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Ryser Franziska · Nationalrat · 2020-12-01

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2020-12-01

Wortprotokoll

Die Härtefallregel ist das Instrument, um betroffene Unternehmen über die zweite und über eine allfällige dritte Welle zu tragen. Dieser Artikel 12 ist der Hauptgrund, weshalb wir das Covid-19-Gesetz nur wenige Wochen nach der Schlussabstimmung noch einmal öffnen. Für eine wirkungsvolle Härtefallregel braucht es aber nicht nur eine Erhöhung der Mittel, wie sie im Entwurf vorgeschlagen wird. Es müssen auch die richtigen Unternehmen davon profitieren können. Denn nicht nur die grossen Ladenketten, sondern vor allem die kleinen, inhabergeführten Geschäfte wie Quartierbeizen und Kultur- und Kreativunternehmen leiden unter den Corona-Einschränkungen. Genau diese Mikrounternehmen sind es, die jeden vierten Arbeitsplatz in der Schweiz zur Verfügung stellen. Das sind die Strukturen, deren Existenz es zu sichern gilt. Die Fraktion der Grünen bittet Sie daher, die Anträge der Minderheiten II (Schneeberger) und Markwalder abzulehnen und alle anderen Minderheiten zu unterstützen.

Die Realität zeigt, wovor wir bereits vor vielen Wochen gewarnt haben: Wenn die Kantone im Lead sind bei der Härtefallregel, werden wir 26 unterschiedliche Regeln haben. Ein gewisses Mass an Willkür und Ungleichbehandlung bei der Beurteilung der Härtefälle wird so nicht zu verhindern sein. Wir unterstützen daher im Grundsatz einen Systemwechsel, wie ihn die Minderheit Wermuth vorsieht, mit einer Kompetenzverschiebung von den Kantonen hin zum Bund - auch wenn dieser für die Bewältigung der zweiten Welle wohl zu spät kommt. Wir müssen aber damit rechnen, dass uns dieses Gesetz auch noch nächstes Jahr begleiten wird. Genau deshalb sollte das Covid-19-Gesetz dieses Mal auch länger als zehn Wochen halten.

Wir unterstützen daher bei Absatz 1 Buchstabe b die Minderheit Andrey, welche die Deckelung der Finanzhilfen über den ordentlichen Budgetprozess steuern will. Im September rechneten der Bundesrat und die Kantone noch mit vereinzelten Härtefällen, die mit einem Kredit von 200 Millionen Franken gedeckt werden sollten. Heute reden wir von 1 Milliarde Franken. Und im Frühjahr? Wenn wir hier beim Entwurf bleiben und die Prognosen des Bundesrates nicht plötzlich eine deutlich längere Gültigkeit haben als jene der letzten Monate, können wir für die Frühjahrssession bereits jetzt die nächste Revision des Covid-19-Gesetzes planen.

Bei Artikel 12 Absatz 1bis unterstützt die Fraktion der Grünen die Minderheit I (Rytz Regula), denn das Ziel der Härtefallregelung ist es, Unternehmen zu unterstützen, die überlebensfähig sind und auch nach der Pandemie noch Arbeitsplätze und Wertschöpfung generieren werden. Mit einer zu restriktiven Auslegung der Bezugsberechtigung machen wir aber das Gegenteil. Ein Jahresumsatz von 60 Prozent, wie ihn das geltende Recht als Limite vorsieht, entspricht einem kompletten Umsatzausfall während fünf Monaten. Nach dieser Zeit sind sämtliche Reserven aufgebraucht, und die Überlebensfähigkeit der Unternehmen ist geschwächt. Das verfehlt deshalb bei Weitem das Ziel. Der Minderheitsantrag bringt hier eine Verbesserung, indem die Anspruchsberechtigung ab einem Einbruch des Umsatzes auf immerhin 70 Prozent angesetzt wird.

Weiter unterstützt die grüne Fraktion in diesem Absatz 1bis die Kommissionsmehrheit in der Präzisierung der Bezugsberechtigung, indem die nicht gedeckten Fixkosten berücksichtigt werden, und lehnt den Antrag der Minderheit II (Schneeberger) ab. [PAGE 2135]

Bei Absatz 1ter unterstützt die Fraktion der Grünen die Minderheit Badran Jacqueline, die eine angemessene Unterstützung von Härtefällen bei Unternehmen ermöglicht, an denen Bund, Kantone oder Gemeinden insgesamt zu mindestens 50 Prozent beteiligt sind. Für Unternehmen, die in unterschiedlichen Bereichen tätig sind, sollen auch unterschiedliche Arten von Beihilfen zur Verfügung stehen. Ein breit aufgestelltes Unternehmen, das auf der einen Seite z. B. kulturelle Veranstaltungen organisiert, auf der anderen Seite aber auch solche promotet, soll im ersten Teil von Ausfallentschädigungen profitieren können, im zweiten Teil aber durchaus auch als Härtefall gelten können. Wir lehnen den Antrag der Minderheit Markwalder ab und unterstützen bei Absatz 2ter die Kommissionsmehrheit.

In der Covid-19-Härtefallverordnung begrenzt der Bundesrat die Auszahlung von A-Fonds-perdu-Beiträgen auf 10 Prozent des Jahresumsatzes. Dabei verkennt er die unterschiedlichen Unternehmensstrukturen. Was für eine Booking-Agentur ausreichen mag, ist für ein kapitalintensives Car-Reiseunternehmen schlicht nicht genug. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat diese Einschränkung vorgenommen hat, insbesondere deshalb nicht, weil es aktuell die Kantone sind, die beurteilen, wer als Härtefall gilt. Genauso sollen es die Kantone sein, welche die angemessene Höhe des A-Fonds-perdu-Beitrags definieren. Die Fraktion der Grünen unterstützt deshalb bei Absatz 3 die Minderheit Rytz Regula.

Mit der gleichen Begründung unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit Badran Jacqueline bei Absatz 2quater, welche die Entschädigung bei mindestens 50 Prozent der ungedeckten Fixkosten festsetzen will.

Bei Absatz 4 unterstützt die Fraktion der Grünen mit Nachdruck die Mehrheit. Noch einmal: Wir befinden uns in einer Krise der Kleinen. Die Minderheit Markwalder will mit einer Anhebung der Mindestumsatzgrenze auf 100[NB]000 Franken aber genau diese Unternehmen kategorisch von der Härtefallregel ausklammern. (Zwischenruf der Präsidentin: Frau Ryser, darf ich Sie bitten, zu einem Ende zu kommen?) Das mache ich, aber das muss ich noch sagen: Die selbst ernannten Wirtschaftsvertreterinnen und der Bundesrat wollen hier Sparpolitik machen auf Kosten der Kleinstunternehmen. Wir lehnen diesen Antrag der wirtschaftsfeindlichen Minderheit Markwalder deshalb ab.