Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-10-30
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-10-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Anpassungen der Zivil- und der Strafprozessordnung, wie sie in dieser Motion gefordert werden, abzulehnen, weil dem unbestrittenen Bestreben nach einer Stärkung der Landessprachen und der Mehrsprachigkeit bei der Sprachenregelung im Justizverfahren Grenzen gesetzt sind.
So sind die Kantone gemäss Bundesverfassung bei der Bestimmung der Amtssprachen autonom. Die Verfahrensgarantien und die Funktionsfähigkeit der Justiz erfordern eine Sprachenregelung, die voraussehbar, bedürfnisgerecht und effizient ist und rechtsstaatlichen Prinzipien genügt. Dies ist mit den geltenden, bewährten Regelungen in der ZPO und der StPO gegeben. Danach bestimmen heute die Kantone die Verfahrenssprache. Anwendbar ist dabei grundsätzlich die von ihnen bestimmte Amtssprache. Es können auch mehrere Amtssprachen sein; ein Kanton kann mehrere Amtssprachen bestimmen. Anzufügen ist, dass im Rahmen der laufenden Revision der ZPO - sie ist im Moment in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hängig - darüber diskutiert wird, dass die Kantone neben der Amtssprache auch weitere Verfahrenssprachen vorsehen können. Darüber hinaus besteht nach Ansicht des Bundesrates weder ein Bedarf danach noch eine Rechtfertigung dafür, künftig nach dem Belieben der Parteien oder Verfahrensbeteiligten Rechtsschriften in allen Amtssprachen des Bundes zuzulassen. Das würde zu einer Mehrbelastung und zu Mehrkosten für alle Beteiligten führen, ohne dass damit ein echter Mehrwert geschaffen würde.
Der Bundesrat bittet Sie, den Vorstoss abzulehnen.