Fünfschilling Hans · Ständerat · 2002-09-24
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Der Berichterstatter hat die Statistikdiskussion in der Kommission erwähnt. Ich bekenne mich als der Schuldige. Ich war einmal in meinem Leben Statistiker von Beruf; deshalb nehme ich Zahlen und Statistiken ernst. Gerade Politiker, die immer wieder erleben, dass sie schon allein deshalb, weil sie Politiker sind, beschimpft werden, sollten sich nicht über Leute mit anderen Berufen lustig machen, die ihren Beruf ernst nehmen.
Worüber diskutieren wir? Wir diskutieren über die pharmakologische Wirkung von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit. Wenn es um die pharmakologische Wirkung von Heilmitteln geht, gibt es sehr, sehr strenge Vorschriften; es gibt allgemein [PAGE 726] gültige und allgemein anerkannte Regeln, nach denen Heilmittel eingeführt werden können. Wenn jemand einfach behauptet, ein Heilmittel sei wirksam, und es verkaufen will, ohne dass er die entsprechende Wirkung durch ganz klare Versuche mit ganz klaren Versuchsanordnungen bewiesen hat, dann wird ihm diese Aussage verboten. Es gibt also im Bereich dieser pharmakologischen Wirkung Regeln, es gibt Vorschriften, die auch in der Schweiz gelten. Es gibt z. B. Studien, die nachweisen, dass sich die regelmässige Einnahme von Alkohol in kleinen Dosen positiv auf Kreislauferkrankungen auswirkt. Es gibt Studien, die nachweisen, dass die regelmässige Einnahme von Alkohol in grossen Dosen zu Lebererkrankungen und zu anderen Beeinträchtigungen der Gesundheit führt. Alle diese Studien wurden nach den anerkannten Regeln, nach den anerkannten Vorschriften durchgeführt. Die Resultate dieser Studien sind nicht bestritten.
Wenn es auf der anderen Seite um die Tatsache geht, welche Wirkung Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit hat, gibt es weniger Studien. Es ist allgemein akzeptiert, es gibt Untersuchungen, die nachweisen, dass Alkohol in grossen Dosen ganz klar die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, dass Dosen von 1 oder 2 Promille zu sehr vielen und sehr schweren Unfällen führen. Es wird niemand darüber diskutieren, ob man hier von staatlicher Seite entsprechende Massnahmen treffen sollte oder nicht. Es gibt aber sehr, sehr wenige Statistiken und Untersuchungen über die Auswirkungen von Alkohol im Bereich von 0,5 bis 0,8 Promille. Die Frage, ob hier bereits eine Wirkung oder noch keine Wirkung festzustellen sei, ist viel zu wenig abgeklärt worden.
Es gibt eine Untersuchung - sie wird auch in der Botschaft des Bundesrates erwähnt -, nämlich die Untersuchung von Krüger in Deutschland aus dem Jahre 1995. Das ist die einzige Untersuchung, die mir zugänglich war, die auch den Ansprüchen an eine solche Untersuchung genügt. Sie kommt zum Ergebnis, dass die Zahl aller Unfälle bei einer Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille um 0,4 Prozent vermindert würde. Wenn wir dies auf die durch Alkohol verursachten Unfälle anwenden, dann würde sich die Zahl um 4 bis 5 Prozent verringern. Das sind die Zahlen. Sie wurden übrigens in einem Brief des Bundesamtes für Strassen an die Kommission bestätigt.
Auf der anderen Seite standen der Kommission auch die Zahlen der BfU zur Verfügung. Hier wird von 20 Toten geredet; der Kommissionspräsident hat das erwähnt. Ich habe den Brief, den Kollege Hans Hess schon erwähnt hat, auch studiert. Ich weiss jetzt, wie die BfU auf die Zahl von 20 Toten gekommen ist. Zuerst erhöht sie die Zahl der tatsächlich Getöteten von 114 auf 189 - das hat Hans Hess schon gesagt -, indem sie sagt: Wir müssen annehmen, dass es da eine Dunkelziffer gibt. Dann kommt die entscheidende Annahme; die BfU sagt: Wir nehmen an, dass es in Bezug auf potenzielle Unfallsituationen, in denen ein Fahrer im Bewusstsein der tieferen Blutalkoholkonzentrationsgrenze nichts trinkt oder nicht mehr fährt, zu einer Reduktion der Unfälle von 15 Prozent kommt. Das ist die Basis für die Aussagen des BfU. Das sind Annahmen, die das BfU treffen darf. Aber das hat nichts mit einer einigermassen begründeten Tatsache zu tun.
Ich habe festgestellt - Sie haben es auch festgestellt -, dass niemand an echten statistischen Untersuchungen interessiert ist, sondern dass es hier um eine ideologische Meinung geht. Wir treffen hier eine Massnahme, und mit dieser wollen wir einen Erfolg erzielen. Sie haben das auch dem Votum des Kommissionspräsidenten entnehmen können.
Wenn es darum geht, Massnahmen zu treffen, dann komme ich auf etwas anderes zu sprechen, weil ich schon von pharmakologischen Wirkungen gesprochen habe. Wenn Sie in der letzten Zeit Heilmittel gebraucht und die Packungsprospekte gelesen haben, dann mussten Sie bei jedem zweiten Heilmittel feststellen, dass dort steht, es beeinträchtige die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Auto zu fahren. Hier können wir nichts machen. Es werden nach wie vor Leute herumfahren, die Hustenmittel, Tranquilizer oder Antidepressiva konsumieren. Das ist ein sehr grosser Bereich, den wir nicht erfassen können. Wir greifen jetzt mit dem Alkohol einfach ein Gebiet auf, das traditionell aufgegriffen werden kann, ohne dass man sich gross darum kümmert, wie die Wirksamkeit ist.
Ich komme zum Antrag: Sie haben gehört, aus welchen technischen Gründen dieser Antrag jetzt auf 0,7 Promille lauten muss. Alle Daten sprechen dafür, und meiner Meinung nach ist auch unbestritten, dass die Wirkungskurve von Alkohol exponentiell ansteigt. Bei einer Zunahme des Blutalkoholwertes steigt die Anzahl der verursachten Unfälle also nicht proportional, sondern exponentiell an. Bei der Untersuchung von Krüger wurde festgestellt, dass bereits die Hälfte aller Unfälle mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,2 Promille erklärt werden kann. Mit 0,7 Promille kann man die Zahl der Unfälle zwischen 0,5 und 0,8 Promille also etwa halbieren, d. h., dass wir jetzt noch von 2 Prozent der durch Alkohol bedingten Unfälle sprechen, die vermieden werden können. Damit befinden wir uns bereits im Bereich, wo man mit Bezug auf die Toten gar nicht mehr von Zahlen sprechen kann. Wenn wir den volkswirtschaftlichen Schaden nehmen, den das BfU mit 150 Millionen Franken beziffert, kann man bei einem Grenzwert von 0,7 Promille sagen, dass wir von einem Schaden von unter 10 Millionen Franken sprechen.
Wenn Sie entscheiden wollen, mit dieser Massnahme eine Senkung vorzunehmen, dann muss ich das akzeptieren. Aber ich wehre mich dagegen, dass man das aufgrund von falschen Zahlen und Aussagen tut. Ich wehre mich dagegen - ich bekenne das nochmals -, weil das einmal mein Beruf war und weil ich diese Zahlen und Untersuchungen ernst nehme.