Gutjahr Diana · Nationalrat · 2020-09-23
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-23
Wortprotokoll
Die bundesrätliche Vorlage zur Kulturbotschaft 2021-2024 sah Kosten in der Höhe von mehr als 934,5 Millionen Franken vor. Dies entspricht im Vergleich zur ursprünglichen Finanzplanung einem Wachstum von durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr. Im Vergleich zur ursprünglichen Finanzplanung führt dies zu einer realen Mittelaufstockung von über 34 Millionen Franken. Die Kommission sowie das Parlament haben zudem die Mittel weiter aufgestockt, obwohl, wie erwähnt, vom Bundesrat bereits eine Erhöhung vorgesehen ist.
Als Ergänzung dazu möchte ich einen nicht unwesentlichen Nebenschauplatz erwähnen, und zwar geht es, aufgrund von Covid-19, um weitere Zigmillionen Franken, die grossmehrheitlich als A-Fonds-perdu-Beiträge ausbezahlt wurden. Es ist unverständlich, dass diese Beiträge nicht im Zusammenhang mit der Kulturbotschaft gesehen werden und somit hohe Parallelausgaben fliessen. Diese Aussage ist insbesondere in Bezug auf die Covid-19-Verordnung Kultur zu betrachten, wo ein neuer Abschnitt 3, "Beiträge an Transformationsprojekte", eingefügt wurde. Damit wird jetzt zusätzlich ein neues Gefäss geschaffen, das einzigartig ist und wiederum nur für den Kulturbereich gilt.
Was ist damit gemeint? Kulturunternehmen sollen auf Gesuch Finanzhilfen zur Unterstützung von strukturellen und inhaltlichen Vorhaben zur Anpassung an die durch Covid-19 veränderten Verhältnisse erhalten. Es sollen pro Vorhaben maximal 80 Prozent der Kosten bzw. maximal 300[NB]000 Franken pro Kulturunternehmen ausbezahlt werden. Diese Finanzhilfen sind notabene nicht rückzahlungspflichtig, sind also als A-Fonds-perdu-Beiträge zu sehen. Weshalb sollen jetzt bei der Nothilfe die Kosten für externe Kinderbetreuung anrechenbar sein, wenn die Kulturschaffenden doch zuhause waren? Damit schafft man erneut ein Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Bereichen und Branchen, sodass ganz bestimmt neue Forderungen von verschiedener Seite geweckt werden.
Aufgrund dieser unvorsichtigen Haltung lehnt die SVP-Fraktion weitere Erhöhungen ab und folgt auch beim Entwurf 6, "Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2021-2024", der Minderheit I (Gutjahr), die den tieferen Zahlungsrahmen gemäss Entwurf des Bundesrates will und somit dem Bundesrat folgt.
Zu meiner Minderheit im Detail: Bibliosuisse wird neu aufgenommen und gehört ab 2021 zu den vom Bund neu geförderten Netzwerken. Der zusätzliche Finanzbedarf für die Fotostiftung im Bereich der Räumlichkeiten und der analogen Archivierung erfordert eine Umverteilung der verfügbaren Mittel. Dabei kann die Finanzhilfe des Bundes an den Verein Memoriav gekürzt werden, da dessen Aufgaben zugunsten der SRG SSR aufgrund der Anpassung des RTVG weggefallen sind und die Finanzhilfe somit nicht mehr nötig ist. Durch diese Umverteilung bzw. neue Aufgabenverteilung ist auf eine weitere Erhöhung zu verzichten.
Wir bitten Sie deshalb, der Minderheit I zu folgen und der Fassung gemäss Bundesrat zuzustimmen.