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Rytz Regula · Nationalrat · 2020-10-30

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-10-30

Wortprotokoll

Die Fraktionen haben sich schon zu meinem Minderheitsantrag geäussert. Ich möchte trotzdem hier noch ein paar Argumente auf den Tisch legen; vielleicht kann ich ja vor allem noch die Mitglieder der Finanzkommission des Nationalrates überzeugen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, denn er geht auf ein Anliegen der Finanzkommission zurück. Die Finanzkommission unseres Rates hat uns nämlich in einem Mitbericht gebeten, Transparenz bezüglich der Kosten für die Kreditvergabe durch die Banken herzustellen.

Die Banken haben ja immer wieder betont, dass sie mit ihrer Unterstützung dieses Solidarbürgschaftsprogrammes kein Geld verdienen wollen. Das ist lobenswert und wird auch von unserer Seite her ausdrücklich verdankt. Ganz ohne Gegenleistung müssen die Banken ihre Arbeit allerdings nicht machen, denn die Nationalbank hat für die Kredite eine Refinanzierungsfazilität eingeführt. Das heisst, wenn eine Bank einen Covid-19-Kredit vergibt, kann sie diesen bei der Schweizerischen Nationalbank deponieren und sich mit 0,75 Prozent refinanzieren. Das Geld liegt dann zuerst auf dem Girokonto der Nationalbank. Wenn die Bank dort noch freien Spielraum hat, Geld zu 0,0 Prozent anzulegen, dann verdient sie etwas mit diesem Covid-19-Kredit. Das ist der Benefit, wie es Bundesrat Ueli Maurer immer ausdrückt, den die Banken für ihr Engagement haben können. Ich habe mit Bankfachleuten über die mögliche Höhe dieses Benefits gesprochen und Schätzungen von bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr gehört.

Die Grünen stellen diesen Nutzen nicht infrage, es wird ja auch etwas geleistet dafür. Wir wünschen aber mit der Finanzkommission zusammen, dass der Benefit, also faktisch die gesparten Negativzinsen, bei der Nationalbank über die Laufzeit der Kredite zum Solidarbürgschaftsprogramm transparent ausgewiesen wird. So schaffen wir Transparenz, die in einer Vollkostenrechnung im neuen Verwaltungsmodell der Eidgenossenschaft eigentlich selbstverständlich sein müsste.

Die Evaluation dieses Nutzens wird auch aufzeigen, ob die kleineren und grösseren Banken unterschiedlich von diesem Modell profitieren können; die Finanzkommission hat explizit gewünscht, dass dieser Umstand auch konkret beleuchtet werden soll. Vor allem auch, wenn wir über eine Verlängerung des Solidarbürgschaftsprogrammes diskutieren oder in einer möglichen nächsten Krise wieder einmal auf dieses Modell zurückkommen, ist es wichtig, hier die Fakten und Zahlen zu haben.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.