Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-09-23
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-23
Wortprotokoll
Nasha, ein Freund von mir, verfolgt das Hin und Her bei der parlamentarischen Initiative 13.478 seit deren Einreichung vor sieben Jahren. Er hat mir[NB]geschrieben, und ich zitiere ihn gerne: "Meine Eltern [PAGE 1775] haben uns im Sommer 1981 aus Indien adoptiert. Sie haben drei[NB]Kinder aufgenommen, weil sie auf natürlichem Weg keine eigenen bekommen konnten. Meine Schwester ist Anfang Juni 1981 mit sieben Jahren angekommen, meine andere Schwester am 25. Juni 1981 mit eineinhalb Jahren. Ich war fünf Wochen alt und bin Ende August 1981 angekommen. Meine Eltern wurden durchleuchtet, getestet und befragt, ihre Konten und ihre sozialen Kontakte wurden geprüft, und sie mussten ihre Zukunftspläne aufzeigen. Als sie die[NB]Eignungsbescheinigung erhielten, spürten sie die Last, die perfekteste Elternschaft bieten zu müssen, auch wenn wir wissen, dass es keine perfekten Eltern gibt. Sie waren Lehrer im Kanton Bern und sind im Sommer 1981 innerhalb von drei Monaten zu einer fünfköpfigen Familie gewachsen, ohne jegliche finanzielle Hilfe. Meine Eltern erhielten keinen einzigen bezahlten Freitag bei unserer Ankunft. Sie mussten die Stellvertreter an der Schule selber bezahlen, um ihre[NB]eigenen[NB]Kinder am Flughafen in Empfang nehmen zu können."
Nasha ist heute Filmemacher und hat einen eindrücklichen Dokumentarfilm über seine Familie aus Orvin realisiert. Seine Geschichte steht exemplarisch für viele andere Familien, die solche Situationen ähnlich oder auch anders erlebt haben. Alle mussten eine Ungleichbehandlung hinnehmen, weil sie keinen einzigen Tag Elternurlaub hatten, nur weil sie ihre Kinder adoptierten. Auch wenn die Einführung einer[NB]bescheidenen[NB]Adoptionsentschädigung verhältnismässig wenige Eltern und Kinder betrifft, können wir heute hoffentlich und endlich eine offenkundige Ungleichbehandlung beseitigen.
Die Gegner einer Adoptionsentschädigung sagen, die Adoption sei ein selbstverantwortlicher Entscheid, der eine private Angelegenheit sei. Einverstanden! Aber entspricht nicht auch der Kinderwunsch in den meisten Fällen einem selbstverantwortlichen Entscheid, der sehr privat ist? Beides ist privat und selbstverantwortlich, und bei beidem kommt ein Kind neu in eine Familie. Es muss kennengelernt und behutsam aufgenommen werden - unabhängig davon, ob es neun Monate im Bauch der werdenden Mutter war oder nicht. Das erfordert Zeit, Geduld, Aufmerksamkeit und Hingabe. Wir sind überzeugt, dass die Herausforderungen sowohl für das Kind wie auch für die Eltern bei Adoptionen sogar vielfältiger und grösser sein dürften.
Wer sich einmal mit einem Adoptionsverfahren in der Schweiz auseinandergesetzt hat, weiss, wie viel Geduld und Engagement von den adoptionswilligen Eltern gefordert wird. Dieser Prozess dauert Jahre, und doch weiss man nie, ob in den drei Jahren der Gültigkeit des Gesuches überhaupt ein Kind adoptiert werden kann. Wird ein Kind bei einem adoptionswilligen Paar platziert, zuerst im Rahmen einer Pflegeplatzierung, dann bedeutet das zuerst ein behutsames Kennenlernen des Kindes, das vorgängig meistens in einer Übergangspflegefamilie lebte. Dieser Übergang kann bis zu einem Monat dauern, je nach spezifischen Bedürfnissen des Kindes. Darum geht es ja hier um das Kindeswohl und nicht um irgendein Geschenk an Adoptiveltern, die sich doch einfach selber organisieren sollen - das tun sie ja auch, jahrelang. Nur schon deshalb ist das Beziehen eines zweiwöchigen Adoptionsurlaubs das absolute Minimum. Die sozialdemokratische Fraktion fordert eine deutlich längere Elternzeit, weshalb sie den Rückweisungsantrag der Minderheit Feri Yvonne unterstützt.
Die sozialdemokratische Fraktion bittet Sie, den Nichteintretensantrag der Minderheit Pezzatti abzulehnen und die Rückweisung an die Kommission zu unterstützen, damit wir eine echte Gleichbehandlung schaffen können, indem wir die Dauer der Entschädigung an diejenige der Mutterschaftsentschädigung anlehnen; nämlich 14 Wochen, die auf beide Elternteile aufgeteilt werden können.
Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt auch die zweite Minderheit Feri Yvonne in Artikel 16i Absatz 1 Buchstabe a. Sie will das für die Anspruchsberechtigung gültige Alter des Kindes von vier auf zwölf Jahre erhöhen; dies insbesondere, weil sich die Eltern gerade bei älteren Kindern intensiv um das Kind kümmern und viel Zeit in den Aufbau einer emotionalen Bindung investieren müssen.
Die Anträge der Minderheit Herzog Verena lehnen wir ab. Wir unterstützen, dass der Urlaub auch tageweise bezogen werden kann.