Schläpfer Therese · Nationalrat · 2020-09-23
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-23
Wortprotokoll
Diese Vorlage will eine Anspruchsberechtigung für eine Erwerbsausfallentschädigung bei einer Adoption für Adoptiveltern, die ihre unselbstständige oder selbstständige Erwerbsarbeit unterbrechen oder reduzieren, wenn sie ein Kind vor dessen vollendetem vierten Lebensjahr zur Adoption aufnehmen.
Während der letzten Wochen wurde von der Regierung und dem Parlament Corona-bedingt sehr viel Geld verteilt. Viele Menschen befinden sich in Kurzarbeit, oder es wurde ihnen gekündigt. Eine grössere Welle steht noch bevor. Nun soll mit dieser parlamentarischen Initiative die arbeitende Bevölkerungsgruppe zusätzlich strapaziert werden.
Sie mögen nun denken, dass die Ausgaben so klein sind, dass man sie ohne Weiteres tätigen kann. Das passiert hier in diesem Saal während der Session praktisch täglich, sicher aber jede Woche. Gerade in der heutigen Zeit aber, in welcher viele Menschen mit einem unsicheren Auskommen wirtschaften und auf vieles verzichten müssen, sollte nicht noch eine zusätzliche Begehrlichkeit geweckt werden. Gerade in dieser Zeit, in welcher sich der Staat übermässig stark verschulden musste, dürfen wir dieser Entschädigung auf keinen Fall zustimmen.
Die Mutterschaftsentschädigung wurde eingeführt, damit sich die erwerbstätige Mutter von den Strapazen der Schwangerschaft und der Geburt erholen und die erste Zeit mit dem Baby verbringen und das Neugeborene stillen kann. Dem Gesundheitsschutz der Mutter soll so Rechnung getragen werden. All diese Argumente greifen bei einer Adoption nicht.
Die Adoption ist ein Entscheid und ein langer Prozess, bei dem die Planung und Eigenverantwortung im Vordergrund stehen. Man darf davon ausgehen, dass die zukünftigen Eltern ein Kind adoptieren, weil sie vor allem die erste Zeit mit ihm zusammen verbringen wollen, und dass sie sich diese Zeit gerne selbst mit Ferien und unbezahltem Urlaub freinehmen. Man darf davon ausgehen, dass sich die zukünftigen Eltern auf den Familienzuwachs freuen und die gemeinsame Zeit mit ihrem Kind selbstständig und verantwortungsbewusst organisieren, ohne dass sie auf einen vom Staat finanzierten Elternurlaub angewiesen sind. Mir scheint, die Forderung entspricht nicht einem natürlichen Bedürfnis. Vielmehr wird hiermit ein neues Bedürfnis geschaffen.
Dies ist eine weitere, typisch unnötige Forderung aus Zeiten mit einem luxuriösen finanziellen Polster, wo man nicht wusste, wohin man das Geld noch verschenken könnte. Selbstverständlich weist niemand offerierte und bezahlte Ferien ab, aber in diesem Fall kann ich kein dringendes Bedürfnis feststellen. Schon vor der Einführung dieser Entschädigung liegen nämlich die nächsten Begehren auf dem Tisch. Eine Minderheit beantragt bereits die Ausarbeitung eines neuen Modells, das einen entschädigten Adoptionsurlaub von 14 Wochen vorsieht, der auf beide Elternteile je zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll, und dies für adoptierte Kinder bis zu zwölf Jahren.
Richten wir doch unseren Fokus auf die wirklich wichtigen Dinge und anstehenden Probleme, und sammeln wir doch unsere Kräfte dafür! Wir befinden uns nicht in einer Zeit für Geschenke, welche gar nicht erwartet werden, und schon gar nicht sitzen wir auf einem komfortablen finanziellen Polster.
Ob sich der Bundesrat nach der grossen Verschuldung aufgrund der Corona-Krise immer noch für eine Adoptionsentschädigung mit grossem Spielraum nach oben aussprechen würde, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Neubeurteilung wäre wünschenswert. Die Sozialversicherungen sind momentan genug belastet.
Deshalb unterstützt unsere Fraktion den Antrag der Minderheit Pezzatti/Sauter. Wir lehnen den Antrag der Minderheit Feri Yvonne ab. Ebenfalls unterstützt unsere Fraktion die Minderheiten Herzog Verena.