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Friedli Esther · Nationalrat · 2020-12-01

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-01

Wortprotokoll

Wir kommen nun noch zum letzten Block, respektive wir haben ihn jetzt dann [PAGE 2147] fertig beraten. Hier geht es um die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

Artikel 17 regelt die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und speziell die Bereiche, in denen der Bundesrat aufgrund der Covid-19-Epidemie vom Arbeitslosenversicherungsgesetz abweichende Bestimmungen erlassen kann. Es geht speziell um die Bereiche Ausdehnung der Kurzarbeit sowie Streichung der Karenzfrist und um die Aufnahme von befristeten Arbeitsverhältnissen.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, alle Minderheitsanträge in diesem Block abzulehnen und der Variante des Bundesrates zu folgen. Es geht hier in den Minderheitsanträgen bis auf eine Ausnahme um eine Ausweitung von Bezugsgruppenarten oder Fristen. Die Kommission ist in ihrer Mehrheit der Meinung, dass die vom Bundesrat geforderten Ergänzungen bei der Kurzarbeit in diesem Bereich ausreichen. Sie lehnt weitere Massnahmen ab. Ich gehe daher auf die Anträge nur kurz ein.

Die Minderheit Jans zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe c möchte die zeitliche Eingrenzung streichen respektive diese offen lassen. In Buchstabe c geht es um die Leistungen an Versicherte, die vom 1. März bis zum 31. August 2020 Anspruch auf maximal 120 Taggelder hatten. Bei Buchstabe cbis geht es um die Integration der befristeten Arbeitsverhältnisse respektive um die Streichung der Frist gemäss Buchstabe c. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.

Ähnlich ist auch die Minderheit Bendahan zu Artikel 17 Absatz 2 und Artikel 21 Absätze 2 und 6. Diese will im zweiten Teil noch die doppelte Zählung in den ersten 60 Tagen. Hier wurde in der Kommission ausgeführt, dass dies gemäss Artikel 13 Absatz 1 ALV bereits erfüllt ist. Auch dieser Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f liegen zwei Minderheitsanträge vor. Der Minderheitsantrag I (Michaud Gigon) möchte eine rückwirkende Inkraftsetzung auf den 1. September 2020. Die Kommission hat diesen Antrag mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt. Eine rückwirkende Inkraftsetzung würde bedeuten, dass unter Umständen Personen mit befristeten Arbeitsverträgen, die bereits keinen Arbeitsvertrag mehr haben, auch darunterfallen. Dies würde einen grossen administrativen Aufwand bedeuten.

Die Minderheit II (Burgherr) möchte, dass Mitarbeitende in einem befristeten Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben; sie möchte hier einzig den Anspruch für Lernende festschreiben. Die Kommission lehnt diesen Antrag mit 18 zu 6 Stimmen ab. Die Kommission erachtet die Ausweitung der Kurzarbeit auf befristete Arbeitsverhältnisse, gerade auch im Hinblick auf die Wintersaison, als angebracht und richtig. Betroffen sind hier vor allem Mitarbeitende im Tourismus und in der Gastronomie, und es geht darum um bereits bestehende Arbeitsverhältnisse.

Zu Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe h: Eine Minderheit Andrey möchte hier die Entschädigung der Kurzarbeit, die bei 80 Prozent liegt, bei einem Nettolohn von unter 4000 Franken pro Monat auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls festsetzen. Die Kommission lehnt diesen Antrag mit 14 zu 9 Stimmen ab. Diese Diskussion haben wir bereits bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes im September geführt; dabei wurde vor allem auch die Ungerechtigkeit beim Schwellenwert angeführt.

Artikel 17a (neu) gemäss Minderheit Bendahan betrifft die Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, die von einem nach dem 1. Oktober 2020 verhängten Tätigkeitsverbot betroffen sind. Diese Minderheit möchte, dass dort sämtliche Sozialabgaben zurückerstattet werden. Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat in ihrem Mitbericht einen analogen Antrag eingebracht. Unsere Kommission lehnt diesen Antrag mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Wir sind der Meinung, dass der Bund nicht alle Ausgaben übernehmen kann.

Noch kurz zu den letzten beiden Punkten:

Bei Artikel 17a Absatz 2 - das ist eine neue Bestimmung - möchte eine weitere Minderheit Bendahan auch die Beiträge an die berufliche Unfallversicherung zurückerstatten, dies ebenfalls für die Selbstständigerwerbenden oder Unternehmen, die von einem Tätigkeitsverbot betroffen sind. Die Kommission lehnt auch diesen Antrag mit 13 zu 9 Stimmen ab.

Schliesslich bleibt noch die Minderheit Jans zu Artikel 17b (neu), die möchte, dass Arbeitnehmende, die höchstens den Medianlohn verdienen und seit dem 16. März 2020 mindestens drei Monate lang eine Kurzarbeitsentschädigung bezogen haben, Anspruch auf eine zumindest teilweise Kompensation ihrer Einkommenseinbussen haben. Unsere Kommission lehnt diesen Antrag mit 14 zu 9 Stimmen ab.

Ich bitte Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.