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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-09-23

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-23

Wortprotokoll

Wir haben heute die Aufgabe, die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes, des höchsten Gerichtes unseres Landes, für die nächsten sechs Jahre zu wählen. Die Bundesverfassung sieht in institutioneller Hinsicht vor, dass die vom Parlament gewählten Richterinnen und Richter ihrer Tätigkeit unabhängig nachgehen. Artikel 191c der Bundesverfassung sieht wörtlich vor: "Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet." Diese Unabhängigkeit ist eine rechtsstaatliche Notwendigkeit, da nur so die Aufgabenteilung zwischen den drei Gewalten - Legislative, Exekutive und Judikative - gewährleistet ist.

Während in der Legislative im Rahmen des politischen Prozesses um die generell-abstrakten Gesetzesnormen gerungen wird, werden sie von den Gerichten im individuell-konkreten Fall nach rechtlichen Überlegungen und Grundsätzen angewendet. Die Balance zwischen den Gewalten führt dazu, dass auch diejenige Gewalt, die das Recht erlässt, sowie ihre Mitglieder und damit auch die Parteien dem Recht unterworfen sind. Es ist in einem Rechtsstaat also nicht so, dass die Gerichte den Parteien unterworfen sind. Vielmehr sind auch die Parteien dem Recht unterworfen. Wo diese Balance zwischen den Gewalten nicht mehr funktioniert, funktioniert der Rechtsstaat nicht mehr.

Meine Jus-Studierenden an der Universität Zürich fragen mich regelmässig, ob Richterinnen und Richter unabhängig sein können, wenn sie vom Parlament gewählt werden. Meine Antwort ist bzw. war bisher, dass mit der Wahl der Parteienproporz und damit eine repräsentative Vertretung der Werthaltungen in unserem Land in den Gerichten gewährleistet sei, dass sich aber in der Entscheidung im konkreten Fall die Parteiherkunft in der Regel nicht erkennen lasse.

Denn die Richtschnur bei der Entscheidung eines Richters oder einer Richterin ist nicht ein politisches Ziel, sondern die korrekte Anwendung des Rechts. Im Vorfeld zur heutigen Wahl hat sich gezeigt, dass die SVP-Fraktion diese Balance und damit die Unabhängigkeit der Bundesrichter und Bundesrichterinnen infrage stellt, indem sie beschlossen hat, Bundesrichter Donzallaz nicht mehr als Vertreter der SVP zur Wahl zu empfehlen, da er die von der SVP gewünschte politische Linie bei der Ausübung der gerichtlichen Tätigkeit am Bundesgericht nicht mehr einhalte. Die SVP möchte damit den politischen Kampf aus dem Parlament hinaus ins Bundesgericht tragen.

Diese Abwahlempfehlung gegenüber einem SVP-Richter, der nicht gefügig ist, wirft die Frage auf, ob sich die anderen SVP-Richterinnen und -Richter diesem Parteidiktat unterwerfen. Diese Frage ist schon deshalb berechtigt, da durch die Empfehlung zur Nichtwahl von Bundesrichter Donzallaz jedes Mitglied des Bundesgerichtes aus den Reihen der SVP weiss, was der Tarif bei zukünftigen Entscheiden ist: Wer Entscheidungen fällt, die der SVP nicht passen, wird nicht mehr aufgestellt. Ohne den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern der SVP etwas zu unterstellen: Die Frage, ob sie in der jetzigen Situation noch unabhängig handeln können, ist mehr als berechtigt. Sie drängt sich uns als Wahlorgan, das die Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewährleisten muss, geradezu auf.

Wie sollten wir verantworten können, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in Zukunft befürchten müssen, von Richterinnen oder Richtern beurteilt zu werden, die sich mehr ihrem Parteiprogramm als dem Recht verpflichtet fühlen? Diese Frage haben zwar auch die Medien den SVP-Richterinnen und -Richtern gestellt. Grundsätzlich ist es aber nicht die Aufgabe der Medien, sondern der Gerichtskommission, die Prüfung der von den Fraktionen vorgeschlagenen Kandidierenden vorzunehmen.

Im vorliegenden Fall war dies nicht möglich, da die Einflussnahme der SVP auf Bundesrichter Donzallaz und auf die übrigen Richterinnen und Richter der SVP in der gesamten Dimension erst nachträglich bekannt und zum Thema wurde. Wir sind in der Situation, dass wir heute die Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Richterinnen und Richter der SVP nicht gewährleisten können.

In dieser Situation ist eine Wahl heute nicht vertretbar. Wir beantragen Ihnen daher, dass die Wahl auf die Wintersession verschoben und die Gerichtskommission beauftragt wird, die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auf ihre Unabhängigkeit hin zu überprüfen. Wenn neben der Unabhängigkeit von Bundesrichter Donzallaz, der diese mit seinem Verhalten manifestiert hat, auch diejenige der anderen Kandidierenden der SVP gewährleistet werden kann, steht einer Wahl in der Wintersession nichts entgegen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Ordnungsantrag zu unterstützen.