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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2020-12-01

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-01

Wortprotokoll

Vorgesehen ist, dass auch Unternehmen, an denen die Gemeinwesen beteiligt sind, zu diesen Härtefallentschädigungen berechtigt sind. Nur, das schränkt man derart ein, dass die Beteiligung des Gemeinwesens auf 10 Prozent begrenzt ist.

Nun wird argumentiert: Sollte die Beteiligung höher sein - bei Messen, z. B. bei touristischen Einrichtungen -, dann könnten ja die Kantone schauen, dann sei das ja angemessen. Nur haben wir eine Vielzahl von möglichen Beteiligungen von Gemeinwesen an irgendwelchen Einrichtungen - nochmals: Denken wir an die Messen -, vor allem an touristischen Einrichtungen. Ich war 16 Jahre lang Skilehrerin in Graubünden. Da gibt es zig Institutionen. Das fängt an beim Langlaufzentrum und geht weiter mit Beteiligungen an irgendwelchen Maschinenparks. Lassen wir doch den Kantonen die Flexibilität. Sagen wir also: Okay, wenn es eine Mehrheitsbeteiligung des Kantons oder einer Gemeinde ist, dann ist es klar; dann sollen die Gemeinden und Kantone alleine hinstehen, dann ist es in ihrem unmittelbaren Interesse. Aber lassen wir darunter den Spielraum, weil es so unglaublich viele Möglichkeiten und Einrichtungen gibt. Wir können z. B. das Hallenstadion nehmen. Es ist mit einer 34-Prozent-Beteiligung der Stadt durchaus im allgemeinen öffentlichen Interesse. Da muss man doch diese Flexibilität lassen, sonst ist die Regelung völlig wirkungslos.

Hier kommt der wichtigere Minderheitsantrag. Wir haben jetzt von Frau Schneeberger gehört, dass die Berechnung von Fixkosten doch etwas schwierig ist. Wir nehmen hier, in dieser Gesetzgebung, als Mass der Dinge den Umsatz. Das ist falsch, weil die Unternehmen, je nachdem, wie sie strukturiert sind, zum Teil fast gar keine Fixkosten haben, weil fast alles aus Lohnkosten besteht. Ein Reisebüro kann theoretisch vom Küchentisch aus tätig sein. Natürlich laufen noch Sozialversicherungsbeiträge, natürlich laufen noch normale Versicherungen weiter, aber im Wesentlichen haben sie tiefe Fixkosten. Hingegen haben Eventunternehmen mit einer riesigen Lichtanlage oder Tonanlage, für die sie Hallen mieten müssen, um sie aufzubewahren, extrem hohe Kapitalkosten, sodass diese in der Regel über Leasing abgewickelt werden. Diese Unternehmen haben einen riesigen Fixkostenblock. Wenn ihnen, um die beiden Geschäftsmodelle zu vergleichen, der gleiche Anteil an einer Umsatzeinbusse zusteht, dann können sie die Lohnkosten über die ALV oder EO decken, aber ihre Fixkosten eben nicht. Eigentlich ist es in Kreisen, die irgendetwas von Gewerbe verstehen, unbestritten, dass die ungedeckten Fixkosten das Problem sind. Also müssen wir doch - und das ist so eindeutig - die Entschädigungen gemessen an den ungedeckten Fixkosten ausrichten.

Jetzt kommt Frau Schneeberger - und der Ständerat übrigens auch - und sagt, das sei ein bisschen kompliziert. Ja, natürlich kann eine Fixkostenberechnung nach betriebswirtschaftlich genauen Kriterien kompliziert sein. Aber genau diesen Bereich sollte dann der Gesetzgeber per Verordnung regeln. Da kann man ein einfaches Formular machen und die Fixkosten aufzählen: Sozialversicherungsbeiträge, Miete, Versicherungen, Leasing, Kapitalkosten - und gut ist. Dann kann man dieses Formular ausfüllen. So einfach, so simpel könnte man das ausgestalten.

Es ist aber nicht intelligent, die ganzen Entschädigungen am Umsatz auszurichten, weil wir dann gewissermassen irgendeine Flinte nehmen und total am Ziel vorbeischiessen, da wir einen grossen Streuradius haben.

Ich bitte Sie also wirklich, hier achtzugeben. Wir haben ein Ziel vor Augen, wir wollen hier Konkurse und Arbeitslosigkeit vermeiden. Das erreichen wir aber nicht, wenn wir so weiterfahren und auch die anderen Minderheitsanträge nicht annehmen. Ich richte einen dringenden Appell an Sie, sonst können wir das Ganze gleich sein lassen. Nehmen Sie diese Minderheitsanträge an, damit wir irgendwo irgendwie eine Wirkung erzielen. Sonst bauen wir einzig ein Bürokratiemonster auf. Wir machen den Menschen da draussen, für die es wirklich wahnsinnig schwierig ist, und den Gewerbetreibenden Hoffnungen, die wir dann nicht erfüllen können.