Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-12-01
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-01
Wortprotokoll
Wir sind hier bei der Frage der Koordinierung der Massnahmen. Wir schlagen Ihnen mit unserer Minderheit in Artikel 12 Absatz 1 eine leichte Änderung dieses Satzes vor, die aber durchaus Auswirkungen haben könnte. Der Satz lautet im Moment: "Der Bund kann auf Antrag eines oder mehrerer Kantone" - jetzt kommt es - "Massnahmen dieser Kantone für Unternehmen unterstützen [...]." Wir beantragen Ihnen, eine leichte Streichung vorzunehmen, damit der Satz neu heissen würde: "Der Bund kann Unternehmen unterstützen [...]." Das heisst, wir eröffnen die Möglichkeit, dass der Bund gewisse Massnahmen direkt und koordiniert vornimmt und nicht über die Kantone gehen muss respektive - und das ist der Punkt - die Kantone sie auch dem Bund überlassen können.
Wir haben in der Kommission - und ich muss Ihnen sagen, das ist extrem stossend - mehrfach von der Verwaltung die Antwort gehört, es sei jetzt nicht möglich, noch eine weitere Ausdehnung der Massnahmen oder des Bezügerinnen- und Bezügerkreises vorzunehmen, weil die Umsetzung insbesondere in den Kantonen, der Vollzug, bereits heute überlastet sei. Bei allem Verständnis für die Ressourcen der Kantone und dafür, dass das ernst genommen werden muss: Wir können doch nicht ernsthaft inmitten einer Wirtschaftskrise den Leuten sagen, dass wir leider diese und jene Massnahmen nicht umsetzen konnten, weil wir gerade zehn Monate lang nicht in der Lage waren, unsere Verwaltungen auf die Höhe der Zeit zu bringen. Das ist keine Antwort, die wir den Menschen in diesem Land geben können. Ich habe aber insofern Verständnis für die Kantone, als die Situation nicht immer einfach ist. Dieser Antrag würde es dem Bund auch ermöglichen, insbesondere jenen Kantonen, wahrscheinlich den kleineren, die an den Rand ihrer Kapazitäten kommen, [PAGE 2131] gewisse Aufgaben direkt abzunehmen, indem er selber direkte Unterstützungsleistungen macht.
Sie können jetzt sagen, gut, das hätte man sich von Anfang an überlegen müssen. Da haben Sie völlig recht, da kann ich wenig dagegen sagen. Wahrscheinlich hätten wir uns diese Frage bereits zu Beginn, in der ersten Version dieses Covid-19-Gesetzes, stellen müssen. Aber nichts spricht dagegen, dass wir in dieser - "Quarantäne" hätte ich fast gesagt; es fühlt sich in diesem Saal manchmal fast ein bisschen wie Quarantäne an - Pandemie gemeinsam schlauer werden und das Gesetz den Anforderungen der Zeit anpassen. Wenn schon nur die Hälfte dessen, was uns jetzt prognostiziert wird, wahr ist, haben wir es mit einer Krise gesundheits- und wirtschaftspolitischer Natur zu tun, die weit über jene im Frühling hinausgehen wird und mit der wir vielleicht sogar bis Ende nächsten Jahres rechnen müssen. Dann wird der Zeitpunkt so oder so kommen, in dem wir uns die Frage der Vereinheitlichung der Massnahmen stellen müssen, weil die Ungleichbehandlung der Unternehmerinnen und Unternehmer und der Lohnabhängigen je nach Kanton zunehmen wird. Das wird die Glaubwürdigkeit der Massnahmen infrage stellen.
Ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu. Das bedeutet nicht, dass morgen alle Kantone ihre Bemühungen einstellen müssen, sondern es ermöglicht Bund und Kantonen den Übergang in eine geordnetere Abwicklung der Wirtschaftshilfen. Das wird aufgrund aller Prognosen in den kommenden Monaten absehbar und notwendig sein.