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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2020-12-01

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-01

Wortprotokoll

In diesem Block sprechen wir über die Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung und über die Härtefallmassnahmen für Unternehmen.

Die SVP-Fraktion bittet Sie, in diesem Block dem Konzept des Bundesrates zu folgen und diesem widersprechende Minderheits- und Mehrheitsanträge abzulehnen.

Bei Artikel 3 Absatz 4 möchten wir dringend auf die verfassungsmässige Zuständigkeit der Kantone für die Gesundheitsversorgung hinweisen. Mit dieser Anpassung würden wir in einen geregelten Bereich eingreifen und ein Thema unnötigerweise einer Sonderbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen unterstellen. Es gibt keinen Grund, hier Bundessteuern einzusetzen, zumal die Kantone aus der ersten Welle gelernt haben und die Situation nicht vergleichbar ist. Der Bund befiehlt den Kantonen nichts, also soll er auch nicht bezahlen. Es wäre sonst auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Betrieben und Branchen, die ebenfalls schwer unter den Massnahmen leiden.

Wir bitten Sie, der Minderheit Aeschi Thomas und somit dem Bundesrat zu folgen.

Bei Artikel 12 möchten wir dem Konzept des Bundesrates folgen. Das Konzept des Bundesrates stützt auf die Kantone ab. Von daher würde die Minderheit Wermuth zu Absatz 1 diesen eingeschlagenen Weg verlassen. Die Vorteile der föderalistischen Strukturen könnten nicht zum Tragen kommen. Es würde zudem zu Doppelspurigkeiten kommen.

Hier beantragen wir, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Dasselbe gilt auch für Absatz 1 Buchstabe b. Hier will die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgen und eine Deckelung der Finanzhilfen vorsehen. Dies ist ein wichtiger Schutz, um die Kosten für den Bund im Griff zu haben. Ohne diese Deckelung öffnen wir die Schleuse ohne Not.

Wir bitten Sie, hier den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Da die vorliegenden Hilfen nur für Härtefälle gedacht sind, sollten wir auch die Hürden gemäss Absatz 1bis nicht anpassen. Das Konzept des Bundesrates mit 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes sollte aus unserer Sicht so beibehalten werden.

Somit lehnen wir den Antrag der Minderheit I (Rytz Regula) ab, welche diesen Wert auf 70 Prozent erhöhen will. Wir lehnen aber auch den Antrag der Kommissionsmehrheit ab, welche die noch nicht gedeckten Fixkosten bei der Vermögens- und Kapitalsituation der Unternehmen einrechnen will. Dies würde zu einer weiteren Verkomplizierung führen und ist teilweise indirekt schon berücksichtigt.

Wir bitten Sie hier, der Minderheit II (Schneeberger) zu folgen und somit auf der Linie des Bundesrates zu bleiben.

Auch die Minderheit zu Absatz 1ter sollte abgelehnt werden. Diese Diskussion haben wir bereits bei der Verordnung geführt. Das sollten wir jetzt nicht via Gesetz übersteuern. Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, sollten tendenziell nicht als Härtefälle zusätzlich unterstützt werden. Für Spezialfälle, das heisst beispielsweise für kleine, finanzschwache Gemeinwesen, gibt es ja Ausnahmen.

Auch bei den Zusätzen zu Absatz 2 möchten wir das Konzept des Bundesrates nicht mit weiteren Anliegen verkomplizieren oder sogar noch neue Unklarheiten schaffen.

Wir unterstützen die Minderheit Markwalder bei Absatz 3ter und die Kommissionsmehrheit bei Absatz 2quater und Absatz 3; bei Absatz 4 unterstützen wir ebenfalls die Minderheit Markwalder.

Mit diesen Anträgen bleibt der bundesrätliche Vorschlag, wie er ist. Er ist damit in der Linie mit der Verordnung und den Kantonen und öffnet keine unnötigen Interpretationsspielräume, die wieder zu neuen Diskussionen Anlass geben. Insbesondere bei der Umsatzgrenze in Absatz 4 müssen wir auch die Verhältnismässigkeit der administrativen Kosten berücksichtigen. Die Verordnungsregelung genügt hier. [PAGE 2122]