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Germann Hannes · Ständerat · 2020-12-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-02

Wortprotokoll

"Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag": Darum geht es im heutigen Geschäft. Das heutige Geschäft hat eine lange Vorgeschichte oder, andersherum gesagt, einen langen Leidensweg hinter sich. Immerhin aber darf man sagen, dass es der Schweiz bis 2009 gelungen ist, diverse Importbeschränkungen abzubauen. Wichtige Meilensteine in Stichworten: totalrevidiertes Kartellgesetz 1995, ergänzt 2003; einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Seither allerdings hapert es mit dem Abbau von privaten Importbeschränkungen, denn der 2003 gesetzlich erweiterte Anwendungsbereich der Missbrauchskontrolle auf Unternehmen ist durch die Weko nicht wirklich umgesetzt worden.

Um den diskriminierungsfreien Einkauf im Ausland auch für unsere Schweizer Unternehmen zu gewährleisten, gab es in der Folge eine Vielzahl von Vorstössen. Nationalrätin Birrer-Heimo oder die Ständeräte Hans Hess und Hans Altherr, Letzterer mit seiner 2014 eingereichten parlamentarischen Initiative 14.449, seien namentlich erwähnt. Dieser Vorstoss Altherr ist bis heute nicht umgesetzt respektive immer wieder auf die lange Bank geschoben worden, schubladisiert worden. Das alles führte zur Einreichung der Fair-Preis-Initiative am 12. Dezember 2017, über die wir heute nun beraten. Wenn ich schon beim Abbau von Importbeschränkungen oder -hemmnissen bin, verweise ich auf ein zweites Traktandum von heute, nämlich das Geschäft 19.076, die Abschaffung der Industriezölle. Heute haben wir also gleich doppelt Gelegenheit, ein gutes Zeichen für unsere Wirtschaft und unsere Arbeitsplätze zu setzen.

Persönlich habe ich mich seinerzeit bereits für die Abschaffung staatlicher Handelshemmnisse durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip starkgemacht. Eigentlich war damals bereits klar, dass als Nächstes die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle verstärkt werden muss. Dies ist schlicht notwendig, um zu verhindern, dass der Wettbewerb künftig statt durch den Staat einseitig durch einzelne Unternehmen beschränkt werden könnte - was denn auch geschah und weiter geschieht, wenn wir nicht endlich handeln.

Die angesprochene Verstärkung der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle kann am effizientesten erreicht werden, wenn der Ständerat heute den Vorschlägen der Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben folgt. Der Ständerat würde mit der Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag seiner wirtschaftsfreundlichen und Arbeitsplätze sichernden Linie treu bleiben. Denn wir haben im Rahmen der gescheiterten Revision des Kartellgesetzes mit klarer Mehrheit einen Artikel verabschiedet, mit dem man der überrissenen Kaufkraftabschöpfung durch ausländische Unternehmen einen Riegel hätte schieben können. Allein, der Nationalrat hat die Vorlage zur Kartellgesetzrevision damals versenkt. Somit bleibt der Handlungsbedarf bei den überhöhten Importpreisen weiterhin erheblich, nicht zuletzt auch noch akzentuiert durch die Frankenstärke.

Der faktische Beschaffungszwang im Inland, ein privates Handelshemmnis also, soll aufgehoben werden. Eine Vielzahl von KMU, Restaurants, Hotels und Unternehmen im Bereich Handel wird mit sogenannten Schweiz-Zuschlägen durch die ausländischen Lieferanten buchstäblich abgezockt. Betroffen sind aber auch grosse Unternehmen, Spitäler, Universitäten, die SBB und die öffentliche Verwaltung, aber auch die Gemeinden. Denn auch sie sind auf ausländische Produktionsmittel, Vorprodukte oder Vorleistungen angewiesen. Schweiz-Zuschläge vermindern deren Wettbewerbsfähigkeit, was sich auf die Ertragslage und die Löhne sowie letztlich auf die Zahl der Arbeitsplätze in unserem Land negativ auswirkt. Mit dieser "anderen Abzockerei", wie es die "NZZ" einmal nannte, soll nun Schluss sein, zumal damit volkswirtschaftliche Nachteile verbunden sind, die vor allem bei der exportorientierten Schweizer Wirtschaft ins Gewicht fallen.

