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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2020-10-30

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-30

Wortprotokoll

Bei Artikel 23 geht es eigentlich darum, was die Aufgabe der Revisionsstelle ist respektive wer irgendeine Form von Kontrolle über die Verwendung der Kredite vornehmen muss. Wer, wenn nicht die Revisionsstellen, soll das tun? Und was sollen sie kontrollieren? Sie sollen prüfen, ob die Bedingungen in Artikel 2 tangiert sind. Das sind namentlich die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen, die Rückerstattung von Kapitaleinlagen und die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter. Das ist keine Rocket Science. Bei der normalen Prüfung in der ordentlichen Revision würde das jeder Revisor sehen, und er hat das dann zu melden.

Jetzt sagen die Gegner dieses Antrages des Bundesrates: Wir wollen da nicht Polizei spielen. Ich bin überzeugt, dass [PAGE 2046] sie das auch nicht tun müssen. Denn dieser Artikel entfaltet präventive Wirkung. Wenn man weiss, dass es in der Revision gemeldet werden muss, wenn man jetzt trotzdem irgendeinem Gesellschafter aus dem Covid-19-Kredit ein Darlehen gibt, damit er sich einen Porsche kaufen kann, dann wird das einfach nicht passieren, weil eben diese Meldepflicht besteht. Im Weiteren wurde beim Antrag des Bundesrates moniert, der Prüfgegenstand sei nicht klar. Der ist aber klipp und klar in Artikel 2 Absatz 2 aufgeführt.

In dem Sinne empfehle ich Ihnen tatsächlich, hier bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Irgendwer muss diese Kredite prüfen, und das sollte die Revisionsstelle sein.