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Zanetti Roberto · Ständerat · 2020-12-02

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

In der Regel machen wir es so, dass wir auf den Beschlussentwurf zur Initiative eintreten, dann den indirekten Gegenvorschlag behandeln und am Schluss dann noch bei Artikel 2 des Beschlussentwurfes über Annahmeempfehlung oder Ablehnungsempfehlung entscheiden. Sie sehen, dass da eine Minderheit die Annahme der Initiative beantragt. Die Minderheit ist eigentlich eine Minderheit Germann. Herr Germann ist Mehrheitssprecher der Kommission, deshalb spreche ich für diese Minderheit. Ich beschränke mich hier darauf, einfach zu erklären, was für eine Funktion die Minderheit hat. Es ist quasi eine Platzhalterfunktion. An sich geht die Mehrheit der Kommission davon aus, dass wir schlussendlich hier im Rat durchdringen und dass dann, so ist es verbindlich versprochen worden, die Initiative zurückgezogen wird, weil wesentliche Teile der Initiative im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags in der[NB]Variante[NB]des[NB]Nationalrates realisiert werden. Wenn dem so ist, könnte man an sich die Debatte über die Initiative aussetzen.

Seinerzeit hat mich Hannes Germann einmal gerügt, dass ich nach einem indirekten Gegenvorschlag noch an der Zustimmungsempfehlung zur Initiative festgehalten habe. Dass wir das gemacht haben und ich ihn dann vom Gegenteil überzeugen konnte, hat lediglich damit zu tun, dass ein indirekter Gegenvorschlag jeweils erst am letzten Freitag der Session mit absolvierter Schlussabstimmung in beiden Räten steht. Hin und wieder haben wir die Überraschung erlebt, dass wir hin und her debattiert haben, Differenzen bereinigt, meinetwegen Einigungskonferenzen durchgeführt haben, und dann, am letzten Freitag, platzt die Angelegenheit, weil in irgendeinem Rat die Mehrheit in der Schlussabstimmung verpasst worden ist. Das ist eigentlich die Funktion dieses Minderheitsantrages. Wenn jetzt bei der Behandlung des indirekten Gegenvorschlags ein Unglück passieren sollte, kann man dann gegebenenfalls noch darauf zurückkommen.

Zur Ausgangslage und zum indirekten Gegenvorschlag hat der Mehrheitssprecher alles dargelegt. Ich hätte es nicht besser, höchstens länger machen können. Und dann auch ein Kompliment an den Minderheitssprecher: Die Klarheit, die der Mehrheitssprecher zur Fragestellung hergestellt hat, diese Klarheit hat der Minderheitssprecher wieder aufgelöst.

Gestern haben wir eine verfassungsrechtliche Debatte gemacht. Wenn man das in die Physik übersetzen würde, würde man sagen, das ist die Frage des Hebelgesetzes oder Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel. Kartellrechtsdebatten - das wäre in der Physik die Quantenmechanikdebatte. Wir hatten gestandene Professoren, die sich ihr Leben lang um nichts anderes als Wettbewerbsrecht gekümmert haben. Auf höchstem intellektuellem Niveau haben sie uns erklärt, wieso man so verfahren muss, und der nächste Referent hat ebenso plausibel genau das Gegenteil behauptet. Ich muss es Ihnen ganz ehrlich sagen: Bis zum Hebelgesetz habe ich die Physik verstanden, aber Quantenmechanik habe ich nicht verstanden. Ich wage die Behauptung, dass ein schöner Teil des Gesetzgebers in der Wettbewerbsrechts-Gesetzgebung den absoluten Durchblick vielleicht auch nicht gehabt hat. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich - das ist die ein bisschen aussermaterielle Betrachtungsweise -: Wenn wir uns eine Debatte über Wettbewerbsrecht in der Öffentlichkeit ersparen könnten, wäre das allein ein guter Grund, dem indirekten Gegenvorschlag in der Variante des Nationalrates zuzustimmen.

