Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-12-01
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-01
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine kurze Replik, vor allem an Kollege Rieder: Artikel 14 der Bundesverfassung - mehrere Vorredner, Herr Caroni und Frau Mazzone, haben es bereits gesagt - lautet heute einfach schlagend: "Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet." Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet. Was will man nun, wenn Gesetze und erst recht die Verfassung doch einfach, klar und verständlich lauten sollen, ändern? Was will man diesen einfachen, klaren, umfassenden Worten noch anfügen - egal, ob man jetzt für dieses Projekt der Öffnung der Ehe ist oder nicht?
Es ist dargelegt worden: Der Begriff der Ehe hat sich im Laufe der Zeit immer wieder gewandelt. Es sind fundamentale Änderungen vorgenommen worden, aber auf der Stufe der Gesetzgebung. Die Verfassung muss schlicht, einfach und verständlich lauten. Das Verfassungsprinzip kann nicht besser formuliert werden, egal, wie man jetzt zum Thema steht, als wie es heute lautet: "Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet." Somit bleibt nur die Frage: Was bezweckt denn der Antrag auf eine Verfassungsänderung? Diese Frage ist, wenn der Inhalt so klar ist, so schlicht wie einfach zu beantworten: Es geht um eine einzige Frage, nämlich um jene des Ständemehrs.
Deshalb wende ich mich an Kollege Rieder. Sie haben es mit aller Klarheit zum Ausdruck gebracht, indem Sie gesagt haben: Volkssouveränität bedeutet Zustimmung von Volk und Ständen. Für Gesetzesänderungen gilt das seit der Verfassung von 1874 nicht. Wenn eine Volksmehrheit einem Gesetz zustimmt, dann ist das vollwertige Demokratie: Volksmehrheit gleich vollwertige Demokratie. Das bedeutet, dass es nur um ein zusätzliches künstliches Hindernis geht, wenn man einen solchen Entscheid, der auf der Ebene der Gesetzgebung getroffen werden kann - getroffen werden muss! -, nun auch noch von der Zustimmung der Mehrheit der Kantone abhängig machen will.
Es ist so, dass in solchen Fragen, bei denen es um Werte geht, jeweils das fakultative Referendum ergriffen wird. Das war vor 15 oder 16 Jahren auch beim Partnerschaftsgesetz so. Es kam 2004 zum Referendum, und das Volk stimmte 2005 zu. Das Volksmehr genügte; es war ein klarer, demokratischer Entscheid, und das Gesetz war damit entsprechend verabschiedet.
Genauso ist es hier, genauso müssen wir hier vorgehen. In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.