Lexipedia

preparatory:AB 269744

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Ich begründe hier meine beiden Minderheitsanträge zu Artikel 216 und Artikel 471.

Beim Minderheitsantrag zu Artikel 216 handelt es sich um eine etwas komplexere Geschichte. Wir haben heute eine Rechtsunsicherheit, wie die Erbmasse bzw. die Pflichtteile berechnet werden, wenn ein Erblasser oder eine Erblasserin den Ehegatten bevorzugt behandeln will. Das ist nach heutiger Rechtslage nicht ganz klar. Der Bundesrat hat hier eine klarere Teilung vorgeschlagen, die die übrigen Erben bei der Berechnung besser berücksichtigt, dies auch aus der Überlegung heraus, dass ja sonst die Pflichtteile reduziert werden.

Nun hat es in der Praxis seitens einiger Erbrechtsspezialisten Einwände und Diskussionen gegeben. Wir haben deshalb diese Bestimmung in der Kommission noch einmal diskutiert. Das Bundesamt für Justiz hat dazu eine Expertengruppe eingesetzt, die diese Frage noch einmal eingehend geprüft hat. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Lösung des Bundesrates trotz allen Einwänden sinnvoll ist, dass man es aber noch klarer formulieren könnte. Dieser Formulierungsvorschlag der Verwaltung bzw. dieser Expertengruppe entspricht der Minderheit Marti Min Li.

Die Auswirkungen dieser Bestimmungen, so wurde uns dann ausgeführt, seien quantitativ nicht so gross. Wichtig wäre hierbei, dass Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen werde. Das wäre durch den Minderheitsantrag gegeben. Man kann in materieller Hinsicht anderer Meinung sein, wie man die Erbmasse aufteilen soll. Mit dem Mehrheitsantrag ist das Problem jedoch nicht gelöst, weil man einfach beim geltenden Recht bleibt und diese Rechtsunsicherheit weiter bestehen bleibt.

Ich bitte Sie daher, hier meiner Minderheit zu folgen.

Bei Artikel 471 haben wir die Thematik, die in der Eintretensdebatte von mehreren Votanten angesprochen wurde. Es geht um die Unterstützung der Lebenspartner oder der Lebenspartnerinnen. Hier haben wir die liberalere und einfachere Lösung, die eben keine Unterstützung des Staates beinhaltet, sondern die Möglichkeit, dass man seinen Lebenspartner oder seine Lebenspartnerin im Testament entsprechend absichern kann.

Das Ziel dieser Teilrevision ist es ja, auf diese veränderten Gesellschaftsbedingungen einzugehen. Dazu gehören die Lebensformen. Ausserdem will man den freien Willen des Erblassers stärken. Das wäre mit diesem Antrag zu Artikel 471 genau der Fall, weil wir hier die Möglichkeit schaffen würden, dass ein Erblasser oder eine Erblasserin entscheiden könnte, den Pflichtteil zu reduzieren, um den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin zu berücksichtigen. Das wäre keine automatische Gleichstellung des faktischen Lebenspartners mit dem Ehegatten, aber die Möglichkeit, Ersteren entsprechend zu berücksichtigen.

Natürlich kann man den Leuten auch sagen, sie sollen heiraten. Aber es entspricht eher einem Gebot der Zeit, wie mir scheint, dass wir eine Offenheit gegenüber anderen und verschiedenen Lebensformen haben. Es geht im Gegensatz zum Minderheitsantrag Arslan zu Artikel 606a nicht um eine automatische Unterstützung, sondern um eine Möglichkeit, um eine liberale und schlanke Regelung.

Ich bitte Sie, meine beiden Minderheiten zu unterstützen.

preparatory:AB 269744 | Lexipedia | Lexipedia