Umso erfreulicher ist es, dass der Nationalrat nach dem damaligen Versenken der Kartellrechtsvorlage nun Hand bietet für einen griffigen Gegenvorschlag, dem er mit deutlichem Mehr zugestimmt hat. Ihre WAK-S beantragt Ihnen mit deutlichem Mehr, dem Nationalrat in den wesentlichen Punkten zu folgen. Der Nationalrat kam der Initiative weit entgegen. [PAGE 1124] So will er mit seiner Anpassung des Kartellgesetzes Inlandssachverhalte ebenfalls erfassen. Zudem soll die Definition der relativen Marktmacht auf die Nachfrageseite ausgedehnt werden.

In zwei Punkten beantragt unsere Kommission für Wirtschaft und Abgaben jedoch eine Abweichung vom Konzept des Nationalrates. Wir sprechen uns klar dafür aus, die aus unserer Sicht protektionistische Reimportklausel aus der Vorlage zu streichen. Dieser Entscheid ist mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt worden. Wir präzisieren in Artikel 7 Absatz 3 zudem, dass Preisdifferenzierungen zulässig bleiben, sofern Unternehmen nicht wettbewerbswidrige Ziele verfolgen und keine Wettbewerbsverzerrungen verursachen. Ihre WAK-S unterstützt das bereinigte Konzept auf der Basis des Beschlusses des Nationalrates letztlich mit 9 zu 4 Stimmen.

Eine Minderheit beantragt, grundsätzlich beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Dessen Entwurf beschränkt sich auf wettbewerbsbehindernde Auslandssachverhalte. Die Minderheit Ihrer WAK will den bundesrätlichen Gegenentwurf in zwei Punkten ergänzen, um sowohl der Fair-Preis-Initiative als auch dem Nationalrat entgegenzukommen. Erstens soll als Missbrauch nicht nur eine Behinderung im grenzüberschreitenden Wettbewerb betrachtet werden, sondern auch der Tatbestand der Ausbeutung. Zweitens soll durch eine Ergänzung von Artikel 7a im Kartellgesetz gewährleistet werden, dass Unternehmen Vorteile beim Bezug einer Ware oder Dienstleistung im Ausland tatsächlich an ihre Abnehmer weitergeben. Das sind die beiden Änderungen, die die Minderheit beantragt.

Das vom Nationalrat in den indirekten Gegenentwurf eingefügte Verbot des privaten Geoblockings ist mit den Konzepten der Mehrheit und der Minderheit der WAK-S kompatibel. Die Kommission beantragt mit 8 zu 5 Stimmen, es so zu ergänzen, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, Ausnahmen zuzulassen. Die Kommission will dadurch in erster Linie eine Differenz zum Nationalrat schaffen, damit sich dieser noch einmal genauer mit der Frage des Geoblockings auseinandersetzen kann.

In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission den indirekten Gegenentwurf mit 8 zu 5 Stimmen an. Eine Minderheit beantragt, nicht auf den Gegenentwurf einzutreten. Die Volksinitiative selbst beantragt die WAK-S mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. In Übereinstimmung mit dem Nationalrat sieht sie deren Anliegen durch den indirekten Gegenentwurf als weitgehend erfüllt an.

Sie sehen also, dass die Ausgangslage vor der Detailberatung spannend ist. Darüber hinaus haben wir heute die Chance, ein klares Zeichen gegen die Abschöpfung der hohen Schweizer Kaufkraft durch ausländische Anbieter zu setzen; dies zum Wohl unserer wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit und zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Damit wir die angesprochene spannende Detailberatung heute auch durchführen können, müssen Sie allerdings zuerst Eintreten beschliessen, wozu ich Sie namens der Kommissionsmehrheit herzlich auffordere.

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