Stöckli Hans · Ständerat · 2020-12-01
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-01
Wortprotokoll
Es geht heute um die kleine Gemeinde Clavaleyres, ein Dorf mit 50 Einwohnern und einem Quadratkilometer Fläche. Diese Gemeinde grenzt an die Kantone Freiburg und Waadt, hat aber keine gemeinsamen Grenzen mit dem Kanton Bern. Es ist also eine der Exklaven des Kantons Bern. Die nächstgelegene Gemeinde ist Münchenwiler. Münchenwiler hat abgelehnt, mit der Gemeinde Clavaleyres zu fusionieren. Deshalb hat Clavaleyres andere Bündnispartnerinnen und Bündnispartner gesucht und sie dann auch gefunden, und zwar in Murten. Seit 2012 sind Gespräche im Gang, welche schlussendlich dazu führten, dass die beiden Gemeinden fusionieren können, nachdem die Kantone die gesetzlichen Grundlagen für einen Wechsel geschaffen haben.
Am 23. September 2018 wurde die Fusionsvorlage von den beiden Gemeinden Murten und Clavaleyres angenommen, und zwar deutlich. Damit die Fusion aber auch vollzogen werden kann, braucht es noch zwei Schritte. Der eine ist der Kantonswechsel. Dieser Schritt wurde durch Volksabstimmungen in den Kantonen Freiburg und Bern am 9. Februar dieses Jahres mit klaren Resultaten vollzogen. Als Letztes braucht es noch die Zustimmung der eidgenössischen Räte.
Voraussetzung war, dass ein Konkordat alle Details regelte. Die Details - wie sieht es mit dem Bürgerrecht aus, wie sieht es mit dem Recht der Einwohnerinnen und Einwohner aus, wie wird die Kompetenzausscheidung gemacht, wie werden die Finanzen geregelt, wie werden die Archive geregelt? - wurden alle in einem sehr detaillierten Konkordat für alle Parteien geregelt. Es wurde auch eine Klausel mit einbezogen, die auf der einen Seite die Möglichkeit gibt, weitere Vollzugsvereinbarungen zu unterzeichnen. Auf der anderen Seite wurde sogar eine Streitbeilegungsklausel eingefügt, wonach zuerst versucht wird, einen Ausgleich zu finden. Wenn das unter den Parteien nicht gelingt, ist der Bundesrat gefordert, also die Eidgenossenschaft, und erst dann kommen die Gerichte zum Zug.
Sie sehen also: Es ist ein Wechsel in Minne. Ich bitte Sie dementsprechend, die dritte Voraussetzung zu gewähren und die Gebietsveränderung gemäss Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung zu genehmigen. Beschlüsse wie dieser unterstehen seit der Revision der Bundesverfassung 1999 dem fakultativen Referendum. Vorher war eine solche Gebietsveränderung dem obligatorischen Referendum unterstellt. Wir hoffen, dass diese Veränderung genehmigt wird und dass sie dann auf Wunsch beider Kantone auf den 1.[NB]Januar 2022 in Kraft gesetzt werden kann.
Dementsprechend ersuche ich Sie im Namen der einstimmigen SPK, diesem Geschäft zuzustimmen.