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Müller Leo · Nationalrat · 2020-10-30

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-10-30

Wortprotokoll

In Artikel 23 geht es um die Frage, was die Aufgabe einer Revisionsstelle ist. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Revisionsstelle die Voraussetzungen nach Artikel 2 Absatz 2 dieses Solidarbürgschaftsgesetzes prüfen muss. Wenn ein Mangel festgestellt wird, muss sie dem entsprechenden Unternehmen eine Frist einräumen, damit dieses ihn beheben kann. Erst wenn der Mangel innert der Frist nicht behoben wird, erfolgt eine Meldung an die zuständige Bürgschaftsorganisation.

In der Kommission wurde bemängelt, dass sehr viele dieser 135[NB]000 Kreditnehmer gar keine Revisionsstelle haben und demzufolge diese Prüfung auch nicht stattfinden kann und wird. Infolgedessen hat die Mehrheit beschlossen, eine andere Formulierung ins Gesetz zu schreiben, wonach Bürgschaftsorganisationen Revisionsstellen beauftragen können. Diese Formulierung der Mehrheit sieht vor, dass alle Kreditnehmer, auch jene, die keine Revisionsstelle haben, überprüft werden können. Es müsste dann jemand bestimmt werden, der dieser Sache nachgeht und die Prüfung vornimmt - es würde ein konkreter Auftrag erteilt. Die Kommissionsmehrheit hat sich dieser Formulierung, wie sie jetzt vorliegt, angeschlossen. Mit 15 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, eine Differenz zum Bundesrat zu schaffen.

Ich bitte Sie, entsprechend dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.

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