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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-09-23

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-23

Wortprotokoll

Der Bundesrat möchte mit dieser Vorlage die Zölle auf Industrieprodukten unilateral vollständig abschaffen. Damit würden der Bundeskasse jährlich 540 Millionen Franken an Zöllen plus 20 Millionen Franken bei der Mehrwertsteuer, also total 560 Millionen Franken pro Jahr, entzogen. Eine Gegenfinanzierung für diese finanziellen Ausfälle beantragt der Bundesrat nicht. Wir sprechen also von jährlich wiederkehrenden Ausfällen im Bundeshaushalt in der Höhe von 560 Millionen Franken.

Mit der Corona-Krise sind wir schon mit massiven Kosten im hohen zweistelligen Milliardenbereich für die Bundeskasse konfrontiert worden. Wir kommen aus einer Phase mit einem strukturellen Überschuss in der Bundeskasse und gehen in eine Situation mit massiv wegbrechenden Einnahmen und sich abzeichnenden hohen Defiziten im Bundeshaushalt. Wir gehen mit grosser Geschwindigkeit einem Sparprogramm entgegen. Jede Einnahme, die wir jetzt fallenlassen, wird den Handlungsbedarf in einem Sparprogramm weiter erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist die Abschaffung der Industriezölle mit diesem jährlichen Einnahmenausfall von rund 560 Millionen Franken ohne Gegenfinanzierung aus haushaltspolitischen Überlegungen schwer zu verantworten.

Die Aussage, die Unternehmen hätten zu wenig Unterstützung erfahren, kann ich nicht stehenlassen. Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung werden die Unternehmen jährlich mit rund 2 Milliarden Franken steuerlich entlastet. Der Bund leistet mit der Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer einen Beitrag von 700 Millionen Franken. Im Rahmen der Covid-19-Kredite haben wir die Unternehmen bisher bei der Arbeitslosenversicherung mit rund 20 Milliarden Franken entlastet. Die Alternative wäre gewesen, dass die Arbeitslosenversicherung ihre Beiträge hätte erhöhen müssen. Wenn wir davon ausgehen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig davon profitieren, haben wir die Exportindustrie, und natürlich auch die anderen Firmen, mit diesem Instrument direkt mit 10 Milliarden Franken unterstützt. Dazu kommt noch die EO, die wir mit 5,3 Milliarden Franken aus dem Bundeshaushalt ebenfalls aufgestockt haben. Weiter stellen wir 40 Milliarden Franken für Darlehen an die Firmen zur Verfügung. Als letztes Instrument werden wir am kommenden Freitag definitiv eine Härtefallregelung für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen beschliessen. Was diese Massnahme kosten wird, ist noch nicht abschätzbar, wir haben dazu noch keine Zahlen.

Zusammenfassend möchte ich betonen, dass wir die Unternehmen sehr stark unterstützt haben und auch weiter unterstützen werden.

Ob die Konsumentinnen und Konsumenten an dieser angedachten Zollsenkung auch partizipieren können, bezweifle ich. Ich denke, sie dürfte auch nicht so relevant sein. Die Preissenkungen, die man angenommen hat, belaufen sich bei einem Autokauf auf etwa 200 Franken, beim Kauf eines Velos auf 12 Franken und beim Kauf eines Shampoos auf 20 Rappen. Ich weiss nicht, ob dies der Konsument entsprechend spüren würde. In der Vergangenheit sind entsprechende Zollsenkungen leider meistens nicht bei den Konsumentinnen und Konsumenten angekommen.

Es wäre jetzt auch angebracht, die bisherige Strategie weiterzuverfolgen und die Versprechen einzuhalten. Wir haben immer betont, dass nach diesen umfangreichen finanziellen Entlastungen der juristischen Personen dann endlich auch die natürlichen Personen steuerlich direkt entlastet werden sollen.

Mit meiner Ablehnung der Vorlage bin ich aber nicht gegen weitere Freihandelsabkommen oder Anpassungen an bestehenden, im Gegenteil: Ich kann darin sehr wohl viele Vorteile für unser Land erkennen. Der Abbau der diskutierten Zölle könnte dabei als Verhandlungspfand in die Verhandlungen gegeben werden.

Der Bundesrat führt in seiner Botschaft als eines der Hauptargumente die administrative Entlastung der Unternehmen ins Feld. Ich bin nicht ganz überzeugt, dass dieses Argument auch wirklich trägt. Denn auch bei einer Annahme der Vorlage wird für einen grossen Teil der Produkte aufgrund der nach wie vor erforderlichen Ursprungsnachweise weiterhin eine Registrierung notwendig sein; damit wird die Zollbehörde auch weiterhin administrativ belastet. Unabhängig von dieser Vorlage könnte der administrative Aufwand hinterfragt und auf das Notwendige beschränkt werden, da bin ich mit Ruedi Noser vollkommen einverstanden. Wenn es obskure Regelungen gibt, die heute noch angewendet werden, dann sollen sie überprüft und angepasst werden. Es ist aber nicht nur der Import davon betroffen, sondern auch die Abwicklung des Veredelungsverkehrs. Ich glaube, man könnte unabhängig von dieser Vorlage auch in der administrativen Abwicklung dieses Veredelungsverkehrs Optimierungen vornehmen.

Zudem können KMU-Betriebsleiter auch Vorteile in diesen Zöllen erkennen. Sie sind ja auch ein Schutz für in der Schweiz produzierende Betriebe. Die Zölle schützen sie vor Billigimporten. Mir wurden auch Beispiele von KMU zugetragen, für welche die aktuelle Situation Vorteile gegenüber Konkurrenten aus Deutschland oder Asien bietet. Diese KMU haben mir empfohlen, den Schutz nicht abzuschaffen.

In diesem Sinn kann ich auch die Aussage, dass die Vorlage zu einer Dynamisierung der Wirtschaft und schliesslich zu einem Drittel mehr Einnahmen führen soll, nicht nachvollziehen. Vielmehr wäre im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise angezeigt, für mehr Planbarkeit zu sorgen. Die momentane unsichere Situation ist in meinen Augen viel problematischer für die Unternehmen als diese Zollregelungen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.