Salzmann Werner · Ständerat · 2020-09-24
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-24
Wortprotokoll
Mein Interessenbindung ist, dass ich Präsident des Schweizerischen Verbandes für Landtechnik bin.
Ich bitte Sie aus ökonomischen und ökologischen Gründen, die Motion Hegglin Peter zu unterstützen. Gülle fällt ja praktisch auf allen Tierhaltungsbetrieben vom Tal- bis ins Berggebiet an und ist ein wichtiger Nährstofflieferant für die landwirtschaftlichen Wiesen und Kulturen. Die Bauern bemühen sich sehr, ihre Gülle effizient und mit möglichst wenig Ammoniakemissionen auszubringen. Damit wird der Nährstoffkreislauf, insbesondere der Stickstoffkreislauf, auf dem eigenen Betrieb möglichst geschlossen gehalten. Das führt dazu, dass die Landwirte eben weniger Kunstdünger zukaufen müssen, was sich betriebswirtschaftlich natürlich positiv auswirkt und die Umwelt weniger mit flüchtigem Ammoniak belastet.
Mit den ausgerichteten Ressourcenbeiträgen hat der Bund die Ausbringverfahren gefördert und damit in die richtige [PAGE 1059] Richtung, nämlich in die Reduktion der Stickstoffemissionen, gewirkt. Dazu hat das Schleppschlauchverfahren massgeblich beigetragen. Für die, die es nicht wissen oder nicht Spezialisten sind: Schleppschlauchverfahren bedeutet, dass die Gülle über diverse kleine Schläuche, die über den Boden geschleift werden, mit dem Güllesystem vom Fass direkt auf die Erde oder auf die Wiese geleitet wird. Das ist ein gutes System, und deshalb bin ich auch nicht gegen die Verwendung dieses Systems.
Ich kann einem Obligatorium ab 1. Januar 2022 aber aus folgenden Gründen nicht zustimmen: Die Landwirte können die bestehenden Gülleanlagen aus technischen und konstruktionsbedingten Gründen nicht einfach so mit emissionsmindernden Systemen ausrüsten, weil damit eben die Verkehrszulassung wegen Mass- und Gewichtsüberschreitungen teilweise gar nicht gegeben wäre. Deshalb würden die Bauern gezwungen, bis Ende 2021 in neue Fässer zu investieren, auch wenn die bestehenden Gülleanlagen noch gar nicht amortisiert sind. Das ist betriebswirtschaftlich eine grosse Belastung, wenn wir bedenken, dass für ein Acht-Kubikmeter-Fass mit Schleppschlauchausrüstung rund 73[NB]000 Franken bezahlt werden müssen, und das unabhängig von der Betriebsgrösse.
Zudem kann der heutige Landtechnikmarkt die entstehende und heute schon bestehende Nachfrage nach emissionsmindernden Ausbringverfahren gar nicht in dieser kurzen Zeit befriedigen. Das ist auch der Grund, wieso sich die freiwilligen Umrüstungen verlangsamt haben. Weil durch die Corona-Krise viele Hersteller mit den Zulieferungen im Rückstand sind, ist es erst recht nicht möglich, alle Bauern zeitgerecht auszurüsten. Es gibt im Hügel- und Berggebiet - und da bitte ich die Vertreter der Berg- und Hügelkantone zuzuhören - sehr viele Tierhaltungsbetriebe, die viele Hanglagen mit mehr als 18 Prozent Neigung haben. Diese Flächen sind vom Obligatorium nicht betroffen. Gleichzeitig bewirtschaften viele dieser Betriebe oft nur wenig Land mit unter 18 Prozent Neigung, das dann dem Obligatorium unterliegen würde. Diese Betriebe müssten mit dem geplanten Obligatorium trotz einer nur kleinen Fläche im obligatorischen Bereich in ein neues System investieren. Ich meine, das ist einfach nicht zumutbar. Zudem gibt es Betriebe, die gezwungen wären - wie wir auch von Kollege Hegglin hören könnten -, in zwei Systeme zu investieren, weil mit einem Schleppschlauchsystem nicht alle Hanglagen einfach befahren werden können. Sie sehen: Die Umsetzung dieses Anliegens ist nicht durchdacht. Statt Verbote sollte man Anreize schaffen und deshalb auch die bestehende Finanzierung als Anreiz weiterführen.
Dass vermehrt Lohnunternehmen die Gülle überbetrieblich ausbringen sollen, mag zwar rein betriebswirtschaftlich eine Lösung sein. Aber die Lohnunternehmen können nicht bei jedem Landwirt zum optimalen Zeitpunkt das Ausbringen garantieren. Der richtige Ausbringzeitpunkt hängt von folgenden Faktoren ab: vom Pflanzenstadium, vom Bodenzustand, von den Wetterverhältnissen. Muss die Gülle aus zeitlichen Gründen im falschen Pflanzenstadium ausgebracht werden, schadet das der Pflanze, z. B. durch Verbrennungen, und somit entsteht ein betriebswirtschaftlicher Schaden. Muss die Gülle aus zeitlichen Gründen bei heissem Wetter oder nassen Böden ausgebracht werden, weil der Lohnunternehmer vorher keine Zeit hatte, schadet dies der Umwelt viel mehr, als wenn jeder einzelne Bauer seine Gülle zum richtigen Zeitpunkt noch mit dem Pralltellersystem ausbringt. Ich meine damit Verflüchtigung von Ammoniak, Bodenverdichtung oder oberflächlicher Güllenabfluss, der entstehen würde.
Sie sehen also, wir würden mit diesem Obligatorium mehr Umweltschäden und Einkommenausfälle für die Betriebe riskieren. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Es zeigt sich, dass der Ausrüstungstrend in Sachen Güllentechnik in die richtige Richtung geht. Das wegen des Obligatoriums notwendige Tempo ist aber einfach zu hoch, zumal die Landwirte die entstehenden Kosten nicht einfach überwälzen können und der Zeitpunkt der Güllenausbringung einen sehr grossen Einfluss auf die Umwelt und das betriebswirtschaftliche Ergebnis haben.
Im Interesse der Umwelt und auch im Interesse der Bauern bitte ich Sie, der Motion Hegglin Peter zuzustimmen.