Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2020-09-24
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-24
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative unseres ehemaligen Kollegen aus dem Ständerat, Philipp Müller, fordert, dass der Familiennachzug von Schutzbedürftigen gemäss Artikel 4 des Asylgesetzes gleich geregelt wird wie bei vorläufig Aufgenommenen. Konkret hätte dies zur Folge, dass der Familiennachzug nach drei Jahren und nicht sofort erfolgen kann.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates wie auch die des Nationalrates haben der parlamentarischen Initiative im Jahr 2016 Folge gegeben. Drei Jahre später, also im Jahr 2019, hat die SPK-S eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet und verabschiedet. Der Ständerat hat diese in der Sommersession in diesem Jahr mit 26 zu 14 Stimmen gutgeheissen.
Um was geht es? Der Status S für Schutzbedürftige wurde in den Neunzigerjahren aufgrund der Erfahrungen mit Asylsuchenden während des Krieges im Kosovo geschaffen. Der Hintergrund für diesen Status ist, dass schutzsuchenden Menschen schnell und unbürokratisch dieser Schutz gewährt werden soll, mit der Absicht, dass sie in ihr Heimatland zurückkehren können, sobald sich die Lage normalisiert hat. In der Realität wurde dieser Schutzstatus noch nie angewendet, was verschiedene Gründe hat. Die vorliegende parlamentarische Initiative, welche Ihre Staatspolitische Kommission vor wenigen Jahren noch gutgeheissen hat, hat nun zum Ziel, einen dieser Gründe zu beseitigen.
Der Status S hat nicht zum Ziel, Menschen in der Schweiz zu integrieren. Aus diesem Grund wäre es auch falsch, einen raschen Familiennachzug zu vollziehen. Selbstverständlich [PAGE 1821] hätten auch gefährdete Familienmitglieder Anspruch auf einen Schutz nach dem Status S und müssten nicht drei Jahre warten. Wir haben uns in der Kommission gefragt, bei welchen Fällen konkret ein Unterschied geschaffen würde. Sie können sich einen Fall vorstellen, bei dem in einer Region Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Religion verfolgt werden. Diesen würde mit dem Status S in der Schweiz Schutz gegeben werden. Familienmitglieder, welche nicht verfolgt werden, hätten aber keinen Anspruch auf diesen Schutz, sondern könnten erst nach drei Jahren in die Schweiz kommen. Die verfolgten Menschen würden somit in ihr Heimatland zurückkehren, sobald die Situation vor Ort dies erlaubt.
Eine Aufwertung des Status S hätte für die Schweiz verschiedene Vorteile. Der Status S erlaubt es, rasch und unkompliziert Menschen aufzunehmen, und zwar ohne aufwendige Individualverfahren. Der Status ist damit das richtige Instrument, um in einer akuten Krisenlage verfahrensrechtlich rasch handeln zu können. Er ist für Situationen konzipiert, bei denen eine allgemeine Gefährdung während voraussichtlich kurzer Dauer herrscht. Dauert die Situation länger, kann die Person immer noch ein reguläres Asylverfahren durchlaufen.
Würde der Status S aufgrund einer Aufwertung, die wir heute beschliessen oder zumindest nicht verwerfen können, mehr Anwendung finden, wäre somit den betroffenen Personen auch besser geholfen. Die Schweiz hätte auch mehr Möglichkeiten und wäre flexibler, je nach Situation in den Herkunftsländern rascher und gezielter zu helfen.
Wieso sich die Linke dagegen sträubt, ist mir schleierhaft. Und zum Schluss werfe ich meinen Blick in die Mitte dieses Saals - die Mitte, welche im Ständerat genau diese Forderung noch unterstützt hat. Auch der Bundesrat spricht sich für eine Änderung des Familiennachzugs beim Status S aus.
Im Namen der Minderheit der Kommission bitte ich Sie, diese kleine, aber wichtige Änderung im Asylgesetz zu beschliessen und das Projekt nicht an den Ständerat zurückzuschicken.