Rieder Beat · Ständerat · 2020-12-01
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-01
Wortprotokoll
Ich habe mich rechtzeitig gemeldet, ich wollte nicht nach der Frau Bundesrätin sprechen. Ich habe nur zwei kleine Bemerkungen.
Die eine Bemerkung, um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, Herr Kollege Stark: Erforderlich für die Zustimmung ist nicht mehr ein Alter von 14 Jahren oder höher, sondern es gilt, die Urteilsfähigkeit des Minderjährigen durch den Zivilstandsbeamten überprüfen zu lassen. Wenn die Urteilsfähigkeit gegeben ist, dann ist einzutragen. Im Scheidungsrecht geht man davon aus, dass Elf-, Zwölf-, Dreizehnjährige bei der Zuteilung der Obhut und der elterlichen Gewalt grundsätzlich urteilsfähig sind. Das wird im Einzelfall durch den Richter geprüft; dies nur, damit das klargestellt ist.
Zu Kollege Jositsch betreffend meine Berichterstattung: Ich wollte es nicht einseitig machen. Ich bin in der Minderheit. Ich habe diese Vorlage bereits in der ersten Lesung vertreten und habe jetzt gezählt, wie viele Zeilen ich zur Mehrheit und wie viele Zeilen ich zur Minderheit gesagt habe. Ich kam zum Schluss: 18 Zeilen habe ich zur Mehrheit gesagt, 17 Zeilen habe ich zur Minderheit gesagt. Das ist wahrscheinlich ein ausgewogenes Verhältnis. Ich habe heute Berichterstattungen gehört, die die Minderheit gar nicht berücksichtigt haben.