Feri Yvonne · Nationalrat · 2020-09-23
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-23
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative Romano 13.478 hat bereits eine längere Geschichte hinter sich. Am 12. Dezember 2013 reichte Nationalrat Romano die parlamentarische Initiative ein. Die Forderung lautete, dass bei Adoptionen ein Adoptionsurlaub gewährt werden soll.
Zur Vorgeschichte: Die Kommission nahm an der Sitzung vom 21. Januar 2015 die Vorprüfung vor und gab der parlamentarischen Initiative mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Am 21. Oktober beschloss die Subkommission Familienpolitik, den Entwurf des Erlasses direkt in der SGK-N zu beraten. Diese diskutierte in der Folge an ihren[NB]Sitzungen vom 25. Februar und 7. Juli 2016 die Eckwerte für einen Erlassentwurf und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines konkreten Entwurfes. Die Kommission einigte sich an der Sitzung vom 22. Juni 2017 bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten auf den ausgearbeiteten Vorentwurf zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes.
Am 22. März 2019 beschloss der Nationalrat keine Abschreibung. Die wichtigsten Argumente für und gegen die Abschreibung waren damals in Kürze die folgenden:
Für die befürwortende Kommissionsmehrheit stellt die Adoption einen eigenverantwortlichen Entscheid dar. Es sei nicht die Aufgabe des Bundes, in diesen Fällen organisatorische Vorkehrungen finanziell zu unterstützen. Wer ein Kind adoptiere, sei auch bereit, die notwendige Zeit für den Aufbau der Beziehung und die Betreuung zu investieren und sich dementsprechend zu organisieren. Zudem knüpfe die Adoption im Unterschied zur Mutterschaft nicht an die Geburt und den Gesundheitsschutz der Mutter an. Schliesslich gebe das Erwerbsersatzgesetz den Kantonen bereits heute die Kompetenz, auf kantonaler Ebene Adoptionsentschädigungen auszurichten. Diese Regelung sei zweckmässig. Eine neue Bundesregelung würde zu einer weiteren Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund führen, was abzulehnen sei.
Die Kommissionsminderheit wollte den Auftrag an die Kommission im Sinn des Wohles der adoptierten Kinder aufrechterhalten. Die Zahl der Adoptionen sei in den letzten Jahren von 173 im Jahr 2013 auf 82 im Jahr 2016 zurückgegangen. Es sei notwendig, Adoptionen auch auf Bundesebene staatlich zu fördern. Die parlamentarische Initiative sei deshalb nicht abzuschreiben, was der Rat auch so beschlossen hat.
Deshalb nahm die SGK-N die Beratungen am 4. Juli 2019 und am 14. November 2019 erneut auf. Es gab wiederum einen Nichteintretensantrag, welcher mit 12 zu 10 Stimmen knapp abgelehnt wurde. Die Argumente sind die gleichen geblieben, wie vorgängig erwähnt. So konnten wir in die Detailberatung eintreten.
An der Sitzung der SGK-N vom 14. November 2019 wurde das Geschäft nochmals aufgenommen. Der Bundesrat hatte am 30. Oktober 2019 zur Vorlage Stellung genommen. Er beantragte der Kommission diverse Anpassungen am Entwurf, um eine bessere Koordination mit der neuen Regelung über die Vaterschaftsentschädigung zu erreichen. Der Bezug soll auch tageweise möglich sein. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmenden Flexibilität gegeben werde, was sicherlich dazu beitragen dürfte, dass diese Bestimmung an Akzeptanz gewinnt. In der Konsequenz beantragte er, dass die Reduktion des Beschäftigungsgrades keine Voraussetzung mehr für die Adoptionsentschädigung sein soll. Diese Situation löste in der Kommission eine längere Diskussion über Sinn und Unsinn von tageweisen Bezügen des Adoptionsurlaubes aus - dies zum Eintreten.
Ich bitte Sie einzutreten.