Bieri Peter · Ständerat · 2002-09-24
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Ich habe gestern Abend auch eine Statistik gemacht und in der Vernehmlassung nachgeschaut, welche Kantone und Parteien sich für die Grenze von 0,5 Alkoholpromille ausgesprochen haben. Nachdem ich Sie alle eingeteilt hatte, blieb noch ein einziger Kollege übrig, bei dem sich weder sein Kanton noch seine Partei dafür ausgesprochen haben. Gerade dieser Kollege hat dann in der Kommission für die Herabsetzung der Promillegrenze gestimmt. Wären wir folglich unseren Kantonen und Parteien verpflichtet - was wir natürlich nicht sind -, so müsste das Ergebnis der Abstimmung jetzt 46 zu 0 Stimmen lauten. Das ist aber auch nur eine Statistik.
Anlässlich der Teilrevision des SVG vor drei Jahren haben wir bereits ein erstes Mal intensiv über die Festsetzung der Alkoholpromillegrenze beim Führen von Fahrzeugen diskutiert - um nicht zu sagen, wir hätten dort damals intensiv gestritten. Zwar wurde die Auseinandersetzung damals nicht direkt um die Promillegrenzen geführt. Wir haben vielmehr eine Art Stellvertreterkrieg geführt, indem wir darum gerungen haben, wer diese Grenzwerte festlegen soll.
Schon damals haben wir diejenigen, die für eine Festlegung der Promillegrenze durch die Bundesversammlung waren, vor dem Tag gewarnt, an dem das Parlament mit Hilfe schwer interpretierbarer Statistiken versuchen müsse, das oder jenes zu beweisen. So weit sind wir heute; der "Tag der Wahrheit" ist also gekommen. Wir haben in der Kommission zuweilen - wie es auch Herr Fünfschilling gesagt hat - ein statistisches Seminar über Grundgesamtheiten, Stichproben, Korrelationen, Regressionskoeffizienten, Bestimmtheitsmasse und Irrtumswahrscheinlichkeiten geführt. Dabei wurde von einem Kommissionsmitglied schon bald der zwar mathematisch scheinbar richtige, aber logisch seltsame Schluss gezogen, dass - es wurde immerhin im Konjunktiv formuliert - Alkohol ein Mittel zur Unfallverhütung sei.
Quintessenz dieser statistischen Übung: Mit den uns zur Verfügung stehenden Daten ist ein statistisch gesicherter Zusammenhang schwierig nachzuweisen, wie jetzt auch Kollega Fünfschilling dargelegt hat. Kommt zu aller mathematischen Unbill dazu, dass gemäss bundesrätlicher Botschaft die schädliche Wirkung des Alkohols auf eine sichere Fahrweise mit zunehmender Alkoholisierung nicht linear, sondern, wie dargelegt wurde, exponentiell steigt.
In Anbetracht dieser schwer zu interpretierenden Statistiken verzichtet der Bundesrat in seiner Botschaft denn [PAGE 727] korrekterweise auch auf die Angabe von Zahlen oder Prozentsätzen, um die Verminderung der Unfallzahlen bei einer Senkung der Blutalkohol-Grenzwerte zu begründen. Immerhin verweist er auf eine diesbezügliche wissenschaftliche Studie, die bereits zitiert wurde. Besser als diese kaum verwendbaren eigenen Statistiken scheinen mir immerhin Vergleichswerte aus unseren Nachbarländern zu sein, die deshalb herangezogen werden dürfen. Sie haben gezeigt, dass etwa in Deutschland und in Österreich nach der Herabsetzung der Blutalkohol-Grenzwerte die Unfallzahlen gesunken sind.
Nebst diesem statistischen Ansatz gibt es aber Beobachtungen, die an einzelnen Personen zu machen sind, die ihr Verhalten, ihre Reaktionsfähigkeit und ihre Wahrnehmung beschreiben. Hier hält der Bundesrat fest, dass aufgrund dieser Beobachtungen bereits bei 0,5 Promille von einer Situation ausgegangen werden muss, die kein Fahrzeugführen ohne Probleme mehr zulässt. Besonders die nichtautomatisierten Funktionsabläufe, die bei plötzlich auftauchenden Situationen nötig sind, sind bereits bei Alkoholgehalten, die tiefer als 0,8 Promille sind, eingeschränkt.
Dieser für mich aus biologischer, medizinischer und auch naturwissenschaftlicher Sicht nachvollziehbare Schluss ist denn auch der Grund, dass ich mich für diese Absenkung einsetze. Bereits bei der Gesetzgebung vor drei Jahren haben wir in Artikel 55 Absatz 6 SVG ganz gezielt ein zweistufiges System festgelegt. Daran haben wir uns in dieser Verordnung zu halten. Diese Zweistufigkeit ist auch in einem sinnvollen Rahmen auszugestalten.
Wenn die Minderheit der Kommission nun den Antrag stellt, dass bloss zwischen 0,7 und 0,8 Promille eine nichtqualifizierte Angetrunkenheit angenommen werden soll, dann ist doch zu bedenken, dass wir bei der Gesetzgebung ganz klar ein rechtes und auch korrektes zweistufiges System vorgesehen haben. Mit dem Antrag der Minderheit verkommt dieses zweistufige Verfahren auch bei einer exponentiellen Steigerung der Blutalkoholwerte zu einer Farce und widerspricht - zwar legalistisch betrachtet nicht, aber von der Sache und von der Idee her - dem, was wir bei der SVG-Revision wollten und auch beschlossen haben.
Ich meine, wir hätten Gesetze gemacht, die wir nicht listig über ein Hintertürchen zu umgehen versuchen sollten. Hinzu kommt, dass eine Messung von 0,1 Promille wahrscheinlich so ungenau ist, dass es wirklich eine Farce ist zu sagen, gerade diese 0,1 Promille zwischen 0,7 und 0,8 mache dann den Unterschied zwischen qualifiziert bzw. nichtqualifiziert aus.
Für mich sticht auch das Argument nicht, mit dem man von der Alkoholfrage ablenkt, wenn man auf andere Gefahrenpotenziale wie Übermüdung, Drogen oder Medikamente verweist.
Einer solchen Argumentation haftet ein wenig der bübische Trick an, dass man sagt: "Der andere hat doch auch, warum soll ich nicht auch?" Wir alle wissen, dass auch dort - da bin ich mit Herrn Fünfschilling einverstanden - Gefahren bestehen, deren Ursachen auszuschalten sind. Das entlastet uns aber nicht davon, hier beim Alkohol aktiv zu werden. Bereits der Begriff "Vision Zero" sagt, dass die Zielsetzung von null Verkehrsopfern eine Vision ist und auch bleiben wird. Die Zahl der Verkehrsopfer zu senken, ist aber ein Ziel, das wir auch unter Inkaufnahme nicht vollständig eliminierter Restrisiken anstreben sollten.
Aus diesen guten Gründen bitte ich Sie, hier dem Bundesrat zu folgen.