Lexipedia

Z'graggen Heidi · Ständerat · 2020-12-01

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-01

Wortprotokoll

Es ist richtig und es ist wichtig, in der Schweiz die Gleichbehandlung umzusetzen und die Ehe für alle zu öffnen. Die Frage ist aber: Welches ist verfassungsrechtlich und staatspolitisch der richtige Weg? Wichtige Fragen regeln wir in der Schweiz in der Verfassung. Die Ehe für alle ist eine solche wichtige Frage und gehört in die Bundesverfassung.

Die Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze. Die Auslegung der Verfassungsmässigkeit einer Vorlage haben wir im Parlament vorzunehmen. Wir sind stellvertretend für Volk und Stände Hüter der Verfassung; das ist uns anvertraut.

Die Anhörungen der Expertinnen und Experten in der Kommission für Rechtsfragen, wir haben es gehört, ergaben ein uneinheitliches Bild. Die Verfassungsmässigkeit wurde von einem Teil der Experten mit nachvollziehbaren Begründungen bestritten. Wir hatten also klare Voten, die sich für eine Änderung der Verfassung aussprachen. Kollege Engler und Kollege Rieder haben das einlässlich ausgeführt. Es bestehen also zumindest erhebliche Zweifel, ob der Weg über die Gesetzesrevision der Bundesverfassung entspricht. Im Zweifel haben wir uns auf die sichere Seite zu setzen: Es braucht eine Änderung der Bundesverfassung. Damit hat mein subjektiver Wunsch zur schnellen Einführung der Ehe für alle vor dem Respekt vor der Verfassung und dem Verfassunggeber, vor Volk und Ständen, zurückzustehen.

Die Befürworter einer Gesetzesrevision als genügende rechtliche Grundlage, wir haben es gehört, argumentieren unter anderem damit, dass der Ehebegriff sich im Laufe der Jahre erheblich gewandelt habe. Nur hat sich dazu bis anhin der Verfassunggeber nie explizit geäussert. Und wenn sich die Haltung so stark gewandelt hat, wie es in der Vernehmlassung und in der Gesetzesvorlage zum Ausdruck kommt oder wie es eben auch kürzlich erstellte Umfragen erfreulicherweise zeigen, besteht doch auch politisch überhaupt kein Grund, Volk und Ständen die Verfassungsrevision nicht vorzulegen - im Gegenteil: Es steht die Frage im Raum, warum wir es nicht tun. Ich jedenfalls kenne keine ähnlich gelagerte Frage, die so wichtig ist und die mittels Interpretation und Auslegung der Verfassung geklärt worden wäre.

Es ist davon auszugehen, dass gegen die vorliegende Gesetzesvorlage, wenn sie so kommt, das Referendum ergriffen wird. Wenn wir aber die Vorlage Volk und Ständen direkt vertrauensvoll in die Hände legen, ist doch die Abstimmungsdebatte eine ganz andere, eine wohlwollende, eine vorwärtsgerichtete, ohne den Vorwurf, der ja bereits im Raum steht, man habe die Vorlage an Volk und Ständen vorbeischmuggeln wollen. Ich werde mich für die Ehe für alle auf Verfassungsstufe mit Überzeugung einsetzen.

Der Zeitbedarf für die Verfassungsrevision ist überschaubar, wir haben das gehört. Er ist kurz, weil ja bereits eine Vernehmlassung für das Gesetz mit grosser Zustimmung von Kantonen und weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden stattgefunden hat. Ein Vorteil für die Verfassungsrevision ist ausserdem, dass das Volk bereits weiss, was im zugehörigen Gesetz stehen wird. Wir können also die Verfahren parallel vorantreiben.

Ich komme noch zur Frage der Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren und zur Überprüfung des Abstammungsrechts: Hier ist die Verfassungsmässigkeit allerdings klar nicht gegeben. Der Bundesrat hat eine Expertengruppe eingesetzt. Die zweistufige Vorgehensweise des Bundesrates ermöglicht es uns als Hütern der Verfassung eben auch, in aller Tiefe, in aller Seriosität abzuklären, wie es sich mit dieser anspruchsvollen, komplexen Materie verhält. Es geht bei diesen Fragen um das Kindeswohl, es geht um das Recht auf das Wissen um die Abstammung. Gestützt auf die Abklärung des Bundesrates und der eingesetzten Expertengruppe werden wir im Frühjahr 2021 dazu ein umfassendes Bild haben.

Wir, das Schweizervolk und die Kantone werden noch mehr über gesellschaftspolitische Themen abstimmen. Diese Debatte sollten wir als Gesellschaft im offenen, vertrauensvollen Dialog führen. Das können wir auch.

Sagen wir also Ja zur Ehe für alle, aber Ja zum richtigen Weg: Ja zur Verfassungsrevision. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zur Minderheit Engler und damit zur Ausarbeitung einer Verfassungsgrundlage.