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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2020-09-23

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-23

Wortprotokoll

Wir kommen zum Antrag der Einigungskonferenz zum CO2-Gesetz. Die Einigungskonferenz hatte sich mit drei Differenzen zu befassen, die, das liegt in der Natur der Sache, eher geringfügiger Natur waren. Ich kann es vorwegnehmen: Der Entscheid der Einigungskonferenz folgt der schönen Gepflogenheit, dass jeder der beiden Räte einen Punkt machen kann. Im dritten Punkt haben wir dann einen neuen Kompromiss gefunden.

Wir hatten zuerst über Artikel 38gquater zu befinden, sprich über die Privatflugabgabe oder, korrekt ausgedrückt, die Abgabe Allgemeine Luftfahrt. Der Ständerat hat in seinen ersten beiden Runden jeweils eine generelle Abgabe pro abgehenden Flug von 500 Franken beschlossen. Der Nationalrat hingegen wollte für die Privatflugabgabe einen Rahmen zwischen 500 und 5000 Franken festlegen und dann auf Verordnungsstufe festlegen lassen, wie viel genau die Abgabe beträgt, abhängig von der höchstzulässigen Startmasse, der Reisedistanz und - nach entsprechenden Rückmeldungen - auch der Wettbewerbsfähigkeit der Flugplätze. Der Ständerat hat in seiner letzten Runde dann diesen Rahmen übernommen, ihn aber beim Maximum noch auf 3000 Franken hinuntergesetzt. Diesen Beschluss des Ständerates hat die Einigungskonferenz mit 17 zu 9 Stimmen gutgeheissen.

Es folgte Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g. Dort geht es um die Frage, welche Anlagen in den Genuss von Beiträgen aus dem Klimafonds kommen sollen. Wir hatten dort insbesondere Formulierungsprobleme, die dann natürlich für die Frage, wer in den Genuss von Beiträgen kommt, relevant sind. Wir haben einen neuen Antrag gutgeheissen, und zwar einstimmig, der besagt, dass Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase beitragsberechtigt sein sollen. Anlagen zur Einspeisung von Gasen in das Gasnetz wurden also nicht berücksichtigt, und es wurde auch keine Definition weiterer möglicher Substrate oder Energieträger vorgenommen. Die [PAGE 1762] Einigungskonferenz hat also praktisch die einfachstmögliche Formulierung gewählt. Selbstredend sind wir nicht der Meinung, dass es bei den Gasen eine Doppelförderung - also für Produktion und dann noch einmal für Verstromung - geben soll. Die Förderung soll, das ist klar, nur einmalig sein.

Dann bleiben schlussendlich die Artikel 52 ff., also die Frage nach der Fahrlässigkeit bei Hinterziehung oder Gefährdung der CO2-Abgabe. Eine Vorbemerkung: Die Bestimmungen in diesen Artikeln betreffen Fiskaldelikte, also selbstredend keine elementaren deliktischen Rechtsgüter, diese sind selbstverständlich sonst im Strafrecht geschützt. Es betrifft auch nicht den kleinen Bürger; Otto Normalverbraucher wird kaum Gelegenheit haben, die CO2-Abgabe zu hinterziehen oder etwas falsch zu deklarieren. Es ist also nicht so, dass jede Schweizerin, jeder Schweizer mit einem Bein im Gefängnis steht, weil sie, er irgendein Formular ausfüllen müsste und dies dann falsch machen würde - das ist definitiv nicht der Fall. Es betrifft insbesondere Importeure, es betrifft grosse Emittenten, eben solche, die mit der CO2-Abgabe effektiv arbeiten müssen und sollen; für diese haben wir dieses Gesetz ja eigentlich massgeschneidert. Nun gibt es insbesondere im Ständerat in der Kommission für Rechtsfragen Bestrebungen, dass man diese Fahrlässigkeitstatbestände im Nebenstrafrecht generell kippt, sie also da rausnimmt. Dem hat man in der Kommission eigentlich nicht widersprochen, man hat aber trotzdem dann mit Stichentscheid des Präsidenten, nach einer Abstimmung mit 13 zu 13 Stimmen, beschlossen, dem Nationalrat zu folgen und die Fahrlässigkeit drin zu lassen.

Die Entscheidung fiel vor allem aus drei Gründen: Erstens hat man gesagt, man könne diese Bereinigung des Nebenstrafrechts schon machen, aber dann bitte systematisch und nicht aufgehängt an einzelnen politischen Fragen, wo das Pendel dann auf die eine oder die andere Seite ausschlägt. Zweitens wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es Wertungswidersprüche gibt: Die Mineralöle deklariert man nämlich nur einmal, und dann bekommt man für die gleiche, fahrlässig falsche Deklaration mit dem Mineralölsteuergesetz eine Busse; dort ist die Fahrlässigkeit drin, im CO2-Gesetz hingegen nicht. Diesen Wertungswiderspruch wollte man nicht riskieren. Drittens ist letztlich die Beweislast der Nichtfahrlässigkeit auch ziemlich schwierig. Man kann sich dann einfach immer auf die Fahrlässigkeit berufen, oder zumindest immer beim ersten Mal; beim zweiten Mal glaubt man es dann wahrscheinlich weniger.

Wie gesagt: Man folgt hier dem Nationalrat mit Stichentscheid des Präsidenten und lässt die Fahrlässigkeit als Tatbestand stehen. Dieser Antrag der Einigungskonferenz wurde schlussendlich mit 19 zu 6 Stimmen verabschiedet. Damit haben wir jetzt die letzten Differenzen in diesem Geschäft bereinigt.

Die Geschäftsnummer sagt ja manchmal schon noch etwas über den Werdegang des Geschäfts aus. Wir haben lange - eben seit 2017 - um diese Lösungen gerungen, und wir haben schlussendlich bis in die Kapillaren dieser Ziele und Massnahmen die Beitragssymmetrie hergestellt. Wir haben ungerechte Benachteiligungen eliminiert und ungerechtfertigte Beiträge beseitigt. In diesem Sinne danke ich allen dafür, dass sie bei dieser Lösungsfindung in der Kommission, im Plenum mitgemacht haben. Natürlich danke ich auch der Verwaltung, die in diesem doch komplexen Geschäft die Kommission bestens beraten hat.

Ich erlaube mir am Schluss anzumerken, dass jetzt wirklich ein aufs Milligramm austariertes Gesetz vor uns liegt, dem man so wirklich zustimmen kann. Es liegt das politisch Machbare auf dem Tisch. Es liegt das auf dem Tisch, was gesellschaftlich und wirtschaftlich tragbar ist und was gleichzeitig das Gebot der Stunde ist.

Ich bitte Sie, den Antrag der Einigungskonferenz anzunehmen.