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de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-10-29

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-10-29

Wortprotokoll

In Block 1 geht es einerseits um Artikel 44a, das heisst die verhandelten Rabatte. Konkret geht es dabei um die Frage, ob wir in den Tarifstrukturen einfach Fixpreise oder eine Obergrenze für die Preise festlegen. Das wäre ja das eigentliche Ziel. Ich erinnere Sie daran, dass wir heute über kostendämpfende Massnahmen im Gesundheitswesen debattieren. Wenn wir kostendämpfende Massnahmen initiieren und entsprechende Anreize schaffen können, dann sollten wir das doch tun. Genau das macht Artikel 44a. Er sagt eigentlich nur, dass das, was wir hier in Tarifverträgen verhandeln, Oberpreise sind. Es sind nicht Fixpreise, die man automatisch verrechnet, sondern Oberpreise. Wenn die Akteure - also die Versicherer und die Leistungserbringer - untereinander Wege finden, um diese Tarife günstiger zu gestalten, dann sollen sie das doch bitte tun. Warum denn nicht?

Ihr Gegenargument ist, dass von diesem Anreiz ein Viertel an die Versicherer geht. Selbstverständlich sollen sie einen entsprechenden Anreiz haben, auch davon zu profitieren, aber von diesen ganzen Einsparungen gehen drei Viertel verbindlich, zwingend an die Patientinnen und Patienten, an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, an die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Das soll doch genau so sein. Es ist der Sinn dieser ganzen Debatte, dass wir die Kosten dämpfen und die Anreize entsprechend setzen sollen. Deshalb bitte ich Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen und Artikel 44a gemäss Mehrheit gutzuheissen. [PAGE 2004]

In Artikel 47c geht es um eine ähnliche Thematik. Auch dort sollen die Kostensteuerungsmassnahmen unter den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Herr Hess hat hier die Position vertreten, dass diese Frage in ihrer Komplexität noch nicht ausreichend ausgeleuchtet ist und dass man das doch bei Paket 2 tun soll. Von mir aus - man soll es einfach tun! In den Verträgen, die ausgehandelt werden, bestimmen die Tarifpartner ihre Kostensteuerungsmassnahmen und legen sie entsprechend fest; das soll Aufgabe der Vertragspartner sein. Wieweit der Bund sich da noch einmischen soll, steht wahrscheinlich in Absatz 7, der hier genau die Problematik darstellt. Aber dem Antrag der Mehrheit können wir hier grundsätzlich zustimmen, weil es nicht eine Verneinung des Sachverhalts ist, sondern eine Einladung, diese Thematik noch vertieft zu betrachten.

Dann geht es noch um das berühmte Beschwerderecht für die Versicherer. Ich bitte Sie, auch diesem Antrag der Mehrheit zuzustimmen, weil es hier darum geht, ein Gleichgewicht in der Verhandlungsmacht herzustellen. Alle anderen haben ein Beschwerderecht. Die Zulassungsinhaber, die beim BAG entsprechende Anträge stellen, können das mit allen Rechtsmitteln bis vor das Bundesgericht ziehen. Der Bund hat die Tendenz, sämtliche Kompetenzen an sich zu ziehen und die Entscheidungshoheit für sich zu beanspruchen. Dabei denkt niemand an die Patientinnen- und Patientenorganisationen, Frau Prelicz-Huber! Dort geht es genau darum, dass die Versicherer im Gesundheitswesen die Rolle haben, Anwälte der Patientinnen und Patienten zu sein, weil sie die entsprechende Sachkompetenz, die entsprechende Übersicht und die entsprechenden Daten haben.

Genau darum sollen sie auch hier eine Möglichkeit haben, im Rahmen der Checks and Balances zu wirken. Denn sonst haben wir nur die Kantone, die dort bestimmen, und die Kantone sind genau die, die mit ihrer Mehrfachrolle dazu beitragen, dass wir diesen "Knüppel", diesen gordischen Knoten im Gesundheitswesen nicht lösen können. Sie sind Betreiber, sie sind Besteller, sie sind Regulatoren, sie sind Schiedsrichter usw. Dort braucht es jemanden, der diese Rolle aufknüpfen kann, und das können in diesem Bereich nur die Versicherungen oder die Versicherungsverbände sein, die hier ein entsprechendes Beschwerderecht brauchen.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Mehrheitsantrag zu unterstützen.