Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2020-09-24
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-24
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" will Kapitaleinkommen besteuern, und zwar im Umfang von 150 Prozent, und den [PAGE 1861] daraus resultierenden Mehrertrag Personen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zugutekommen lassen.
Wir sind mit den Initianten einig, dass es Verbesserungspotenzial im Steuersystem gibt. Aus unserer Sicht gibt es Überschneidungen, zum Teil sehen wir es aber auch anders gelagert. Wir sehen klar Verbesserungspotenzial, erstens was die hohe Belastung der Arbeitseinkommen anbelangt, zweitens was die Verteilung der Einkommen und Vermögen anbelangt, drittens was den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anbelangt.
Zum letzten Punkt, der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Wir kennen zahlreiche Abzüge, die heute Intransparenz und Verzerrungen schaffen. Obwohl eine Vereinfachung des Steuersystems von vielen Seiten gewünscht und gefordert wird, wächst die Zahl und Vielfalt der Abzugsmöglichkeiten seit Jahren stetig an, und die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und deren Folgen sind mittlerweile völlig unübersichtlich. Das ist weder der Transparenz noch der Effizienz des heutigen Steuersystems dienlich. Wir möchten Vereinfachungen periodisch überprüft haben und wünschen uns, dass Reformvorschläge unterbreitet werden. Es gibt entsprechende Postulate auch der grünliberalen Fraktion. Diese wurden bisher aus Zeitgründen meist abgeschrieben. Sie sollen aber wieder eingereicht werden. Das ist uns ein Anliegen, damit wir mehr Transparenz und mehr Effizienz erzielen.
Zum zweiten Punkt, der Einkommens- und Vermögensverteilung: Auch wir beobachten mit Besorgnis, wie sich die Schere bei der Vermögensverteilung und Einkommensverteilung wieder öffnet. Die Konzentration insbesondere der Vermögen in der Schweiz ist sehr hoch und eher wieder zunehmend. Das ist volkswirtschaftlich nicht erstrebenswert. Soziale Spannungen oder Ungleichheit sind keine stabilisierenden Faktoren, vor allem wenn diese sich öffnende Schere nicht auf Leistung zurückzuführen ist, sondern auf leistungsferne Zuwächse von Vermögen. Den grössten Zuwachs verzeichnen wir etwa bei den Erbschaften, welche nichts mit Leistung oder mit eigenverantwortlichem Handeln zu tun haben. Die steuerfreien Erbschaften sind aus Sicht liberaler Werte schwer zu rechtfertigen und tragen massgeblich zur Öffnung der Vermögensschere bei. Sosehr wir eine Erbschaftssteuer aus liberalen Grundsätzen befürworten, sind wir aber auch der Ansicht, dass die Einnahmen nicht dazu verwendet werden sollten, etwa die AHV vor Reformen zu bewahren, sondern eben dazu, die Einkommenssteuerbelastung, also die Belastung auf dem Faktor Arbeit, zu reduzieren. Auch für eine Erbschaftssteuer und eine Entlastung des Faktors Arbeit sind wir Grünliberalen offen.
Zum ersten Punkt, der Belastung der Arbeitseinkommen: Wir sind mit dem ersten Teil der Forderung - die Löhne zu entlasten - einverstanden. Es ist nicht effizient, Arbeit so stark zu besteuern. Heute ist das die Haupteinnahmequelle von Bund, Kantonen und Gemeinden. Eine hohe Besteuerung des Erwerbseinkommens schmälert die Arbeitsmotivation. Innerhalb der Arbeitsbesteuerung gibt es zusätzlich verstärkende Faktoren, welche die Unattraktivität noch steigern. Das gilt insbesondere für die Zweiteinkommen bei gemeinsamer Veranlagung.
Wir sind also überzeugt, dass es Kombinationen von Besteuerungen gäbe, die zu denselben Einnahmen, aber durch mehr Arbeitsvolumen zu einem besseren wirtschaftlichen Gleichgewicht führen würden. Aus unserer Sicht sollte im Vordergrund stehen, die Steuerbelastung auf Arbeit zu reduzieren und im Gegenzug die Besteuerung des Verbrauchs endlicher Ressourcen zu erhöhen sowie eine Besteuerung von leistungsfremden Einnahmen wie Erbschaften vorzusehen. Für all diese Reformen haben wir stets eine grosse Offenheit signalisiert, auch wenn wir mit eigenen Vorschlägen nicht nur Erfolge verzeichnen konnten. Für unsere Fraktion steht jetzt, in dieser Legislatur, aber im Vordergrund, dass der Übergang zur Individualbesteuerung gelingt.
Ich komme zu den Punkten, die wir an der Initiative und am Gegenvorschlag kritisieren:
1.[NB]Für uns ist die anderthalbfache Besteuerung von Kapitaleinkommen nicht sachgerecht. Sie stellt auch den kürzlichen Volksentscheid, die Dividendenbesteuerung anzuheben, infrage.
2.[NB]Wenn wir Gewinne auf beweglichem Vermögen dazurechnen - was die Absicht ist -, dann müsste im Gegenzug die Vermögenssteuer wegfallen oder reduziert werden. Sonst wären wir international ein Sonderfall.
3.[NB]Wenn Kapitaleinkommen steuerbar würden, müssten auf der anderen Seite Kapitaleinkommensverluste steuerlich abzugsfähig werden. Das wäre aktuell kein gutes Geschäft für das Finanzamt.
4.[NB]Die Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge könnten massiv sein. Die Initianten sagen zwar, das sei nicht gemeint. Der Text sieht aber keine Ausnahme vor. Das müsste geklärt werden. Wir haben jetzt nicht die Erfahrung gemacht, dass diese Kreise sich für den Erhalt der zweiten Säule, für das Kapitaldeckungsverfahren, starkmachen.
5.[NB]Die Initianten wollen gar nicht generell und primär den Faktor Arbeit entlasten, sondern die Einnahmen für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen verwenden. Das ist aber nicht ganz dasselbe. Wir sind offen für eine Entlastung der mittleren und tiefen Arbeitseinkommen oder auch für Transferzahlungen, aber es ist uns ein Anliegen, dass es gezielt erfolgen muss. Hier ist nicht sichergestellt, dass das so wäre.
6.[NB]Wenn die Einnahmen verwendet würden, um die Besteuerung des Faktors Arbeit ganz generell zu reduzieren - und zwar über das gesamte Spektrum des Arbeitseinkommens -, dann hätten wir für die Initiative ein Gehör, aber natürlich nur, wenn die bereits genannten Punkte auch in unserem Sinn geklärt werden könnten. Im Unterschied zum Bundesrat erkennen wir einen Handlungsbedarf. Die starke Konzentration der Vermögen ist nicht etwas, was wir volkswirtschaftlich sinnvoll finden.
Aus den genannten Gründen empfehlen wir die Initiative und den Gegenvorschlag zur Ablehnung. Wir sind aber, wie gesagt, offen für Steuerreformen.