mehrheit, wie gesagt, schliesst sich dem Nationalrat an.