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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-09-24

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-24

Wortprotokoll

Sie haben einen schriftlichen Bericht erhalten, auf den ich an sich verweisen darf. Ich erlaube mir aber in Anbetracht dessen, dass Sie zwischenzeitlich einen Brief der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz, der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, des Städteverbandes, des Gemeindeverbandes, des TCS, des Verbandes öffentlicher Verkehr und der Litra bekommen haben, doch ein paar ergänzende Bemerkungen zu machen.

Zunächst: Was ist das Thema dieser Motionen? Das Thema ist die Sanierung des Bundeshaushaltes und der Übergang zur Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgaben. Es ist für die Kommissionsmehrheit selbstverständlich klar und unbestritten, dass die Sicherheit erreicht werden muss und dass gefährliche Übergänge zu beseitigen sind. Es fragt sich aber, wer das entscheidet und wer das finanziert.

Zum Zusammenhang mit der Sanierung des Bundeshaushaltes: Sie erinnern sich an das Stabilisierungsprogramm und daran, dass dort ein Paket von 500 Millionen Franken vorgesehen war - die Kantone hatten zugesagt, diesen Beitrag beizusteuern. Ich habe mir die entsprechenden Protokolle von der Verwaltung auf die heutige Sitzung wieder geben lassen. In diesem Paket war ein Unterpaket Verkehr von 100 Millionen Franken inbegriffen und dort drin 15 Millionen betreffend die Verkehrstrennungsverordnung. Die Kantonsregierungen sagten das damals zu, und die Kantonsparlamente akzeptierten es zumindest stillschweigend. Ich erinnere mich insbesondere an die abschliessende Sitzung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 6. April 1998 in Anwesenheit von Herrn Bundesrat Villiger. Dort wurde nochmals über die Zusage bezüglich der Verkehrstrennung diskutiert. Man hatte eine Differenz. Sie betraf aber einen anderen Punkt als denjenigen, der hier zur Diskussion steht. Es ging bei dieser Differenz weder um den Umfang noch um die Dauer dieser Zusage. Ich sage das ausdrücklich, weil ich damals als Präsident der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs diese Zusage gemacht habe, und zwar mit der Unterstützung sämtlicher Kantonsvertreter. So viel zum Hintergrund.

Nun: Entgegen dem, was gelegentlich gesagt wird, hat sich der Bund nicht ganz zurückgezogen. Auf der einen Seite gibt es an die Sanierung gefährlicher Bahnübergänge Beiträge, die beim Bundesamt für Strassen geführt werden. Es geht um folgende Beträge: 1997 waren es 59 Millionen Franken, 1998 waren es 65 Millionen Franken, 1999 waren es 50 Millionen Franken, im Jahr 2000 waren es 35 Millionen Franken. Und seit 2001 gibt es diese Übergangsordnung von 12 Millionen Franken pro Jahr. Das ist der eine Posten. Auf der andern Seite gibt es den Posten, der beim Bundesamt für Verkehr geführt wird. Dort geht es um die grossen Vorhaben, um die Entflechtungsvorhaben. Nach den Unterlagen, die man mir zur Verfügung gestellt hat, sind sie im Budget beziehungsweise in den Planungsunterlagen mit 28 Millionen Franken pro Jahr aufgeführt.

Ergänzend wird nun die These geltend gemacht, man habe damals nur ein Moratorium abgemacht. Ein Moratorium würde heissen: eine beschränkte Zeitdauer. Es wird aber nicht gesagt, bis zu welchem Zeitraum diese Beschränkung gelten solle. Es ist zwar richtig, dass sich das Wort "Moratorium" im Protokoll findet; aber der Sinn war schon damals offen, und er ist es noch heute. Es ist meines Wissens seitens des Bundes oder des Bundesrates nie versprochen worden, dass das nach einer bestimmten Anzahl Jahre aufhöre. Es gibt eine Beschränkung in der Zeit, nämlich im Übergang zur Neuordnung des Finanzausgleichs; ich komme noch darauf zurück.

Das heisst also: Moratorium Ja, aber nicht in der Meinung, das sei nun abgelaufen, jetzt müsse der Bund wieder voll bezahlen, wie in diesem Brief gesagt wird. Das lässt sich nach meiner Auffassung weder mit der Geschichte noch mit den Akten begründen.

Nun kommen wir, glaube ich, zum entscheidenden Punkt. Die Sicherheit muss gewährleistet werden, das ist völlig klar. Aber der Bund hat damals zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kantone jetzt die Erträge aus der LSVA, aus der Schwerverkehrsabgabe, zur Verfügung haben. Hier geht es um Beträge, die viel höher sind als das, was unter dem Titel Verkehrstrennung oder auch -entflechtung je zur Verfügung gestellt wurde. Im laufenden Jahr ist gemäss Voranschlag mit fast 200 Millionen Franken für die Kantone zu rechnen, im kommenden Jahr steigt das, und zwar bis 2006, dem Ende dieser Übergangsphase, auf fast 400 Millionen Franken.

Wofür sind diese Gelder zu verwenden? Das ist Sache der Kantone, aber sie sind nicht völlig frei. Das Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe sagt in Artikel 19 Absatz 3 deutlich: "Die Kantone verwenden ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr." Der Strassenverkehr geht also vor. Die Kantone können zwar die Mittel in den allgemeinen Haushalt aufnehmen, das ist nicht völlig verboten, aber sie müssen prioritär Mittel für diesen Verkehrszweck freigeben. Strassenverkehr heisst auch - und das war damals bei der Erarbeitung des Gesetzes nach meiner Erinnerung immer klar - Trennung von Schiene und Strasse. Damit sind die LSVA-Mittel vorzüglich für diesen Zweck zu verwenden. Es gibt denn auch Kantone, die das klar so geregelt haben und in diesem Punkt überhaupt keine Probleme haben. Wenn man aber die LSVA-Gelder für etwas anderes verwendet, meinetwegen noch innerhalb des Spielraumes des Bundesgesetzes, dann muss man wahrscheinlich eben konsequent sein und die Verantwortung für die Sicherheit übernehmen.

Die ganze Regelung, in der wir jetzt stecken, ist eine Übergangsordnung, die so lange gelten soll, bis die Neuordnung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung in Kraft tritt. Nach den Planungsunterlagen des Bundes ist das etwa 2007. Für diese Übergangsphase würden diese Beträge gelten, die ich erwähnt habe. Nachher kommt die Neuordnung. Sie betrifft insbesondere im Bereich des Agglomerationsverkehrs die Verantwortung der Kantone, und der Bund hat ebenfalls eine zusätzliche Unterstützungsverantwortung. Die [PAGE 732] Spezialkommission NFA hat darüber intensiv diskutiert und wird Ihnen nächste Woche die Anträge entsprechend begründen. Die Ordnung wird nach heutigem Stand des Wissens also längerfristig abgelöst werden.

Damit müssen wir heute sagen, dass das Sicherheitsproblem besteht; es besteht selbstverständlich nach wie vor. Der Bund ist bereit, sich für die Sicherheit bei Bahnübergängen zu engagieren. Aber es wäre aus der Sicht des Sanierungsprogrammes des Bundeshaushaltes nach meinem Empfinden nicht korrekt, wenn die Kantone jetzt auf ihre Aussage zurückkommen würden. Das sage ich im Bewusstsein, dass wir hier in der Ständekammer diskutieren.

Ich bitte Sie damit namens der Mehrheit, diese Motionen nicht zu überweisen.