Hegglin Peter · Ständerat · 2020-09-24
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-24
Wortprotokoll
Je préfèrerais parler de domaines stratégiques dans ce conseil plutôt que de détails techniques, comme ceux de l'épandage du fumier. Cependant, une décision du Conseil fédéral m'a incité à présenter cette motion.
Nun möchte ich eben auch materiell zu meiner Motion Stellung nehmen, und zwar hat der Bundesrat am 12. Februar 2020 entschieden, in der Luftreinhalte-Verordnung den Einsatz von Schleppschlauchsystemen ab dem 1. Januar 2022 als obligatorisch zu erklären. Zudem soll die Direktzahlungsverordnung dahingehend geändert werden, dass diese Pflicht als Voraussetzung für die Gewährung von Direktzahlungen in den ökologischen Leistungsnachweis aufgenommen wird. Darüber hinaus hat der Bundesrat eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen, während der die Ressourceneffizienzbeiträge für emissionsmindernde Ausbringverfahren, eben Schleppschlauchsysteme, weiterhin gewährt werden. Diese Übergangsfrist dauert noch bis Ende 2021.
In seiner Antwort begründet der Bundesrat seinen Entscheid mit der Stagnation der Massnahme. Eine vertiefte Analyse der Gründe, weshalb dies so ist, fehlt indessen. Es ist auch ein grundsätzliches Anliegen der Landwirtschaft, ihre Stickstoffeffizienz zu verbessern und die Stickstoffverluste zu mindern. Der Beitrag von emissionsmindernden Ausbringverfahren zur Reduktion von Ammoniakemissionen ist unumstritten. Die positiven Entwicklungen seit der Einführung der Ressourceneffizienzbeiträge seit 2014 haben eindeutig gezeigt, dass in dieser Hinsicht Anreizsysteme zielführend sind. Da aber andere Faktoren wie Temperatur oder Luftfeuchtigkeit ebenfalls einen grossen Einfluss auf die Stickstoffeffizienz haben, könnte ein Obligatorium dem Ziel der Ammoniakreduktion sogar entgegenwirken. Mit dem Absenkpfad wollen wir Ammoniakemissionen begrenzen; das haben Sie letzte Woche beschlossen. Das ist von grundlegender Bedeutung, und die Landwirtschaft soll alles unternehmen, um den Verlust von Düngemittel zu verringern. Es ist jedoch nicht richtig, ein technisches Verfahren als Verpflichtung aufzuerlegen, denn neben der technischen Ausstattung führen bewährte Verfahren wie Planung und Antizipation auch zu erheblichen Emissionsminderungen, ohne dass notwendigerweise in kostspielige Mechanisierungen investiert werden muss.
Darüber hinaus verursacht die Ausbringung von Gülle unter guten Bedingungen - da meine ich Temperatur und Luftfeuchtigkeit - eben weniger Emissionen. Ein Obligatorium würde sogar Widersprüche in Bezug auf die Auswirkungen schaffen. Der gemeinsame Kauf von Maschinen, was an sich ja schon gut ist, oder der Einsatz von landwirtschaftlichen Auftragnehmern lässt aber diesbezüglich weniger Flexibilität beim Zeitpunkt der Gülleausbringung zu. Dies kann gegen die bewährte Praxis verstossen, indem unter Bedingungen gegüllt wird, die hohe Emissionen verursachen könnten. Der durch die Ausbringtechnik erzielten Reduktion wird dann durch Stickstoffverluste wieder entgegengewirkt. Es müsste in neue oder aufgerüstete Fässer investiert werden, die in der Regel viel teurer und schwerer sind und in Bezug auf die Bodenverdichtung und die Strassenverkehrsvorschriften ein Problem darstellen könnten. Die ökologischen Vorteile würden dadurch wieder aufgehoben.
Der Bundesrat verweist auf die Ausnahmeregelungen. Diese sind aber unbestimmt, das wird bei der Einführung unweigerlich zu Problemen führen. Beispielsweise sei die Problematik beim Einsatz auf Feldern mit Hochstammbäumen oder auf kleinstrukturierten und steilen Parzellen erwähnt. Auf meinem Betrieb hatte ich rund 300 Hochstammbäume auf topografisch schwierigem Gelände. Ein Einsatz solcher Geräte wäre da nicht möglich, ich hätte die Bäume fällen müssen. Die unklaren Ausnahmeregelungen diesbezüglich werden zu grossen Vollzugskosten führen, da bei jeder Parzelle entschieden werden muss, ob diese pflichtig ist oder nicht. Die Topografie in der Schweiz ist ja bekanntlich sehr unterschiedlich, und nicht wenige Landwirtschaftsbetriebe verfügen über Parzellen, die für diese Art von Maschinen nicht geeignet sind. Für sie würde ein Obligatorium bedeuten, dass sie zwei Systeme für die Gülleausbringung benötigen würden, was natürlich grosse Mehrkosten zur Folge hätte. Schlussendlich könnte ein solches Obligatorium sogar zu einem vermehrten Einsatz von Kunstdünger führen, was wir ja sicher nicht möchten.
Ich möchte noch auf das Thema Aufbereitung verweisen. Kollege Schmid hat vorhin von Biogas gesprochen, ich rede von Gülleaufbereitung. Ich denke, das wäre auch eine Möglichkeit; dass wir uns mehr damit befassen würden, wie diese Nährstoffe besser aufbereitet werden, mit dem Ziel, sich verflüchtigende Nährstoffe besser zu binden und schlussendlich über diesen Weg die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern.
Ich bin überzeugt, das hätte auch noch Potenzial und sollte untersucht oder erforscht werden. In der Studie, auf die sich der Bundesrat bei seinem Schluss berief, wurde zudem Folgendes bemerkt: "Des Weiteren ist gemäss den Gesprächspartnern darauf zu achten, dass die Akzeptanz bei den landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt wird, zum Beispiel durch eine aktive Sensibilisierung, durch Fortführung der finanziellen Unterstützung, Gewährung genügend langer Übergangsfristen sowie eine Offenheit für die Bewilligung von neuen Verfahren, die nachweislich ein Einsparpotenzial aufweisen." Die vielen Reaktionen, die wir erhalten haben, haben mich selber überrascht. Sie zeigen aber auf, dass das vorgesehene Obligatorium noch zu viele Fragen und Unsicherheiten aufwirft. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, meiner Motion zuzustimmen und den Status quo vorderhand beizubehalten. Besten Dank für Ihre Unterstützung.