Fässler Daniel · Ständerat · 2020-12-02
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02
Wortprotokoll
Vorweg meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Verbandes Immobilien Schweiz und Stiftungsrat einer Anlagestiftung.
Ich werde dem Antrag der Mehrheit der Kommission zustimmen und nicht auf die Gesetzesvorlage eintreten. Die meisten Gründe, die diesen Schritt nahelegen, wurden Ihnen bereits vom Kommissionssprecher dargelegt. Ich möchte nur zwei sachliche Ergänzungen anbringen:
1.[NB]Die finanzielle Situation der von der behördlichen Schliessung betroffenen Ladenbesitzer hat sich zum Glück nicht so schlecht entwickelt, wie dies im Frühjahr befürchtet wurde. Der Detailhandel wird die Ausfälle weitgehend kompensiert oder sogar überkompensiert haben. Dies gilt zumindest für die grossen Detailhändler. Die Swiss Retail Federation gab im Juni jedenfalls bekannt, dass die Umsätze in den Monaten März bis Mai dieses Jahres um 1,5 Milliarden Franken über denen der entsprechenden Vorjahresperiode lagen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Grenzschliessungen der Einkaufstourismus unterbunden wurde. Dieser Trend wird sich in den Monaten Juni bis August noch fortgesetzt haben, da die meisten Schweizer ihre Ferien im eigenen Land verbracht und somit in der Schweiz konsumiert haben. Es ist denn auch bezeichnend, dass grosse Detailhändler offenbar nicht bereit sind, im Rahmen der Verhandlungen über Mietzinsreduktionen ihren Vermietern die Umsatzzahlen offenzulegen.
Zum Teil anders präsentiert sich die Situation vor allem bei den Restaurants; dies anerkenne ich sehr wohl. Diesen kann und soll nun aber mit einer Härtefallregelung im Covid-19-Gesetz geholfen werden, das wir heute Nachmittag beraten werden.
2.[NB]In sieben Kantonen - der Minderheitssprecher hat es erwähnt und die Kantone auch aufgezählt - wurden kantonale Lösungen beschlossen. Diese kantonalen Lösungen haben eine Beteiligung des Kantons an einvernehmlichen Lösungen zum Inhalt. Dies zeigt, dass in Beachtung des Subsidiaritätsprinzips dort Massnahmen beschlossen wurden, wo in einem Kanton Handlungsbedarf gesehen wurde.
Ich erlaube mir noch einen Rückblick auf den Werdegang dieses Geschäftes. Dieses ist zwar erst sieben Monate alt, doch zur Erinnerung: Unser Rat hat in der ausserordentlichen Session von Anfang Mai Beschlüsse gefasst, mit denen den betroffenen Geschäftsmietern rasch hätte geholfen werden können. Zuerst haben wir am 4. Mai mit 24 zu 19 Stimmen die Motion 20.3161 unserer WAK angenommen; diese sah zur Hauptsache vor, dass betroffenen Geschäftsmietern mit einem monatlichen Mietzins von maximal 5000 Franken auf Kosten des Vermieters zwei Monatsmietzinse vollständig erlassen worden wären. Über diesen Vorschlag hat der Nationalrat nicht einmal diskutiert, er hat ihn vielmehr rundweg abgelehnt. Die grosse Kammer beharrte stattdessen am Tag darauf stur auf ihrer Forderung nach einer prozentualen Reduktion um 70 Prozent für alle betroffenen Geschäftsmieter, unabhängig von der Mietzinshöhe. Damit wurde die Chance vertan, für über 80 Prozent der betroffenen Geschäftsmieter zeitnah eine grosszügige Lösung zu beschliessen. Auch unser zweiter, am 6. Mai - also nur zwei Tage später - mit 23 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasster Beschluss, der eine grosszügige Lösung für alle Geschäftsmieter mit einem monatlichen Mietzins von maximal 8000 Franken vorsah, wurde vom Nationalrat rundweg abgelehnt. Ich erinnere daran, vor allem mit Blick auf gewisse Exponenten aus dem Nationalrat, die sich vielleicht nicht mehr an diesen Werdegang erinnern wollen. An unserem Rat lag es gewiss nicht.
Nun, der Minderheitssprecher hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in der Sommersession die Motion 20.3460 angenommen haben, die nun vom Bundesrat mit der Vorlage umgesetzt wurde, die wir heute auf dem Tisch haben. Nur ist die damalige Motion - Sie erinnern sich auch, Herr Kollege Sommaruga - sehr knapp angenommen worden, nämlich mit 20 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Es wurden bereits damals grosse Vorbehalte formuliert, Vorbehalte, die heute noch bestehen. Es gilt Folgendes zu beachten: Wenn wir effektiv mit dieser Vorlage jetzt noch einigermassen zeitnah eine Lösung beschliessen wollen, müssen wir das für eine Dringlicherklärung notwendige Quorum erreichen - hier im Ständerat, aber auch im Nationalrat - und können damit eine rasche Inkraftsetzung ermöglichen. Das erscheint mir mit Blick auf das Stimmenverhältnis beim Beschluss über die Motionen im Monat Juni als illusorisch.
Es haben sich aber auch einige Dinge geändert - darauf hat der Berichterstatter der Kommission hingewiesen -, auch seit unserem Beschluss in der Sommersession. Es gibt heute gute Gründe oder noch mehr Gründe, von einem Staatseingriff in privatrechtliche Mietverhältnisse abzusehen. Damit wird auch den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen.
Ganz zum Schluss möchte ich nun noch eine Erwartung aussprechen. In vielen Fällen haben sich die betroffenen Mietparteien bereits auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt. Dies hat das Monitoring des Bundes aufgezeigt. Viele Mietparteien, Mieter und Vermieter, wollten aber noch zuwarten und das definitive Ergebnis der parlamentarischen Beratung in ihre Überlegungen einbeziehen. Dies ist zum Teil nachvollziehbar. Wenn wir heute Nichteintreten beschliessen, schaffen wir für diese Mietparteien Klarheit. Faktisch fordern wir sie damit auf, selber das Heft in die Hand zu nehmen. Ich erwarte, dass, soweit das noch nicht geschehen ist, in einem partnerschaftlichen Geist ernsthafte Verhandlungen geführt werden. Ich erwarte somit auch, dass die bereits hohe Quote von Einigungen noch gesteigert wird. Jeder einigermassen vernünftige Vermieter mit einem ebenfalls einigermassen vernünftigen Mieter wird sich ernsthaft darum bemühen.