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Matter Thomas · Nationalrat · 2020-10-30

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-10-30

Wortprotokoll

Ich werde hier beide meiner Minderheitsanträge erläutern. Zur Minderheit II zu Artikel 3 Absatz[NB]3: Eine äusserst knappe Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, die Amortisationsfrist der Covid-19-Kredite auf 8 Jahre zu verlängern und in Härtefällen eine Verlängerung von weiteren 2 Jahren zu gewähren. Man wolle damit Firmen entlasten, welche die Kredite nicht innerhalb von 5 Jahren zurückzahlen könnten. Unsere Minderheit II beantragt Ihnen hingegen, die Frist auf 5 Jahre festzusetzen und die Möglichkeit einer Verlängerung um 2,5 Jahre vorzusehen. Die ursprüngliche Verordnung ging von einer Frist von 5 Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit von lediglich 2 Jahren aus.

Die Covid-19-Kredite waren von Anfang an klar und deutlich als Überbrückungskredite deklariert. Es ist beim besten Willen nicht einsichtig, dass man bei 8 und weiteren 2 Jahren von einer Überbrückung sprechen kann. Die Kommissionssprecher haben es erwähnt: Es wurden 135[NB]000 Kredite bis 500[NB]000 Franken verbürgt, und zwar zu einem durchschnittlichen Betrag von 103[NB]000 Franken. Ein gesundes Unternehmen kann in normalen Zeiten diesen Kredit in 5 Jahren zurückzahlen. Wenn sich dies als unmöglich erweist, stellt sich natürlich schon die Frage, ob die Firma überhaupt eine [PAGE 2038] Zukunft hat. Es wäre falsch, die Firmen von einem gewissen Druck der Rückzahlung zu entlasten, denn nur in entschuldetem Zustand können sie die nächste Krise - und die kommt garantiert - bewältigen.

Etwas Weiteres kommt dazu: Der Bund muss irgendeinmal wissen, wie er finanzpolitisch steht, um für die Zukunft die richtigen Entscheide zu treffen. Wir haben keine Ahnung, was uns die Zukunft bringt. Jetzt aber die Spielregeln der Covid-19-Kreditvergabe nachträglich zu ändern, wäre falsch. Es ist obendrein unfair gegenüber all jenen Firmen, die angesichts der Rückzahlungsfrist von 5 Jahren keine Kredite beansprucht haben. Schliesslich kann der Gesetzgeber immer noch handeln, wenn sich in 5 Jahren erweisen sollte, dass die Rückzahlung vielen Unternehmen existenzielle Schwierigkeiten bereitet.

Ich bitte Sie deshalb, unserer Minderheit II, die eine Frist von 5 Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung in Härtefällen von 2,5 Jahren beantragt, zuzustimmen.

Nun noch zu meiner Minderheit zu Artikel 4 Absatz 2: Die knappestmögliche Mehrheit verlangt entgegen der bundesrätlichen Vorlage einen fixen Zinssatz von 0,0 Prozent während 8 Jahren für Kredite bis zu einer halben Million Franken und einen fixen Zinssatz von 0,5 Prozent für Kredite bis 20 Millionen Franken. Ich möchte Sie ersuchen, dieser Mehrheit nicht zu folgen. Vielmehr bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Der Bundesrat soll gegebenenfalls ab dem zweiten Jahr die Zinssätze der Marktentwicklung anpassen können. Wir rechnen in Zukunft kaum mit Änderung bei den Zinssätzen. Der Antrag des Bundesrates, den Zinssatz der Darlehen ab dem 31. März 2021 an die Marktentwicklung anzupassen, ist sinnvoll. Auch hier geht es darum, dass man im Interesse der Rechtssicherheit die Spielregeln nicht im Nachhinein ändern sollte. Wenn die KMU von vornherein gewusst hätten, dass die Covid-19-Kredite 8 Jahre anstatt 5 Jahre laufen und dass sie erst noch zinslos sind, so, wie es die Mehrheit beantragt, hätten sich manche Firmen wohl ebenfalls mit Krediten ausgestattet, statt aus Vorsicht und Eigenverantwortung darauf zu verzichten. Sie wären jetzt die Dummen.

Die aktuell geltenden Zinssätze sind das Ergebnis von intensiven Verhandlungen des Bundes mit den kreditgebenden Banken im März dieses Jahres. Wenn man sie jetzt ändert, greifen wir in das gut funktionierende Covid-19-Kredit-Bürgschaftssystem ein. Damit würden wir sehr viele privatrechtlich abgeschlossene Kreditverhältnisse einseitig abändern. Mit der Jahresfrist eines Zinssatzes von 0,0 Prozent kommt der Bund den KMU entgegen, und zwar im Sinn einer Überbrückung im echten Sinne des Wortes. Danach soll und muss der Markt wieder spielen, die Banken müssen sich wieder zu Marktbedingungen refinanzieren können. Es ist also richtig, wenn der Bundesrat künftig auf Antrag des Finanzdepartementes die Zinssätze jährlich an die Marktentwicklung anpasst. Und wie gesagt: Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dieses Zinsumfeld dramatisch ändern wird.

Ganz entscheidend ist zudem: Die Kommissionsmehrheit hat uns weder sagen können noch sagen wollen, wer diese Änderung der Spielregeln, diese Ausweitung des 0,0-Prozent-Zinssatzes auf 8 Jahre, finanzieren wird, wenn die Zinsen steigen. Irgendjemand muss es aber bezahlen. Das ist einfach keine ehrliche Politik.

Deshalb ersuche ich Sie, diese Minderheit zu unterstützen.