Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-09-23
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Ich möchte vermeiden, dass Sie den Eindruck haben könnten, unsere Kommission hätte diese Probleme nicht sorgfältig diskutiert. Ich bin damit einverstanden, dass wir einen Vertrag normalerweise erst genehmigen, wenn wir die Umsetzung in die landesinterne Gesetzgebung kennen. In diesem Fall ist man aber aus zwei Gründen von diesem Prinzip abgewichen:
1. Wir hatten den Eindruck, dass der ungefähre Regelungsbedarf durch den Bundesrat richtig umgrenzt worden ist. In der Kommission - da dürfen wir keine Missverständnisse aufkommen lassen, Herr David - herrschte ganz klar die Auffassung vor, es müsse legiferiert werden. Ich verweise Sie auf Seite 5457 der Botschaft, wo der Bundesrat bereits eine Liste zusammengestellt und mindestens für zwei Bestimmungen eine Formulierung vorgeschlagen hat. Auf diese zwei Bestimmungen über die Finanzierung und über die Bekämpfung des Terrorismus durch Sprengsätze usw. haben wir uns hauptsächlich konzentriert. Hier könnte Regelungsbedarf bestehen.
2. Wir waren uns bewusst, in welcher Situation der Bundesrat die Aussage über den Zeitraum für die Ratifizierung des Übereinkommens durch die Schweiz gemacht hat. Der Bundesrat hat diese Aussage nach den Vorfällen vom September 2001 gemacht. Er wollte sich damit in die internationale Solidarität einfügen. Das war seine Absicht, und wir wollten diesen Weg gangbar machen, nachdem wir innerstaatlich kein Problem darin sahen; auch die bisherigen Anhörungen haben ergeben, dass wir plus/minus in diesem Bereich legiferieren können.
Wenn Sie dem Rückweisungsantrag Schiesser zustimmen, muss das in der Meinung geschehen, dass Ihnen die Kommission rasch - hoffentlich bis zur Wintersession - die entsprechenden Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten kann.