Bellaïche Judith · Nationalrat · 2020-10-29
Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-10-29
Wortprotokoll
Der Eingriff in ein privates Vertragsverhältnis ist eine schwerwiegende Intervention des Parlamentes in die private Freiheit. Entsprechend umstritten war die Frage im Sommer, als sie in beiden Räten sehr kontrovers diskutiert wurde. Diese Diskussion wurde mit einem Beschluss des Parlamentes abgeschlossen - mit einem Versprechen an die Bevölkerung, dass eine Lösung präsentiert werden würde.
Diese Lösung liegt nun vor, und sie entspricht in allen Teilen den gleichlautenden Motionen, die von beiden Räten angenommen wurden. Es ist nun eine Frage der Glaubwürdigkeit, Wort zu halten und die Lösung umzusetzen. Es ist uns völlig bewusst, dass viele von uns hin- und hergerissen sind. Diverse Fraktionen sind gespalten, so auch die grünliberale Fraktion. Gerade deshalb müssen wir versuchen, einen Schritt aufeinander zuzumachen und uns auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen.
Alle rechtlichen Probleme rund um einen Eingriff in bestehende, rechtskräftige Verträge waren schon im Sommer bekannt. Trotzdem hat eine Mehrheit von Ihnen die WAK-Motionen unterstützt. Ich selbst sowie rund die Hälfte meiner Fraktion gehörten nicht dazu. Wir als Fraktion der Mitte sehen uns aber in der Pflicht, nun eine Brücke zu bauen, auf das Gesetz einzutreten und eine akzeptable Lösung zu präsentieren. Noch einmal: Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit dieses Parlamentes. Auch wir sind auf das Vertrauen der Öffentlichkeit angewiesen, und eine Pirouette ist in der aktuellen Lage nicht sonderlich vertrauensfördernd. [PAGE 1991]
Uns ist bewusst, dass die Vorlage des Bundesrates nicht perfekt ist, weil es die Motionen auch nicht waren. Insbesondere die eingebauten Präferenzen zugunsten der Mieterinnen und Mieter mit einem 60/40-Split stösst auf Unverständnis. In einem ersten Schritt sollten wir die Vorlage daher korrigieren und mit dem 50/50-Verhältnis eine Lastensymmetrie einbauen. In einem zweiten Schritt müssen wir im Gegenzug beiden Parteien Zugang zum Entschädigungsfonds gewähren, und zwar dann, wenn sie nachweislich in Existenznot geraten. Damit berücksichtigen wir nämlich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Parteien. Die Kriterien für Härtefälle haben wir bereits im Covid-19-Gesetz festgelegt, und konsequenterweise sollten sie auch hier Anwendung finden.
Wenn die Parteien schon das Parlament anrufen, über ein Rechtsverhältnis zu entscheiden, so soll dieses Urteil salomonisch ausfallen. Mit der geschilderten 50/50-Lösung bieten wir den Mieterinnen und Mietern sowie den Vermieterinnen und Vermietern gleichermassen einen salomonischen Entscheid. Damit wir aber überhaupt über eine solche Lösung beraten und das Gesetz ausbessern können, müssen wir zunächst darauf eintreten.
Die Mehrheit unserer Fraktion wird daher, zum Teil aus Überzeugung, zum Teil zähneknirschend, auf das Gesetz eintreten, um es, wie ausgeführt, auszubessern. Auch wenn ich in vielen Punkten den Ausführungen der Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit zustimme, wäre ein Nichteintreten nach den Hoffnungen, die das Parlament im Sommer geschürt hat, eine schnöde Haltung gegenüber der Bevölkerung.
Ich bitte Sie daher, auch wenn es Ihnen schwerfällt, auf die Vorlage einzutreten und das Gesetz auszubessern.