Lexipedia

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-09-22

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-22

Wortprotokoll

Bundespräsidentin Sommaruga hat ursprünglich von einer Minivorlage gesprochen, aber eine Minivorlage ist das nie gewesen und ist es auch heute nicht. Wir müssen uns bewusst sein: Das Erbrecht wird in wesentlichen Punkten geändert.

Einerseits wird die Verfügungsfreiheit der Erblasser erhöht, andererseits wird die Einführung eines Unterhaltsanspruchs für die Lebenspartner geprüft. Diese beiden Vorschläge, die ursprünglich in der Vorlage gewesen sind, sind klarerweise ein Widerspruch. Man kann nicht einerseits die Verfügungsfreiheit der Erblasser erhöhen und andererseits diese wieder einschränken, indem man einen Unterhaltsanspruch der Lebenspartner einfügt. Der Ständerat hat dies aber bereits korrigiert, und die Mehrheit unserer Kommission ist dem Ständerat gefolgt.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist demzufolge klarerweise für Eintreten. Warum? Die Stärkung der Freiheit und Verantwortung des Einzelnen liegt uns am Herzen. Es ist eine Stärkung des Individuums. Wir sind bereit, zu akzeptieren, dass die Pflichtteile der Kinder von drei Vierteln auf die Hälfte und jene der Ehegatten von einem Zweitel auf einen Viertel reduziert werden. Wir sind auch bereit, den Pflichtteil der Eltern [PAGE 1735] komplett zu streichen. Nur: Deshalb ist es weiterhin nicht nur eine Minirevision, sondern es ist weiterhin eine massgebliche Revision des Erbrechts.

Warum sind wir weiter bereit, dieser Vorlage zuzustimmen? Es gibt zukünftig eine klare Regelung dazu, was geschieht, wenn jemand verstirbt, währenddem ein Scheidungsverfahren hängig ist. Glauben Sie mir, als Scheidungsanwalt kann ich Ihnen sagen: Niemand möchte während einer Scheidung noch irgendetwas vererben, und Scheidungsverfahren können manchmal lange dauern. Die sogenannten Rosenkriege kommen nicht nur in irgendwelchen Soapoperas vor.

Warum sind wir weiter für die Zustimmung zu diesem Gesetz? Ich habe es bereits erwähnt: Den grössten Widerspruch, denjenigen mit dem Unterhaltsanspruch, hat der Ständerat bereits geklärt. Kollege Kamerzin wird diesbezüglich im Rahmen der Ausführungen zu den Minderheiten weitere Ausführungen machen.

Was ist noch offen? Bei Artikel 216 wird nach den Arbeiten in unserer Kommission auch Absatz 2 gestrichen. Unseres Erachtens ist das ein Fehler; die Kommission hat dies meines Erachtens nicht so gewollt. Der Ständerat wird sich diese Frage noch einmal anschauen müssen und schauen, ob es nicht sachgerechter wäre, wenn man einfach komplett auf den geltenden Text zurückkommen würde.

Nichts abgewinnen können wir der Kritik, dass man sagt, man sollte mehr an diesem Gesetz aus dem Jahr 1912 ändern. Aus unserer Sicht ist klar: Im Erbrecht braucht es wenig Veränderung, Stabilität garantiert Rechtssicherheit. Wir sind uns auch bewusst, dass die Vorlage nicht für weniger Erbstreitigkeiten sorgen wird, aber immerhin, und das sei betont, für mehr Freiheit ohne zusätzliche Einschränkungen.

In diesem Sinne beantrage ich im Namen der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP Eintreten. Wir werden den Mehrheiten folgen, Herr Kollege Kamerzin wird dies anschliessend noch begründen.