Ein paar Sachen, die Ruedi Noser erwähnt hat, mögen in der Theorie zutreffen, aber wir gehen davon aus - die Juristen werden mir das wahrscheinlich bestätigen -, dass Gesetzgebung eben auch eine präventive Wirkung hat. Es muss nicht jeder Fall vor Gericht oder vor Bundesgericht geklärt werden. Wenn mal ein Leiturteil steht, gehen wir davon aus, dass gewisse Personen in Compliance-Abteilungen von Unternehmungen sagen: Achtung, Leute, da haben wir in der Schweiz ein Problem, da müssen wir etwas anpassen. Dass nicht jeder Fall vor Gericht kommen muss, davon gehen die Initiantinnen und Initianten aus, und auch wir gehen davon aus.

Dass diese Initiative oder dieser Gegenvorschlag die Hochpreisproblematik endgültig und absolut löst, das behauptet im Übrigen kein Mensch. Es ist ebenso wenig der Fall, dass eine Annahme dieses indirekten Gegenvorschlags zu Lohndumping führen wird. Ich glaube, die Wirkung ist nicht so absolut, wie es von einigen erhofft und von anderen befürchtet wird. Es ist aber nötig, dass etwas passiert. Ohne jetzt in die juristischen Feinverästelungen zu gehen, sei Folgendes gesagt: Wenn ein Importeur in der Schweiz beim Produzenten mehr bezahlen muss als den Einzelverkaufspreis ein paar hundert Meter weiter, auf der anderen Seite der Grenze, dann stimmt etwas nicht.

Höhere Preise aufgrund höherer Löhne, höhere Preise aufgrund anständigerer Produktionsbedingungen und höhere Preise aufgrund besserer Qualität sind gerechtfertigt. Wenn aber genau das gleiche Produkt auf der anderen Seite der Grenze am Ladentisch X kostet und der Generalimporteur in der Schweiz X plus 20 oder 30 oder 40 Prozent zahlen muss, dann hat das nichts mehr mit der Hochkosteninsel Schweiz zu tun, sondern nur noch mit Abzockerei durch den Schweiz-Zuschlag. Das soll korrigiert werden.

Wenn man die Sache auch noch auf Nachfrage- und nicht nur auf Angebotsseite betrachtet, dann sieht man, dass die hohen Preise insbesondere auch damit zu tun haben, dass gewisse Akteure eine unglaubliche Marktmacht haben. In der landwirtschaftlichen Produktion haben Sie zum Beispiel 20[NB]000 Milchbauern, die Milch produzieren, aber nur noch drei oder vier Milchabnehmer. Der einzelne Bauer muss jeden Morgen und jeden Abend melken. Er hat ein Produkt, das verderblich ist. Er kann es nicht einfach lagern, bis bessere Preise da sind. Und der Nachfrager - ich will keine Namen nennen, aber Sie kennen sie alle - hat eine unglaubliche Marktmacht. Wenn man da ein bisschen intervenieren und überhöhte Margen allenfalls ins Auge fassen kann, schadet das nichts.

So viel habe ich vom Kartellrecht verstanden: Das Kartellrecht ist eigentlich der Wächter über den Wettbewerb. Und wenn der Wettbewerb nicht spielt, dann muss gelegentlich in diesen Markt eingegriffen werden.

Schauen Sie, wer hinter dieser Initiative steckt: Es ist Kollege Hannes Germann. Ex-Kollege Hans Altherr ist seinerzeit im Parlament auch vorstössig geworden. Das sind nicht [PAGE 1126] verkappte Marxisten, die den Markt abschaffen wollen, sondern im Gegenteil Apologeten der Marktwirtschaft, die den Markt und den Wettbewerb stärken wollen.

Deshalb bitte ich Sie, gemäss den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu verfahren, damit wir uns eine sinnlose und meines Erachtens relativ anspruchsvolle öffentliche Debatte über die Finessen des Kartellrechts vor Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ersparen können.