Frick Bruno · Ständerat · 2002-09-23
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Ich danke der Kommission für Rechtsfragen verbindlich für die gründliche Arbeit, die sie geleistet hat. Ich glaube, diese Arbeit war nötig. Im Geschäftsverkehr sind Aufzeichnungen von Telefongesprächen nicht nur üblich, sie sind vielfach auch nötig. Denken wir nur an die Banken, etwa an den Börsenverkehr; an die Versicherungen, dort an die Schadenmeldungen; an den Tourismus in allen Bereichen und auch, in geringerem Mass, an den Versandhandel.
Der Ständerat hatte in der ersten Fassung eine Lösung gefunden, die beiden Erfordernissen sehr gut Rechnung trug: nämlich der Sicherheit im Geschäftsverkehr auf der einen, dem Schutz des privaten Telefongesprächs auf der andern Seite. Die Lösung, die der Nationalrat beschlossen hat, ist in der Tat nicht praktikabel, denn sie verlangt, dass alle Gesprächsteilnehmer vorgängig über die Aufzeichnung informiert werden. In der Praxis ist das nicht so, weder in der Schweiz noch sonst irgendwo auf der Welt, Einzelfälle natürlich ausgeschlossen. In touristischen Belangen müsste beispielsweise die Ansage vor dem Gespräch in vier, fünf Sprachen laufen. Das wäre gar nicht praktikabel.
Die Lösung, die unsere Kommission für Rechtsfragen beantragt, trägt, glaube ich, den Bedenken des Nationalrates genügend Rechnung. Es muss für die Gesprächsteilnehmer im Geschäftsverkehr erkennbar sein, dass Aufzeichnungen gemacht werden. Erkennbar heisst - das sage ich zuhanden der Materialien -, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen wird. Das genügt. Wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Versicherungen usw. darauf hingewiesen wird, ist es ersichtlich; somit tragen wir den Bedürfnissen des Geschäftsverkehrs genügend Rechnung.
Ich möchte der Kommission für Rechtsfragen für diese Lösung danken. Es ist ein Kompromiss, und Kompromisse führen im Strafrecht immer zu einer umfangreicheren, nicht leichter verständlichen Regelung. In diesem Fall ist sie angezeigt. Die Bestimmung ist genügend klar, und das ist die wesentliche Anforderung.
Ich danke für die Vorbereitung und bitte Sie, der Kommission zu folgen.