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preparatory:AB 26984

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-23

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat das Beschwerde- und Klagerecht der Behindertenorganisationen in Artikel 7c und in Artikel 11 geregelt. Wir schlagen Ihnen vor, dieses Beschwerde- und Klagerecht in einem Artikel zu regeln. Deshalb wurde Artikel 11 gemäss Nationalrat gestrichen, und die Inhalte von Artikel 11 wurden in Artikel 7 integriert. Materiell gibt es nur eine kleine Änderung. Der Nationalrat hat in Artikel 7c Behindertenorganisationen, die seit zwei Jahren bestehen und in Artikel 11 solchen, die seit zehn Jahren bestehen, die Beschwerdelegitimation zugesprochen. Wir schlagen Ihnen vor, die Frist einheitlich auf zehn Jahre festzulegen.

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