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Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-09-22

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-22

Wortprotokoll

Ich bedanke mich beim Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen.

Wenn Sie die Statistiken anschauen, stellen Sie fest, dass gegenwärtig über siebzig Vorstösse zum Thema Nationalbank und Nationalbankgewinne hängig sind. Was ich mir von der Interpellation erhofft habe, ist eine gewisse Strategieplanung und eine Jalonsetzung für die Frage, wie diese Gewinne zu beurteilen sind. Diesem Wunsch ist der Bundesrat teilweise entgegengekommen.

Wenn Sie die Antwort lesen, ist klar, dass es ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Nationalbankgewinne gibt. Die ausgeschütteten Nationalbankgewinne werden ja gemäss Verfassung und Gesetz zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund ausgeschüttet. Klar ist hier: Der Teil, der an den Bund ausgeschüttet wird, ist für Bundesrat und Parlament frei verfügbar, das heisst, man kann, wenn man will, hier Zweckbindungen einführen; man kann zweckgebunden einen Teil davon der AHV zuweisen oder für den Schuldenabbau brauchen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Interessanter ist hier die Frage: Was ist mit den nicht ausgeschütteten Nationalbankgewinnen? Hier ist die Antwort des Bundesrates aufschlussreich, würde ich einmal sagen. Zunächst beantwortet der Bundesrat die Frage in Ziffer 1, ob die Nationalbank gedenkt, ihre enorm hohen Fremdwährungsbestände, die gegen 900 Milliarden Franken gehen, zurückzuführen, sie also abzubauen. Die Antwort des Bundesrates und der Nationalbank ist eigentlich klar: Die Nationalbank gedenkt nicht, mittelfristig diese Bestände abzubauen, was immerhin relativ überraschend ist, weil diese Bestandeshöhe historisch nie auch nur annähernd bestanden hat. Wir müssen also damit rechnen, dass die hohen Fremdwährungsbestände der Nationalbank bestehen bleiben.

Die Frage nach dem Inflationsrisiko, das damit verbunden ist, ist eigentlich dann nur ausweichend beantwortet worden. Ich verstehe hier den Bundesrat ein bisschen, denn es ist wahrscheinlich wirklich schwierig, zu beurteilen, wo sich diese riesigen Fremdwährungsbestände teuerungsmässig auswirken werden. Vielleicht haben wir heute schon eine Inflation, einfach nicht bei den Güterpreisen, sondern bei überhöhten Aktien- und Immobilienpreisen. Auf die Güterpreise hat es bisher nicht durchgeschlagen; das ist ja das, was die einzelne Bürgerin dann wahrnehmen würde.

Wenn davon auszugehen ist, dass tatsächlich diese enormen Fremdwährungsbestände nicht zurückgeführt werden, bleiben also die hohen Bestände für die Nationalbank bestehen, und damit verbunden wohl auch die im Durchschnitt wesentlich höheren Gewinne als in früheren Jahren, als die Bestände nur etwa einen Zehntel oder noch weniger ausgemacht haben. Uns stellt sich dann die Frage: Wie geht das jetzt weiter mit diesen Gewinnen? Hier ist der Bundesrat auch klar geworden, wenn Sie die Antwort zu den Ziffern 2, 3 und 4 ansehen. Ich zitiere den Satz: "Die über den Eigenkapitalbedarf hinausgehenden Gewinne der Nationalbank werden unabhängig von der Herkunft langfristig grundsätzlich vollumfänglich ausgeschüttet." Vollumfänglich ausgeschüttet - so steht es eigentlich auch in Artikel 31 des Nationalbankgesetzes. Der Bundesrat fügt dann aber auch zu Recht an, dass[NB]die[NB]Ausschüttungen nicht auf einer jährlichen Basis[NB]erfolgen, weil diese Ausschüttungen verstetigt werden sollen.

Der Begriff der Verstetigung ergibt sich auch aus Artikel 31 des Nationalbankgesetzes. Das heisst, diese Ausschüttungsgewinne, ich nenne sie jetzt einmal so, werden in einen Topf einbezahlt, der sich Ausschüttungsreserve nennt. Aus dieser Ausschüttungsreserve werden dann die Ausschüttungen gemacht; Departement und Nationalbank vereinbaren das regelmässig, es gilt auch jetzt eine laufende Vereinbarung, die für zwei Jahre eine höhere Ausschüttung als früher vorsieht. Damit ist keine Garantie verbunden, das wird regelmässig neu ausgehandelt. Die Kantone werden darüber nur orientiert, sie bekommen aber zwei Drittel davon.

Die Kernfrage ist wahrscheinlich: Wenn jetzt diese Bestände wirklich dauernd derart hoch bleiben und deshalb im Durchschnitt auch die Gewinne wesentlich höher bleiben als früher, immer mit hohen Gewinnjahren, aber auch wieder mit hohen Verlustjahren, denn die Fluktuation ist hoch - wenn das so ist, wie hoch soll diese Ausschüttungsreserve dann gehen können, ohne dass ausgeschüttet wird? Es ist mir bewusst, dass im Bereich der nicht ausgeschütteten Gewinne die Unabhängigkeit der Nationalbank sehr bald tangiert ist. Die Nationalbank, das ist ein erfolgreicher Pfeiler der schweizerischen Wirtschaftspolitik, muss unabhängig von der Politik sein. Deshalb soll die Nationalbank auch selber darüber entscheiden können, welche Teile ihres Gewinns in die Ausschüttungsreserve gehen und welche nicht. Wenn das nicht der Fall ist, dann leidet das Vertrauen in die Nationalbank, was zum Schaden von allen in diesem Lande wäre; wir haben das in anderen Ländern erlebt.

Bleibt dann eben die Frage, in welchem Takt diese selbstbestimmte Ausschüttungsreserve ausgeschüttet werden soll und wie wir damit umgehen, wenn sie wirklich dauernd im Durchschnitt wesentlich höher ist als bisher. Hier ist der Bundesrat in seiner Stellungnahme eher unverbindlich geblieben. Ich wäre einfach froh, das an Sie, Herr Bundesrat, und an die Nationalbank gerichtet, wenn man sich hierüber Gedanken machen würde. Wir leben offenbar hier betragsmässig in einer neuen Nationalbankwelt. Man wird sich damit beschäftigen müssen, in welchen Quantifizierungen hier gedacht wird - immer unter Wahrung der Unabhängigkeit der Entscheidungen der Nationalbank. Wenn hier zusätzliche Klarheit geschaffen werden könnte, würde das wahrscheinlich auch die Behandlung der über siebzig hängigen Vorstösse etwas erleichtern.