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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-09-24

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-24

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hat am 23. September getagt, das war gestern. Eine Differenz bestand noch bei Artikel 4 Litera fbis. Das "Profiling mit hohem Risiko" war auch da noch ein Thema.

Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Definition des Begriffs "wesentliche Aspekte der Persönlichkeit" entwickeln wird. Schon in der Startphase war das ein wichtiges Thema gewesen, und es hat zu emotionalen Diskussionen geführt. Vor allem auch die Wirtschaft hat sich schwergetan, und von den linken Kreisen kam die Forderung nach einer strikteren Regulierung und nach einem zusätzlichen Begriff, dem "Profiling mit hohem Risiko". Diesen Begriff gibt es so jedoch in der EU-Datenschutzverordnung nicht.

Die Einigungskonferenz hat sich gestern mit 19 zu 5 Stimmen trotzdem der Version des Ständerates angeschlossen. Warum? Dies aus vier Gründen:

1.[NB]Nach wie vor möchte auch der Ständerat für Wirtschaft und Gewerbe, aber vor allem auch für die Bürger keine neuen Einschränkungen durch den Datenschutz. Es solle bei der aktuellen Praxis bleiben.

2.[NB]Trotz dem zusätzlichen Begriff soll kein Swiss Finish entstehen, das heisst, bei der Bemessung soll man nicht über das Moneyhouse-Urteil hinausgehen.

3.[NB]Der Ständerat ist dem Nationalrat bei einem wichtigen Punkt, nämlich den Rechtfertigungsgründen in Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 3, entgegengekommen. Daten dürfen daher nicht älter als zehn Jahre sein - ursprünglich waren ja nur fünf Jahre vorgesehen.

4.[NB]Die Schweiz - das ist wohl der wichtigste Grund - braucht nun dringend ein modernes Datenschutzgesetz. Das hilft dem Bürger, das hilft der Wirtschaft, das hilft uns allen. Und zudem sichern wir uns damit die Datenschutzanerkennung der EU.

Wir bitten Sie daher, diesem Resultat der Einigungskonferenz zuzustimmen.

Seit 2017 behandeln wir dieses Gesetz, auch sehr emotional, in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Ich möchte als Sprecher der Kommission allen danken, vor allem Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter, aber auch Frau Bundespräsidentin Sommaruga, die dieses Gesetz von Anfang an begleitet haben; dem Bundesamt für Justiz, das mit enormem Einsatz auch immer wieder Vorschläge vorbereitet hat und uns entsprechend zur Seite gestanden ist für Fragen und für Antworten. Ich danke aber auch dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, der mit seinen Praxistipps mitgeholfen hat, ein Gesetz zu zimmern, das jetzt mehr oder weniger die Beteiligten bei den meisten Interessen abholen konnte oder wenigstens die mittlere Unzufriedenheit gesichert hat. Schlussendlich danke ich dem SPK-Sekretariat, das ebenfalls mit grossem Aufwand mitgeholfen hat, die entsprechenden Anträge zu formulieren und auch in Nachtarbeit so weit zu koordinieren, dass sie zu einem Resultat führen.

Ich möchte aber auch den Fraktionen danken, sowohl den linken wie auch den bürgerlichen, die mit kritischen, aber sehr konstruktiven Diskussionen mitgeholfen haben, das Gesetz jetzt in die Endrunde zu bringen. Ganz herzlichen Dank!

Nun gilt es, in der Schlussabstimmung diesem Gesetz zuzustimmen und damit die EU-Anerkennung unseres Datenschutzniveaus zu sichern. Damit verfügen wir wieder über einen der Zeit angepassten Datenschutz.