Hess Lorenz · Nationalrat · 2020-10-29
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-10-29
Wortprotokoll
Der Antrag meiner Minderheit[NB]I bei Block 2 entspricht einem Konzept. Ich bitte Sie, diesem Konzept zuzustimmen. Sie haben hier grundsätzlich drei Möglichkeiten: Sie haben den Entwurf des Bundesrates zum Referenzpreissystem; dann haben Sie den Antrag meiner Minderheit I, das ist ein modifiziertes Referenzpreissystem; und Sie haben den Antrag der Mehrheit, der kein Referenzpreissystem will und der von der Generikabranche eingebracht wurde. Wenn wir einen Schritt in Richtung Kostendämpfung machen wollen, kommen wir nicht - ob wir daran Freude haben oder nicht - um ein Referenzpreissystem herum; deshalb soll es eben ein modifiziertes sein. Ansonsten sind wir immer noch im Bereich der Lippenbekenntnisse und noch nicht bei den Tatbeweisen.
Es geht beim Konzept meiner Minderheit I darum, das grösstmögliche Sparvolumen auszuschöpfen. Wenn wir das ernsthaft wollen, dann kommen wir eben, wie gesagt, nicht darum herum, hier ein Referenzpreissystem einzuführen. Aber es soll nicht dasjenige in der Version des Bundesrates sein, das in einigen Punkten zu weit geht.
Ich komme noch auf zwei Punkte zu sprechen, die auch im Vorfeld immer Gegenstand der Diskussion waren.
Ich kann es eigentlich kurz machen. Zum ersten Punkt, zur Versorgungssicherheit: Von all den Texten, Artikeln und Varianten, die Sie vor sich haben, gibt es eine Stelle, eine Passage, einen Artikel, wo die Versorgungssicherheit ausdrücklich erwähnt wird - im neuen Artikel 52d im Konzept meiner Minderheit I. Sie finden weder in der Vorlage des Bundesrates eine Äusserung zur Versorgungssicherheit noch in der Variante der Mehrheit - bei dieser geht man nach dem Prinzip Hoffnung, aber es gibt keine explizite Erwähnung.
Ich komme zum zweiten Punkt, der Unterscheidung der Biosimilars von den Generika, und kann es hier auch relativ simpel machen: Das Heilmittelgesetz, das immer noch gültig und relativ frisch revidiert ist, unterscheidet klar zwischen Biosimilars und Generika. Das ist auch richtig, weil diese nicht gleich angewendet werden können und sich eben unterscheiden, auch was die Substitution anbelangt. Diese war auch bisher nicht möglich. Eine gleiche Substitution, wie man sie mit Generika hat, gibt es eben nach geltendem Gesetz mit Biosimilars nicht.
Die Patientensicherheit wurde hier auch noch nicht erwähnt. Sprechen Sie mit einigen Spezialisten, beispielsweise mit Ärztinnen oder Ärzten, die MS behandeln, und fragen Sie sie, was es damit auf sich hat, wenn man mit Biosimilars eine Substitution machen will. Man kann das, aber man kann es nicht einfach generell. Falls die Frage der Biosimilars dann tatsächlich noch detailliert diskutiert werden muss, passiert das, denke ich, im Zweitrat.
Artikel 32 Absatz 3, zu dem der Einzelantrag Schneeberger vorliegt, ist in meinem Konzept bereits gestrichen. Sie brauchen dazu nicht noch den Einzelantrag. Es geht darum, in diesem Artikel keine unberechenbaren Auswirkungen zu provozieren. Sie würden übrigens nicht nur Generika und patentabgelaufene Medikamente betreffen, sondern auch andere OKP-Leistungen wie Reha, Analysen, Migel-Produkte usw. Ich glaube nicht, dass das zielführend wäre und zu Kostendämpfungseffekten führen würde.
Das modifizierte Referenzpreissystem bietet grössere Einsparungsmöglichkeiten als die Variante der Mehrheit. Wenn wir es ernst meinen und uns am Sparvolumen messen lassen wollen, dann setzen wir damit den Hebel an den richtigen Orten an. Das modifizierte, das "Referenzpreissystem light", wie es vom Bund auch schon bezeichnet wurde, setzt den Hebel an beiden Orten an: bei Originalen und Generika. Darum kommen wir nicht herum.
Ich sage zum Schluss noch etwas zur diffusen Angst, die Generika oder deren Markt könnten verlieren: Schauen Sie sich die Vergleichsländer in Europa an, die ein Referenzpreissystem und eine höhere Durchdringung mit Generika haben als wir. Im Übrigen habe ich in Artikel 52c vorgesehen, dass für die Generika für den Preisvergleich ein spezieller Länderkorb gewählt werden kann, mit Ländern, die eine gleiche Generikasituation haben. Auch wenn wir hier in der Gesamtsumme meines Modells nur 20 oder 30 Prozent einsparen können, sind das immer noch 420 Millionen Franken gegenüber 270 Millionen Franken, die gemäss der Mehrheit eingespart werden können.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit bzw. dem Minderheitskonzept zuzustimmen, damit wir Fakten schaffen, nicht nach dem Prinzip Hoffnung handeln und nicht alles in die Verordnung abschieben.