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Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-09-22

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Gegen Transparenz ist nichts einzuwenden. Sie ist wichtig für das Vertrauen unserer Bevölkerung in die Behörden und staatlichen Institutionen. Die Intention der vorliegenden Motion ist auf den ersten Blick deshalb auch einleuchtend. Dennoch beantrage ich Ihnen für die Minderheit, die vorliegende Motion abzulehnen. Lassen Sie mich das anhand der wichtigsten Gegenargumente begründen.

1.[NB]Es besteht beim Ziel der Motion ein wichtiger Unterschied zu sonstigen Transparenzdiskussionen, die wir in diesem Rat bei anderer Gelegenheit führen. Dort geht es um die Interessenbindungen von uns Politikern. Es ist gerechtfertigt, dass die Bevölkerung, die uns wählt, über unsere Interessenbindungen Bescheid weiss, denn wir sind ausser unserer Bevölkerung niemandem Rechenschaft schuldig. Der Bürger und die Bürgerin sollen also wissen, wen und was sie bekommen, wenn sie uns wählen. Bei den Kaderangestellten ist dies anders. Die Kaderangestellten werden nicht von der Bevölkerung und auch nicht von uns gewählt. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme darlegt, ist gewährleistet, dass die Kaderangestellten ihre Nebenbeschäftigungen bereits heute offenlegen müssen, allerdings gegenüber ihren vorgesetzten Stellen, die sie auch wählen und beurteilen. Die Kontrolle, welche Interessenbindungen und Konflikte allenfalls bestehen, ist schlicht und einfach eine Führungsaufgabe. Wir können diese Führungsaufgabe dem Bundesrat und den vorgesetzten Stellen nicht abnehmen, und es macht auch keinen Sinn, wenn wir uns in diese Führungsaufgabe einmischen. Viele von Ihnen waren Regierungsrätinnen und Regierungsräte oder in einer Gemeindeexekutive aktiv. Ich bin das auch, und es ist für mich selbstverständlich und klar, dass ich die Nebenbeschäftigungen der mir unterstellten Personen prüfe, [PAGE 973] nötigenfalls bewillige oder eben nicht. Dazu braucht es kein Register.

2.[NB]Bereits heute kann jeder interessierte Bürger oder können auch die Medien gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip Auskünfte zu den Nebenbeschäftigungen der Kader verlangen. Der Bundesrat führt aus, dass eben gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Nebenbeschäftigungen im notwendigen Umfang und auf begründete Anfrage bekannt gegeben werden. Die Kontrolle, insbesondere auch durch die Medien, ist also gewährleistet. Das, was Sie hier wollen, nämlich die Möglichkeit, Interessenbindungen der Kaderangestellten zu überprüfen, ist heute gegeben.

3.[NB]Es handelt sich heute einfach um eine Holschuld. Nochmals: Jede Bürgerin und jede Journalistin können gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Informationen verlangen, aber sie müssen eben anfragen. Das passiert dann, wenn etwas relevant ist und interessiert, wenn also Bedarf und ein Interesse bestehen. Ein öffentliches Register würde die Holschuld in eine Bringschuld umwandeln. Es müsste ständig ein aktuelles Register geführt werden, und eine Bringschuld kostet. Der Bundesrat legt in seiner Stellungnahme dar, dass der Aufwand nicht unerheblich ist, wenn ein solches Register erstellt und aktuell gehalten werden muss.

Ich komme damit zum Fazit, dass das durchaus berechtigte Anliegen, mehr Transparenz zu schaffen, hier nicht zufriedenstellend erfüllt würde. Auch wenn ich natürlich der Kommission lautere Motive attestiere, besteht doch die Gefahr, dass das Thema von Interessengruppen instrumentalisiert würde. Auch wenn eine Nebenbeschäftigung unproblematisch ist, könnte sie thematisiert und vielleicht auch skandalisiert werden. Das würde letztlich einen destabilisierenden Effekt auf die Verwaltung haben. Das kann doch nicht in unserem Interesse sein!

Ich habe das Gefühl, dass wir Gefahr laufen, ein Register nicht etwa für den Bürger, sondern für politische Interessengruppen und für Politiker zu schaffen, die, ohne Aufwand zu haben, etwas Druck auf die Verwaltung ausüben möchten. Transparenz ist wichtig. Wir sollten sie aber dort gewähren und dort zu einer Bringschuld machen, wo sich die Bürgerin und der Bürger sonst nicht informieren können. Im vorliegenden Fall würden wir übertreiben, wir würden Aufwand ohne Zusatznutzen für die Bürger verursachen.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.